
UferHallen AG
Berlin
Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 13. Oktober 2017, 15.00 Uhr
in der „Alten Kantine“, Uferstraße 8–11, 13357 Berlin stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
TOP 1: |
Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 und Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Uferstr. 8–11, 13357 Berlin, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Anfrage wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden außerdem in der Hauptversammlung ausliegen. Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, den Jahresabschluss 2016 von der Hauptversammlung feststellen zu lassen. |
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TOP 2: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 4: |
Beschlussfassung über die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2016 Der Vorstand und der Aufsichtsrat empfehlen den in 2016 erwirtschafteten Bilanzgewinn auf das Geschäftsjahr 2017 vorzutragen und in die Gewinnrücklage einzustellen. |
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TOP 5: |
Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen im Wege der Einzelwahl für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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TOP 6: |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist nicht mitbestimmt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll von derzeit sechs auf zukünftig drei Mitglieder verkleinert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Anmeldeerfordernis
§ 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass sich Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, vor der Hauptversammlung anmelden müssen. Die Anmeldung hat gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen und muss der Gesellschaft 6 Tage vor der Versammlung (letzter Anmeldetag) zugehen.
Aktionäre können sich
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b) |
per Telefax unter: 030/469 068 73; oder |
c) |
per E-Mail unter: post@uferhallen.de |
zur Hauptversammlung anmelden.
Vertretung
In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse zu senden:
a) |
per Post unter folgender Anschrift:
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b) |
per Telefax unter: 030/469 068 73; oder |
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c) |
per E-Mail unter: post@uferhallen.de. |
Etwaige Anträge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung sowie etwaige Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Versammlung, d. h. bis zum 29.09.2017, unter der angegebenen Adressen eingehen.
Berlin, 6. September 2017
UferHallen AG
Der Vorstand