UniCredit Bank AG – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
UniCredit Bank AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung, § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG 27.03.2019

UniCredit Bank AG

München

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung, § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG

Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 Umwandlungsgesetz (UmwG) geben wir hiermit bekannt, dass eine Verschmelzung der HVB Capital Partners AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 130379, als übertragender Gesellschaft auf die UniCredit Bank AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 42148, als übernehmender Gesellschaft erfolgen soll.

In den Geschäftsräumen der UniCredit Bank AG, Z2 Turm, Arabellastr. 12, 81925 München (Abteilung CSC5 Corporate Office-Generalsekretariat), können vom Aktionär während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:

a)

der Verschmelzungsvertrag zwischen der HVB Capital Partners AG und der UniCredit Bank AG

b)

die Jahresabschlüsse der HVB Capital Partners AG für die letzten drei Geschäftsjahre sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der UniCredit Bank AG für die letzten drei Geschäftsjahre.

Auf Verlangen wird dem Aktionär der UniCredit Bank AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der oben genannten Unterlagen erteilt.

Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der UniCredit Bank AG eingereicht. Da sich 100 % des Grundkapitals der übertragenden Gesellschaft in der Hand der übernehmenden UniCredit Bank AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der UniCredit Bank AG nach § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 62 Abs. 3 Satz 3 UmwG darauf hin, dass ein Verschmelzungsbeschluss gemäß § 62 Abs. 2 UmwG dennoch erforderlich ist, wenn Aktionäre der UniCredit Bank AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der UniCredit Bank AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die UniCredit Bank AG, Z2 Turm, Arabellastr. 12, 81925 München (Abteilung CSC5 Corporate Office-Generalsekretariat), zu richten.

 

München, im März 2019

UniCredit Bank AG

Der Vorstand

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