UniDevice AG – Einladung zur Hauptversammlung

Uni Device AG

Berlin

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 2022

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 5. Juli 2022, um 11:00 Uhr

im Haus der Wirtschaft, Am Schillertheater 2, Raum VR2, 10625 Berlin,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der UniDevice AG zum 31. Dezember 2021,
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Konzernlageberichts
der UniDevice AG für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 19. Mai 2022 den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt.
Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den genannten
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 1.490.148,48 wie folgt zu verwenden:

a.

Ausschüttung an die Aktionäre: Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter
Stammaktie von EUR 0,07 (bei 15.050.000 Stück dividendenberechtigten Stammaktien sind
das insgesamt EUR 1.053.500,00)

b.

Verbleibt als Gewinnvortrag EUR 436.648,48

Die Dividende ist am 8. Juli 2022 fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft
im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft
im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Das Aufsichtsratsmitglied Peter Marggraff ist am 31.03.2022 verstorben. Die Aufsichtsratsmitglieder
Christoph Jakob und Dr. Arno Schimpf legen ihr Mandat als Aufsichtsrat der UniDevice
mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung nieder, um eine Neuwahl des kompletten
Aufsichtsrates zu ermöglichen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß Satzung aus drei Mitgliedern. Sämtliche
Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung
gewählt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu
Aufsichtsratsmitgliedern bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, zu wählen:

a)

Herrn Christoph Jakob, Beruf: Steuerberater, wohnhaft in 34225 Baunatal.

b)

Herrn Dr. Arno Schimpf, Beruf: Ingenieur, wohnhaft in 98617 Neubrunn.

c)

Frau Regine Siebert, Beruf: Dozentin, wohnhaft in 34132 Kassel.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Harry Haseloff, Wirtschaftsprüfer, Berlin, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember
2022 endende Geschäftsjahr zu wählen.

Weitere Angaben zur Einberufung

 
1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am
Dienstag, 14. Juni 2022 (0:00 Uhr MESZ), (Legitimationstag) Aktionäre der Gesellschaft
sind und sich anmelden.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Legitimationstag
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Dienstags, 28.
Juni 2022 (24.00 Uhr MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Mitteilung der Gesellschaft nach § 125 AktG,
welche in Form und Inhalt gemäß EU-DVO 2018/​1212 aufzustellen ist, in Feld C5 der
Tabelle 3 der EU-DVO 2018/​1212 als Aufzeichnungsdatum der 22. Tag vor der Hauptversammlung
angegeben wird. In dieser Hinsicht folgt die Gesellschaft der Empfehlung des Umsetzungsleitfadens
des Bundesverbandes Deutscher Banken zur Aktionärsrechtsrichtlinie II/​ARUG II für
den deutschen Markt. Dieses in der Mitteilung gemäß § 125 AktG genannte Aufzeichnungsdatum
(im vorliegenden Fall: 13. Juni 2022) ist daher nicht identisch mit dem gesetzlichen
Nachweisstichtag (sog. Record Date) im Sinne von § 123 Abs. 4 AktG. Denn gemäß dieser
aktienrechtlichen Vorschrift bezieht sich der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (im vorliegenden Fall den 14. Juni 2022,
0.00 Uhr (MESZ)).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt jeweils die Textform
(§ 126b BGB).

Anmeldestelle:

UniDevice AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
ordnungsgemäß erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis der Berechtigung zu
verlangen. Besteht auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung
des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
zurückweisen. Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch
ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

2.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können nach Maßgabe des § 122 Abs.
2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss der Gesellschaft mit dem Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienzahl
spätestens bis zum Ablauf des Freitags, 10. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender
Adresse zugehen:

UniDevice AG
Mittelstraße 7
12529 Schönefeld
Telefax: +49 (0) 32-221703195

b.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung gegen Vorschläge des Vorstands und/​oder
Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum
Ablauf des Montags, 20. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ), ausschließlich an folgende Adresse
zu übermitteln:

UniDevice AG
Mittelstraße 7
12529 Schönefeld
Telefax: +49 (0) 32-221703195

Die Veröffentlichung der Gegenanträge und der Wahlvorschläge erfolgt unverzüglich
unter der Internetadresse

http:/​/​www.unidevice.de/​investor-relations/​hauptversammlung/​

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse
veröffentlicht.

c.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen.

3.

Zur Einsicht ausgelegte Dokumente

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021, der gebilligte Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2021, der Konzernlagebericht der UniDevice AG für das Geschäftsjahr
2021, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 und der Vorschlag des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 liegen in
den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Mittelstraße 7, 12529 Schönefeld, zur Einsicht
für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesendet.

Schönefeld, im Mai 2022

UniDevice AG

Der Vorstand

Datenschutz

Die UniDevice AG verarbeitet personenbezogene Daten, wie z.B. Name, Anschrift, ggf.
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte,
auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.
Die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung angefallenen Daten löschen wir, nachdem
die Speicherung insbesondere zum Nachweis der ordnungsgemäßen Vorbereitung, Durchführung
und Nachbereitung der Hauptversammlung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken
die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Für die Verarbeitung
ist die UniDevice AG die verantwortliche Stelle im Sinne des Art. 4 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Der Dienstleister der UniDevice AG – Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10,
80367 München – welcher zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt
wird, erhält von der UniDevice AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Die Aktionäre haben gegenüber der UniDevice AG hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen
Daten ein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung,
auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese
Rechte können die Aktionäre gegenüber der UniDevice AG unentgeltlich über die folgenden
Kontaktdaten geltend machen:

 

UniDevice AG
Mittelstraße 7
12529 Schönefeld
Telefax: +49 (0) 32-221703195

Die Aktionäre haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung) über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
durch uns zu beschweren. Unsere Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:

 

Iwona Christ
UniDevice AG
Mittelstraße 7
12529 Schönefeld
Telefax: +49 (0) 32-221703195
E-Mail: info@unidevice.de

Diese Einladung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in Deutschland verbreiten.

Schönefeld, im Mai 2022

UniDevice AG

Der Vorstand

 

 

 

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