Union Asset Management Holding AG – Berichtigung zur Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Berichtigung der Veröffentlichung vom 30.03.2022

Union Asset Management Holding AG

Frankfurt am Main

WKN 525 230 /​ ISIN DE 000525 230 8

Berichtigung zur Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
der Union Asset Management Holding AG am 17. Mai 2022

Aufgrund eines redaktionellen Versehens in der Bekanntmachung der Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung der Union Asset Management Holding AG am 17. Mai 2022
ist in der Einleitung zur Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung in der Datumsangabe
das Jahr nicht korrekt ausgewiesen worden. Die Hauptversammlung findet am 17. Mai
2022 statt. Nachfolgend entnehmen Sie bitte die korrigierte Fassung der Bekanntmachung:

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
am Dienstag, dem 17. Mai 2022, um 14:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Union Asset
Management Holding AG, Weißfrauenstraße 7, 60311 Frankfurt am Main, ein.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses,
der Lageberichte für die Union Asset Management Holding AG und den Union Asset Management
Holding Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021
in Höhe von EUR 381.320.282,62 wie folgt zu verwenden:

Jahresüberschuss EUR 730.949.480,50
Gewinnvortrag EUR 370.802,12
Einstellung andere Gewinnrücklagen EUR -350.000.000,00
Bilanzgewinn EUR 381.320.282,62

Gewinnverwendungsvorschlag:

Zahlung einer Dividende von ca. 402 % auf das Grundkapital 2021
(EUR 87.130.398,00)
EUR 350.264.199,96
Weitere Einstellung anderer Gewinnrücklagen durch Hauptversammlung EUR 30.000.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 1.056.082,66
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über den Vorschlag zur Neuwahl des Aufsichtsrates der Union Asset
Management Holding AG

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 endet turnusgemäß die Mandatsperiode
der zehn von der Anteilseignerseite zu bestimmenden Aufsichtsratsmitglieder sowie
die Mandatsperiode der fünf Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Union Asset
Management Holding AG. Daher sind von der Hauptversammlung sämtliche von der Anteilseignerseite
zu bestimmenden Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen. Die Arbeitnehmervertreter werden
bereits vor dem 17. Mai 2022 von der Belegschaft gewählt.

Der Aufsichtsrat besteht gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes sowie nach
§§ 1, 2 und 4 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
(Drittelbeteiligungsgesetz) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Union Asset
Management Holding AG aus 15 Mitgliedern, von denen zehn Mitglieder von der Hauptversammlung
und fünf Mitglieder von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes
gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die folgenden Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern
der Anteilseignerseite zu wählen:

Frau Bankdirektorin Ulrike Brouzi, Mitglied des Vorstands der DZ BANK AG Deutsche
Zentral-Genossenschaftsbank, 60265 Frankfurt am Main,

Herrn Bankdirektor Dr. Matthias Hildner, Vorsitzender des Vorstands der Wiesbadener
Volksbank eG, 65185 Wiesbaden,

Frau Präsidentin Marija Kolak, Vorsitzende des Vorstands des Bundesverbands der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), 10785 Berlin,

Herrn Bankdirektor Oliver Lüsch, Vorsitzender des Vorstands der BBBank eG, 76133 Karlsruhe,

Herrn Bankdirektor Jörn Nordenholz, Vorsitzender des Vorstandes der Volksbank Niedersachsen-Mitte
eG, 27318 Hoya,

Herrn Bankdirektor Dr. Cornelius Riese, Co-Vorsitzender des Vorstands der DZ BANK
AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, 60265 Frankfurt am Main,

Herrn Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger, Vorsitzender des Vorstands der R+V Versicherung
AG, 65189 Wiesbaden,

Herrn Bankdirektor Stefan Schindler, Vorsitzender des Vorstandes der Sparda-Bank Nürnberg
eG, 90443 Nürnberg,

Herrn Bankdirektor Georg Schneider, Vorsitzender des Vorstands VR-Bank Handels- und
Gewerbebank eG, 86368 Gersthofen,

sowie

Herrn Bankdirektor Andreas Theis, Mitglied des Vorstands der Volksbank Eifel eG, 54634
Bitburg.

Die Mandatsperiode beginnt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und reicht
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach Beginn der Amtszeit beschließt, also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung
im Jahr 2027. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die neue Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

7.

Beschlussfassung über den Vorschlag zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung

Der nachfolgende Neuregelungsvorschlag soll die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrates
anpassen. Die Zuständigkeit der Hauptversammlung zur Festlegung der Vergütung des
Aufsichtsrates ergibt sich aus § 14 der Satzung der Union Asset Management Holding
AG.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, die Aufsichtsratsvergütung
wie folgt anzupassen: Für die Mitglieder des Aufsichtsrates wird rückwirkend ab dem
1. Januar 2022 eine feste, nicht gewinnabhängige jährliche Gesamtvergütung festgesetzt
in Höhe von EUR 425.000,– (netto) für jedes volle Geschäftsjahr bezogen auf die satzungsmäßige
Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates; die Verteilung der Gesamtvergütung auf die
einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Damit entfällt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 die Zahlung einer Zusatzvergütung
(Sitzungsgeld) für die Mitglieder des Aufsichtsrates bzw. des Präsidiums des Aufsichtsrates.

Ferner werden den Mitgliedern des Aufsichtsrates Reisekosten im Zusammenhang mit der
Wahrnehmung des Mandats im Aufsichtsrat und in dessen Ausschuss – dem Präsidium –
als Auslagen sowie im Falle einer entsprechenden Steuerpflichtigkeit für die Vergütung
die gesetzliche Umsatzsteuer erstattet.

Frankfurt am Main, den 25. März 2022

Union Asset Management Holding AG

Der Vorstand und Aufsichtsrat

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet
sind. Die Anmeldung muss spätestens am 13. Mai 2022 elektronisch bei der Gesellschaft unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices
zur Hauptversammlung unter der Internet-Adresse

www.union-investment.de/​hv

erfolgen. Den Online-Zugang erhalten Aktionäre durch Eingabe ihrer Partnernummer (Aktionärsnummer)
und der dazugehörigen individuellen PIN-Nummer. Diese Zugangsdaten wurden mit der
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 21. November 2013 per Post übersandt.
Die Aktionäre, ausschließlich juristische Personen, können ihr Stimmrecht beziehungsweise
ihr Teilnahmerecht in der Hauptversammlung selbst, durch einen anderen zur Teilnahme
berechtigten Aktionär oder durch einen Mitarbeiter der Gesellschaft ausüben.

Die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/​oder fremden Aktien kann auf Organmitglieder
oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten. Aus technischen Gründen bitten wir darum sicherzustellen, dass jedes Organmitglied/​jeder
Mitarbeiter eines Aktionärs höchstens
einenanderen Aktionär vertritt.

Denjenigen Aktionären, die ihr Stimmrecht nicht selbst wahrnehmen können, bieten wir
auch an, von unserer Gesellschaft benannte weisungsgebundene Mitarbeiter der Gesellschaft
als Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können die Vollmachtserteilung
ebenfalls über den zuvor beschriebenen Internetservice zur Hauptversammlung unter
der Internet-Adresse

www.union-investment.de/​hv

vornehmen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Dies kann ebenfalls elektronisch erfolgen. Die Stimmrechtsvertreter
sind an die Weisungen gebunden. Ohne Weisungen sind die Vollmachten ungültig.

Aus organisatorischen Gründen sollte die Anmeldung einschließlich der zu erteilenden
Vollmacht und gegebenenfalls der Weisungen bis spätestens 29. April 2022 bei der Gesellschaft
vorliegen.

Anträge von Aktionären

Aktionäre, die Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese
ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Union Asset Management Holding AG
Vorstandsstab
Herr Peter Schulte/​Frau Sofia Siameti
Weißfrauenstraße 7
60311 Frankfurt am Main
E-Mail: peter.schulte@union-investment.de oder sofia.siameti@union-investment.de

Gegenanträge gemäß § 126 Aktiengesetz werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse

http:/​/​unternehmen.union-investment.de

veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Frankfurt am Main, den 25. März 2022

Union Asset Management Holding AG

Der Vorstand

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