Union – Bank, Aktiengesellschaft
Flensburg
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 15. Juni 2018, um 17:00 Uhr
im „Borgerforeningen“, Holm 17, Flensburg
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Union-Bank Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates |
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2. |
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 406.260,82 als Dividende von 13% auf das dividendenberechtigte Grundkapital von € 3.125.000,– auszuschütten sowie € 10,82 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Entlastung des Vorstandes Es wird vorgeschlagen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung des Aufsichtsrates Es wird vorgeschlagen, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu wählen. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates erfolgt gemäß den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Turnusmäßig scheiden aus:
Der Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl von Herrn Leif Friis Jørgensen und Herrn Erich Meerbach vor. Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Die Versammlung ist nicht an die Vorschläge gebunden. |
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7. |
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Die Union-Bank Aktiengesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels zu erwerben und zu verkaufen. Der Bestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf fünf von Hundert des jeweiligen Grundkapitals der Union-Bank Aktiengesellschaft am Ende eines jeden Tages nicht übersteigen. Der Kaufpreis für eine Aktie darf den zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung geltenden Handelskurs von 350% um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Diese Ermächtigung gilt bis zum Ablauf der nächstjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Union-Bank Aktiengesellschaft, längstens jedoch bis zum 30. November 2019. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung zur Hauptversammlung der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am dritten Tag vor der einberufenen Hauptversammlung zugeht.
Ihre Anmeldung muss uns bis spätestens Dienstag, den 12. Juni 2018 unter folgender Adresse vorliegen:
Union-Bank AG
Große Straße 2
24937 Flensburg
oder info@unionbank.de
Flensburg, 09. Mai 2018
DER VORSTAND