United Internet AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
United Internet AG
Montabaur
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 22.05.2020

United Internet AG

Montabaur

ISIN DE 0005089031
WKN 508 903

Dividendenbekanntmachung – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 hat beschlossen, den für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn der United Internet AG in Höhe von EUR 2.628.975.271,16 wie folgt zu verwenden:

Ein Teilbetrag von EUR 93.615.431,50 wird als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 187.230.863 Aktien für das Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigt, unter Berücksichtigung von 6.769.137 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Daraus resultiert eine Dividende von EUR 0,50 pro Aktie. Ein weiterer Teilbetrag von EUR 300.000.000,00 wird in die andere Gewinnrücklage eingestellt. Der Restbetrag von 2.235.359.839,66 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Auszahlung an die Aktionäre erfolgt durch die depotführenden Kreditinstitute am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu erhebenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer. Zahlstelle in der Bundesrepublik Deutschland ist die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden. Der einbehaltene Solidaritätszuschlag ist auf den festgesetzten Solidaritätszuschlag anrechenbar. Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages und die von den Depotbanken ausgestellten Steuerbescheinigungen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2024 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, eingegangen sein.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine hierfür gültige Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt haben, wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Hinweis: Diese Ausführungen stellen allgemeine Hinweise dar und keine steuerliche Beratung. Für darüber hinausgehende Informationen zur steuerlichen Behandlung der Dividendenausschüttung wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

 

Montabaur, 22. Mai 2020

Der Vorstand

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