![]() United Internet AGMontabaurISIN DE0005089031Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz
|
1. |
Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der United Internet AG 2022 (Formale Angabe gem. EU-DVO: 444af32782efeb118122005056888925) |
2. |
Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung (Formale Angabe gem. EU-DVO: NEWM) |
B. Angaben zum Emittenten
1. |
ISIN: DE0005089031 |
2. |
Name des Emittenten: United Internet AG |
C. Angaben zur Hauptversammlung
1. |
Datum der Hauptversammlung: 19. Mai 2022 (Formale Angabe gem. EU-DVO: 20220519) |
2. |
Uhrzeit der Hauptversammlung (Beginn): 11:00 Uhr (MESZ) (Formale Angabe gem. EU-DVO: 09:00 Uhr UTC) |
3. |
Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz (Formale Angabe gem. EU-DVO: GMET) |
4. |
Ort der Hauptversammlung: URL zum Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild (Formale Angabe gem. EU-DVO: https://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2022.html) Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 |
5. |
Aufzeichnungsdatum (Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sog. Technical Record Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist gegenüber der Gesellschaft der (Formale Angabe gem. EU-DVO: 20220512) |
6. |
Internetseite zur Hauptversammlung/URL: https://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2022.html |
Einladung zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung 2022
Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
laden wir unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
am Donnerstag, den 19. Mai 2022, ab 11:00 Uhr (MESZ)
ein. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Alte Oper, Opernplatz
1, 60313 Frankfurt am Main.
Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit
am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte Versammlung wird für die Aktionäre bzw. ihre
Bevollmächtigten live im Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 übertragen; diese Übertragung
ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.v. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 zugänglich. Sie werden dort auch |
||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 7.284.109 zum Zeitpunkt der Aufstellung Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den |
||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr |
||||||||||||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr |
||||||||||||
5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung und Präferenz seines Prüfungsausschusses Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme |
||||||||||||
6. |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts Nach Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 8 unter „Angaben
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 zugänglich. |
||||||||||||
7. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 8 Abs. 2 der Satzung betreffend die Amtszeit Nach § 8 Abs. 2 der Satzung werden Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: § 8 Abs. 2 der Satzung, der zurzeit wie aus der Spalte links ersichtlich lautet, wird
|
||||||||||||
8. |
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und Beschlussfassung Die aktuellen Vergütungsregelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden zuletzt Seither beträgt die feste jährliche Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder EUR 20.000,00, Vorstand und Aufsichtsrat sind nach eingehender Überprüfung der Höhe der Vergütung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: a) Aufhebung des Vergütungsbeschlusses von 2021 Die von der Hauptversammlung am 27. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 8 lit. b) beschlossene b) Vergütungsbeschluss ab dem Geschäftsjahr 2022 und Vergütungssystem Ab dem Geschäftsjahr 2022 gilt für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder folgende
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich des Systems, auf dem diese Der Wortlaut von § 13 der Satzung der Gesellschaft sowie die Angaben gemäß §§ 113 |
Angaben zum Tagesordnungspunkt 6 zum Vergütungsbericht nach § 162 AktG (Tagesordnungspunkt
6)
A. Vergütungsbericht der United Internet AG gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr
2021
Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021
Der Vorstand der United Internet AG bestand im Geschäftsjahr 2021 aus folgenden Mitgliedern:
Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2021
• |
Ralph Dommermuth, Unternehmensgründer und Vorstandsvorsitzender (CEO) |
• |
Martin Mildner, Finanzvorstand (CFO) |
Das von der Hauptversammlung vom 27. Mai 2021 gebilligte Vergütungssystem der United
Internet AG bildet ab der Hauptversammlung 2021 die Grundlage für den Abschluss neuer
Vorstandsdienstverträge. Die zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden Dienstverträge
(„Altverträge“) mit den Vorständen Ralph Dommermuth und Martin Mildner bleiben hiervon
unberührt.
Wie im Vergütungssystem der United Internet AG festgelegt, erhalten Vorstandsmitglieder
der Gesellschaft grundsätzlich eine Gesamtvergütung, bestehend aus einem festen, erfolgsunabhängigen
Grund- bzw. Festgehalt, Nebenleistungen sowie einem variablen, erfolgsabhängigen Anteil.
Der variable Anteil besteht seinerseits wiederum aus einer kurzfristigen- (STI) und
einer langfristigen (LTI) Komponente.
Eine Ausnahme stellt der Vorstandsvorsitzende Herr Ralph Dommermuth dar, der seit
dem Geschäftsjahr 2016 in Absprache mit dem Aufsichtsrat auf eine Vorstandsvergütung
verzichtet. Der Dienstvertrag von Herrn Mildner entspricht in wesentlichen Teilen
bereits den Anforderungen des neuen Vergütungssystems. Bestehende Abweichungen werden
in den jeweiligen Abschnitten erläutert.
Für das Verhältnis der einzelnen Vergütungskomponenten zur individuellen Ziel-Gesamtvergütung
gilt gemäß Vergütungssystem der United Internet AG der folgende Rahmen:
Relativer Anteil einzelner Vergütungselemente an der individuellen Gesamtvergütung (berechnet p. a.) |
Absoluter Anteil einzelner Vergütungselemente an der individuellen Gesamtvergütung (berechnet p. a.) |
|
Festvergütung: | 20 % bis 40 % | 400.000 EUR bis 800.000 EUR |
STI (Zielbetrag): | 10 % bis 30 % | 200.000 EUR bis 800.000 EUR |
LTI (Zielbetrag p.a.): | 40 % bis 70 % | 400.000 EUR bis 2.250.000 EUR |
Beim Abschluss neuer Vorstandsdienstverträge ist bei der individuellen Ziel-Gesamtvergütung
dabei laut Vergütungssystem zudem sicherzustellen, dass der Anteil der variablen,
erfolgsabhängigen Vergütungen (STI und LTI) zusammen mindestens 60 % der Ziel-Gesamtvergütung
betragen muss.
Bei Zahlungen, die auf Grundlage eines LTI-Programmes erfolgen, ist bei der Berechnung
des relativen Anteils einzelner Vergütungskomponenten jeweils die Laufzeit des LTI
zu berücksichtigen. Entsprechend sind Zahlungen aus solchen Programmen bei der Beurteilung
des relativen Anteils gleichmäßig auf die Jahre der Laufzeit zu verteilen.
Individuelle Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die folgende Tabelle zeigt die individuell gewährte und geschuldete Vergütung der
Mitglieder des Vorstands. Der Ausweis der verschiedenen Vergütungskomponenten erfolgt
dabei nach folgenden Grundsätzen:
• |
Grundvergütung und Nebenleistungen werden in dem Geschäftsjahr als „gewährt“ ausgewiesen, |
• |
Gleiches gilt für die kurzfristige variable Vergütung (STI). Auch die STI werden in |
• |
Die langfristige variable Vergütung (LTI) wird in dem Geschäftsjahr als „gewährt“ |
Entsprechend der vorgenannten Grundsätze weist United Internet für das Geschäftsjahr
2021 keine geschuldete Vergütung aus.
Gewährte Vergütung im jeweiligen Berichtsjahr
in TEUR | Jahr | Grundvergütung (Fix) |
Variable Vergütung (Var) |
Total | Anteil Fix/Var |
||
Festgehalt | Neben- leistungen |
STI | |||||
Ralph Dommermuth (CEO) seit 1988 |
2021 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | – |
2020 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | – | |
Martin Mildner (CFO) seit 10/2020 |
2021 | 650 | 44(1) | 361(2) | 0 | 1.055 | 66 %/34 % |
2020 | 163 | 12(1) | 88(2) | 0 | 263 | 67 %/33 % |
(1) Dienstfahrzeug sowie Zuschüsse für Wohnkosten und Familienheimfahrten
(2) In den ersten 12 Monaten garantiert
Vergütungskomponenten im Detail
Erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten
Festgehalt
Herr Mildner erhält ein Festgehalt, das monatlich in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt
wird. Das Festgehalt von Herrn Mildner beläuft sich auf 650 TEUR p.a.
Nebenleistungen
Die Nebenleistungen bestehen in der Regel aus einem der Position angemessenen Dienstfahrzeug,
dessen geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Im Rahmen der Erstbestellung von Herrn
Mildner kamen in 2021 noch Zuschüsse für Wohnkosten und Familienheimfahrten hinzu.
Die standardmäßigen Versicherungspolicen des United Internet Konzerns für D&O und
Unfallversicherungsschutz der Vorstandsmitglieder werden nicht als Bestandteile der
Nebenleistungen ausgewiesen.
Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile
Die erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten dienen dem Ziel, die kurz- und
langfristige Entwicklung des Unternehmens zu fördern.
STI
Im Rahmen der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) werden mit den Vorstandsmitgliedern
Ziele vereinbart, die zum einen den wirtschaftlichen Erfolg durch das Erreichen bestimmter
Kennzahlen sicherstellen. Zum anderen werden individuelle Ziele vereinbart, die auch
konkrete strategische Vorgaben enthalten können. Die Aufnahme von Zielkriterien mit
umweltbezogenen und sozialen Aspekten soll auch gesellschaftliche Erfolge honorieren.
Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütung ist von der Erreichung bestimmter und
zu Beginn des Geschäftsjahres fixierter Ziele abhängig. Für die kurzfristige variable
Vergütung (STI) wird eine Zielgröße (Zielbetrag) festgelegt, die bei durchschnittlich
voller Erfüllung (= 100 %) vereinbarter Ziele erreicht ist. Die Ziele werden jeweils
zu Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat festgelegt. Für die Zielerreichung
gilt in der Regel eine Bandbreite von 90 % bis 120 %. Werden die Ziele durchschnittlich
zu weniger als 90 % erreicht, entfällt der Anspruch auf Zahlung des STI vollständig.
Werden die Ziele insgesamt durchschnittlich zu mehr als 120 % erfüllt, wird die Übererfüllung
nur bis zu 120 % der Zielgröße des STI berücksichtigt. Im Eintrittsjahr, insbesondere
in Rumpf-Geschäftsjahren, kann dem Vorstand ein Mindestbetrag des STI für die ersten
6 bis 12 Monate der Amtszeit vom Aufsichtsrat garantiert werden. Ein Teil dieses Mindestbetrags
kann auch auf monatlicher Basis an das Vorstandsmitglied ausgezahlt werden.
Der Zielbetrag von Herrn Mildner bei der kurzfristigen variablen Vergütung belief
sich im Geschäftsjahr 2021 auf 350 TEUR p. a. (wovon im Rahmen der Erstbestellung
262,5 TEUR für die ersten drei Quartale 2021 garantiert waren).
Für das Geschäftsjahr 2021 wurden bei Herrn Mildner die folgende STI-Ziele festgelegt:
STI-Ziele | Jeweiliger Anteil am STI |
Wachstumsziel I: Anstieg des Konzern-Umsatzes auf 5,5 Mrd. EUR | 50 % |
Wachstumsziel II: Anstieg des Konzern-EBITDA auf 1,22 Mrd. EUR | 50 % |
Summe | 100 % |
Die Zielerreichung belief sich auf 102,7 % beim Wachstumsziel I (Umsatz 2021 = 5,646
Mrd. EUR) sowie 103,2 % beim Wachstumsziel II (EBITDA 2021 = 1,259 Mrd. EUR – ohne
einen periodenfremden positiven Ertrag in Höhe von 39,4 Mio. EUR und ohne nicht-cashwirksame
Bewertungseffekte aus Derivaten in Höhe von 4,9 Mio. EUR), so dass sich im Mittel
eine Zielerreichung von 103,0 % ergab und somit insgesamt 361 TEUR auszuzahlen sind.
Das Umsatz- und EBITDA-Wachstum der United Internet Gruppe sind die maßgeblichen Kriterien
zur Bewertung von deren wirtschaftlichem Erfolg im vergangenen Geschäftsjahr. Mit
den entsprechenden STIs werden der Einsatz und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds
zugunsten des Unternehmens und der Unternehmensgruppe honoriert. Fehlender wirtschaftlicher
Erfolg wirkt sich unmittelbar nachteilig auf die Vergütung des Vorstandsmitglieds
aus.
Die in der Zielvereinbarung 2021 (und somit vor Inkrafttreten des neuen Vergütungssystems)
mit Herrn Mildner vereinbarten STI-Ziele beziehen sich auf die Abweichungen der geplanten
Umsatz- und Ergebnisziele 2021 von den tatsächlich im Geschäftsjahr 2021 erreichten
Umsatz- und Ergebniskennzahlen und enthalten bisher keine operativen/strategischen
Ziele, keine persönlichen Leistungsziele, keine nichtfinanziellen Leistungskriterien
und keine der im neuen Vergütungssystem festgelegten Anteilsempfehlungen für die jeweiligen
STI-Ziele. Die prozentuale Gewichtung der STI-Ziele steht damit entsprechend auch
nicht im Einklang mit den im Vergütungssystem festgelegten Anteilsempfehlungen. Diese
sehen Anteile am STI in Höhe von 50 % bis 70 % bei Wachstumszielen (Umsatz / Ergebnis)
und jeweils 5 % bis 20 % bei operativ / strategischen Zielen, persönlichen Zielen
und nichtfinanziellen Leistungskriterien vor.
Gemäß Dienstvertrag von Herrn Mildner werden die Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr
vom Aufsichtsrat im Einvernehmen mit Herrn Mildner festgelegt. Der Aufsichtsrat und
Herrn Mildner sind sich einig, dass die Ziele für das Geschäftsjahr 2022 anhand der
Vorgaben des neuen Vergütungssystems festgelegt werden.
LTI
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Herrn Mildner keine Optionen zugeteilt und aus der Zuteilung
von Optionen im vergangenen Geschäftsjahr 2020 ergab sich aufgrund der mehrjährigen
Bemessung keine gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021.
Sonstiges
Unternehmensfinanzierte Vorsorgezusagen gegenüber den Vorständen sowie sonstige Vergütungsbestandteile bestehen nicht. Aufsichtsratsmandate bei Tochtergesellschaften werden den Vorständen nicht vergütet. Auch wurde keinem Vorstandsmitglied Leistungen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder im Geschäftsjahr
gewährt. Den Mitgliedern des Vorstands wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Claw Back-Klausel
Gemäß Vergütungssystem sollen „neue Anstellungsverträge“ auch eine so genannte Claw
Back-Klausel enthalten, mit der an das Vorstandsmitglied gewährte kurzfristige variable
Vergütung ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann, wenn sich herausstellt,
dass hierfür notwendige Voraussetzungen tatsächlich nicht vorlagen (z. B. manipulierte
oder falsch ermittelte Kennzahlen). Entsprechendes sollen in den Verträgen zur langfristigen
variablen Vergütung integriert werden. Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche
bleiben von dieser Regelung unberührt.
In den bestehenden Altverträgen der United Internet Vorstände sind keine Claw Back-Klauseln
enthalten. Vorstand und Aufsichtsrat haben aktuell keine Kenntnis davon, dass es im
Geschäftsjahr 2021 Veranlassungen für eine Rückforderung oder Reduzierung einer variablen
Vergütung seitens der United Internet AG gab.
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte und Abfindungsregelungen
Die Laufzeit der Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands ist an deren Amtszeit
gekoppelt. Wird die Bestellung eines Vorstandsmitglieds widerrufen, endet auch der
Dienstvertrag. Beruht der Widerruf nicht auf einem wichtigen Grund i.S.v. § 626 BGB,
so endet der Dienstvertrag erst mit Ablauf einer Frist von 12 Monaten (oder, sollte
dies früher eintreten, dem Ablauf der ursprünglichen Amtszeit). Ansprüche auf Zahlungen
von Abfindungen im Falle des Ausscheidens werden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt.
Im Übrigen beachtet die Gesellschaft für Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung der
Tätigkeit die Anforderungen des DCGK. Danach dürfen Zahlungen an ein Vorstandsmitglied
bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen
(Abfindungs-Cap) nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags
vergüten. Laut Vergütungssystem soll im Fall eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
die etwaige Abfindungszahlung zudem auf die Karenzentschädigung angerechnet werden.
Eine solche Regelung ist in den bestehenden Altverträgen der United Internet Vorstände
nicht enthalten.
Es ergaben sich im Geschäftsjahr 2021 keine Änderungen an diesen Regelungen.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Die Vorstandsverträge enthalten ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit einer
Laufzeit von bis zu einem Jahr. Sofern durch den Aufsichtsrat nicht auf das Wettbewerbsverbot
verzichtet wird, hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Karenzentschädigung in
Höhe von 75 % bis 100 % der zuletzt gewährten festen Vergütung. Anderweitige Einkünfte
aus einer neuen Tätigkeit muss sich das Vorstandsmitglied – gemäß neuem Vergütungssystem
– auf die Karenzentschädigung vollständig anrechnen lassen.
Letztgenannte Regelung greift laut Altvertrag von Herrn Mildner nur soweit anderweitige
Einkünfte 75 % der zuletzt bezogenen festen Vergütung übersteigen.
Es ergaben sich im Geschäftsjahr 2021 keine Änderungen an diesen Regelungen.
Change of Control-Regelungen
Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags
durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) sind
nicht vereinbart.
Es ergaben sich im Geschäftsjahr 2021 keine Änderungen an diesen Regelungen.
Maximalvergütung
Das Vergütungssystem der United Internet AG sieht vor, dass die maximale Vergütung,
welche ein ordentliches Vorstandsmitglied rechnerisch aus der Summe aller Vergütungsbestandteile,
d. h. Grundgehalt, STI, LTI (Vergütung aus SAR-Programm / Laufzeit in Jahren) und
Nebenleistungen, erhalten kann, sich nicht auf einen höheren Betrag als 3,50 Mio.
EUR brutto p. a. (Maximalvergütung) belaufen darf.
Die Maximalvergütung für den Vorstandsvorsitzenden kann bis zum Zweifachen der Maximalvergütung
für ein ordentliches Vorstandsmitglied betragen.
Bei der Maximalvergütung handelt es sich nicht um eine vom Aufsichtsrat für angemessen
gehaltene Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder, sondern lediglich um eine
absolute Obergrenze, die in keinem Fall überschritten werden darf. Sollte es durch
die Auszahlung des LTI zu einer Überschreitung der Maximalvergütung kommen, so verfällt
der über den Betrag der Maximalvergütung hinausgehende Anspruch aus dem LTI für das
betreffende Jahr. Bei Zahlungen, die auf Grundlage des LTI erfolgen, ist bei der Berechnung
der Maximalvergütung allerdings jeweils die Laufzeit des LTI zu berücksichtigen. Zahlungen
aus dem Programm sind daher bei der Beurteilung, ob die jährliche Maximalvergütung
eingehalten wird, gleichmäßig auf die Jahre der Laufzeit zu verteilen.
Zur Sicherstellung der Maximalvergütung fungieren sowohl bei den STI als auch den
LTI jeweils eine „Obergrenze“ (Deckelung / Cap).
In den bestehenden Altverträgen der United Internet Vorstände sind keine Grenzen für
eine Maximalvergütung enthalten, wohl aber „Obergrenzen“ für STI als auch den LTI.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Maximalvergütung (gewährte Vergütung) nicht erreicht
und die Vergütungskomponenten der Altverträge sind auch so vereinbart, dass in zukünftigen
Geschäftsjahren, in denen die Altverträge noch zur Anwendung kommen, weder eine der
im Vergütungssystem genannten Obergrenzen für die STI- und die LTI-Komponente noch
die jährliche Maximalvergütung überschritten werden kann.
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat der United Internet AG bestand im Geschäftsjahr 2021 aus folgenden
Mitgliedern:
Aufsichtsratsmitglieder zum 31. Dezember 2021
• |
Philipp von Bismarck, Aufsichtsratsvorsitzender |
• |
Dr. Claudia Borgas-Herold |
• |
Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender |
• |
Stefan Rasch |
• |
Prof. Dr. Andreas Söffing |
• |
Prof. Dr. Yasmin Mei-Yee Weiß |
Ausgeschieden im Geschäftsjahr 2021
• |
Kurt Dobitsch, Aufsichtsratsvorsitzender |
• |
Michael Scheeren, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender |
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats seitens
der United Internet AG eine Festvergütung zuzüglich eines Sitzungsgeldes in Höhe von
1.000 EUR. Bei den Mitgliedern beläuft sich die feste Jahresvergütung auf 20.000 EUR.
Die feste jährliche Vergütung für den Vorsitz im Aufsichtsrat beträgt 30.000 EUR,
für seinen Stellvertreter 22.500 EUR. Der Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses
erhält zusätzlich jährlich 20.000 EUR, jedes andere Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses
erhält zusätzlich jährlich 15.000 EUR. Zudem erhöht sich die Vergütung im Falle der
Umsatzsteuerpflicht um die gesetzliche Umsatzsteuer.
Die Gewährung einer Festvergütung entspricht der gängigen überwiegenden Praxis in
anderen börsennotierten Gesellschaften und hat sich bewährt. Vorstand und Aufsichtsrat
sind der Auffassung, dass eine Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder am besten
geeignet ist, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu stärken und der unabhängig vom
Unternehmenserfolg zu erfüllenden Beratungs- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats
Rechnung zu tragen. Eine Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist auch in der
Anregung G.18 Satz 1 des DCGK vorgesehen.
Einige Mitglieder des Aufsichtsrats der United Internet AG waren im Geschäftsjahr
2021 sowie in den Vorjahren zusätzlich auch in Aufsichtsräten der wichtigsten Tochtergesellschaften
der United Internet AG, d. h. in den Aufsichtsräten der 1&1 AG, der 1&1 Telecommunication
SE, der IONOS Holding SE sowie der 1&1 Mail & Media Applications SE vertreten. Die
Aufsichtsräte erhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit für die genannten Unternehmen – zusätzlich
zu der bereits vorgestellten Vergütung der United Internet AG – jeweils eine getrennte
Vergütung.
Die Vergütung im Rahmen der Tochtergesellschaften besteht dabei ebenfalls jeweils
aus einer festen Vergütung sowie einem Sitzungsgeld. Die feste Vergütung bezieht sich
jeweils auf ein volles Geschäftsjahr. Für Teile eines Geschäftsjahres wird die Vergütung
zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate gezahlt. Die Vergütung ist insgesamt
nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig. Die Erstattung der Auslagen erfolgt sofort.
Außerdem wird den Aufsichtsratsmitgliedern die auf ihre Vergütung und Auslagen zu
entrichtende Umsatzsteuer erstattet.
Die Vergütungssysteme der Tochtergesellschaften, in deren Aufsichtsräten auch Mitglieder
des Aufsichtsrats der United Internet AG vertreten sind, sehen folgende Regelungen
vor:
• |
Das von der Hauptversammlung 2021 der 1&1 AG für das Geschäftsjahr 2021 neu beschlossene Für die Tätigkeit im Prüfungs- und Risikoausschuss des Aufsichtsrats erhält der Vorsitzende |
• |
Im Rahmen der Tätigkeit für die 1&1 Telecommunication SE beträgt die feste Vergütung |
• |
Das von der Hauptversammlung 2021 der IONOS Holding SE für das Geschäftsjahr 2021 |
• |
Im Rahmen der Tätigkeit für die 1&1 Mail & Media Applications SE beträgt die feste |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die individuell gewährte und geschuldete Vergütung
der Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Ausweis der Vergütungskomponenten erfolgt dabei
nach folgenden Grundsätzen:
• |
Die Festvergütung im Aufsichtsrat sowie in etwaigen Ausschüssen wird in dem Geschäftsjahr |
• |
Gleiches gilt für das Sitzungsgeld. Auch das Sitzungsgeld im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen |
Entsprechend der vorgenannten Grundsätze weist United Internet für das Geschäftsjahr
2021 keine geschuldete Vergütung aus.
Gewährte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
in TEUR | Jahr | durch United Internet AG |
durch Tochtergesellschaften | Sonstiges | Total | Anteil Fix/Var |
||
Fix | Sitzungs- geld |
Fix | Sitzungs- geld |
|||||
Philipp von Bismarck | 2021 | 35 | 6 | 0 | 0 | 0 | 41 | 85 %/15 % |
2020 | 10 | 2 | 0 | 0 | 0 | 12 | 83 %/17 % | |
Dr. Claudia Borgas-Herold | 2021 | 20 | 6 | 69 | 7 | 0 | 102 | 87 %/13 % |
2020 | 13 | 3 | 65 | 8 | 0 | 89 | 88 %/12 % | |
Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares | 2021 | 21 | 6 | 0 | 0 | 0 | 27 | 78 %/22 % |
2020 | 13 | 3 | 0 | 0 | 0 | 16 | 81 %/19 % | |
Stefan Rasch | 2021 | 20 | 5 | 0 | 0 | 0 | 25 | 80 %/20 % |
2020 | ||||||||
Prof. Dr. Andreas Söffing | 2021 | 32 | 5 | 0 | 0 | 0 | 37 | 86 %/14 % |
2020 | ||||||||
Prof. Dr. Yasmin Mei-Yee Weiß | 2021 | 20 | 6 | 0 | 0 | 0 | 26 | 77 %/23 % |
2020 | 10 | 2 | 0 | 0 | 0 | 12 | 83 %/17 % | |
Kurt Dobitsch | 2021 | 13 | 1 | 105 | 15 | 0 | 134 | 88 %/12 % |
2020 | 30 | 4 | 112 | 16 | 0 | 162 | 88 %/12 % | |
Michael Scheeren | 2021 | 5 | 1 | 36 | 7 | 0 | 49 | 84 %/16 % |
2020 | 17 | 3 | 120 | 16 | 0 | 156 | 88 %/12 % |
Vergleichende Darstellung der Vergütungsentwicklung
Um den Anforderungen des § 162 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 AktG nachzukommen, stellt die
folgende Tabelle die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung
der Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder und der Zielvergütung der Gesamtbelegschaft
sowie die jährliche Veränderung der Umsatz- und der Ergebniskennzahlen des Konzerns
sowie des Ergebnisses der (Einzel-)Gesellschaft dar.
Bei der Berechnung der durchschnittlichen Vergütung der Vergleichsgruppe „Gesamtbelegschaft“
wurden die wesentlichen Tochterunternehmen in Deutschland berücksichtigt. Diese repräsentieren
87,6 % aller Mitarbeiter in Deutschland. In die Analyse einbezogen wurden dabei alle
Führungskräfte (ohne Vorstände und Geschäftsführer), Voll- und Teilzeitkräfte sowie
Volontäre und Trainees auf FTE-Basis. Nicht einbezogen wurden insbesondere inaktive
Mitarbeiter sowie Aushilfen, Auszubildende und Praktikanten. In die Berechnung fließen
alle Vergütungsbestandteile ein, welche zum jeweiligen Auswertungsstichtag der Jahreszielvergütung
der Mitarbeiter im jeweiligen Geschäftsjahr zuzuordnen sind.
Die in der folgenden Tabelle dargestellten Veränderungen zum Vorjahr sind auf den
ersten Blick sowohl bei Finanzvorstand Martin Mildner wie auch bei allen Aufsichtsratsmitgliedern
wenig aussagekräftig, insbesondere da sich die Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitgliedschaften
in 2020 bzw. 2021 auf unterschiedlich lange Zeiträume erstreckten. So stehen z. B.
bei Herrn Mildner lediglich 3 Monate in 2020 vollen 12 Monaten in 2021 gegenüber.
Ähnliches gilt auch für alle aktuellen Aufsichtsräte. Hinzu kamen bei den Aufsichtsräten
zusätzliche Vergütungen im Rahmen des 2021 neu geschaffenen Prüfungs- und Risikoausschusses
sowie z. B. bei Herrn von Bismarck der Wechsel zum Aufsichtsratsvorsitzenden oder
bei Herrn Cubero del Castillo-Olivares der Wechsel zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.
Vergleichende Darstellung
Veränderung 2021 zu 2020 |
|
Vergütung der Vorstandsmitglieder | |
Ralph Dommermuth | 0,0 % |
Martin Mildner | 301,1 % |
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder | |
Philipp von Bismarck | 241,7 % |
Dr. Claudia Borgas-Herold | 14,6 % |
Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares | 68,8 % |
Stefan Rasch | – |
Prof. Dr. Andreas Söffing | – |
Prof. Dr. Yasmin Mei-Yee Weiß | 116,7 % |
Kurt Dobitsch | – 17,3 % |
Michael Scheeren | – 68,6 % |
Vergütung der Mitarbeiter | |
Ø Vergütung der Gesamtbelegschaft (auf FTE-Basis) | 3,0 % |
Unternehmensentwicklung | |
Umsatz im Konzern | 5,2 % |
EBITDA im Konzern (operativ) | 3,4 % |
Jahresergebnis der Einzelgesellschaft | 215,9 % |
Externer (horizontaler) Vergleich
Gemäß DCGK (Empfehlung G.3) soll der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Üblichkeit der
konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen
eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranziehen, deren Zusammensetzung
er offenlegt.
Der Aufsichtsrat der United Internet AG zieht zur Beurteilung der konkreten Gesamtvergütung
der Vorstandsmitglieder als Vergleichsunternehmen alle ebenfalls im TecDax notierten
Unternehmen (Ausnahme: Tochterunternehmen 1&1 AG) heran.
Namentlich waren dies bei der letzten Überprüfung: Aixtron SE, Bechtle AG, Cancom
SE, Carl Zeiss Meditec AG, Compugroup Medical SE &Co. KGaA, Deutsche Telekom AG, Drägerwerk
AG &Co. KGaA, Eckert & Ziegler Strahlen-und Medizintechnik AG, Evotec SE, freenet
AG, Infineon Technologies AG, Jenoptik AG, LPKF Laser & Electronics AG, MorphoSys
AG, Nemetschek SE, New Work SE, Nordex SE, Pfeiffer Vacuum Technology AG, QIAGEN NV.,
S&T AG, SAP SE, Sartorius Aktiengesellschaft, Siemens Healthineers AG, Siltronic AG,
Software Aktiengesellschaft, TeamViewer AG, Telefónica Deutschland Holding AG und
Varta AG.
B. Prüfungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart,
Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main, über die Prüfung des Vergütungsberichts
der United Internet AG gemäß § 162 Abs. 3 AktG
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG
An die United Internet AG
Prüfungsurteile
Wir haben den Vergütungsbericht der United Internet AG, Montabaur, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit
§ 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen
Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil
erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs.
3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser
Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“
unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der
Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte
Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten
– falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden
sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich
der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten
Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben,
die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung
des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht
unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei
für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit
der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen,
dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese
Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Eschborn/Frankfurt am Main, 31. März 2022
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kemmerich
Wirtschaftsprüfer |
Reihl
Wirtschaftsprüfer |
Beschreibung der Vergütung und des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder
(Tagesordnungspunkt 8)
1. |
Auszug aus der Satzung der United Internet AG
|
|||||
2. |
Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ab dem Geschäftsjahr 2022 mit den Angaben gemäß Das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder richtet sich nach den gesetzlichen Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen weiterhin eine Festvergütung zuzüglich eines Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Jahresvergütung in Höhe von EUR Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder dem Prüfungs- und Risikoausschuss Jedes Mitglied des Aufsichtsrats und jedes Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses Die Vergütung ist insgesamt nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig. Die Erstattung |
I. Teilnahme an der Hauptversammlung
1. Durchführung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten (virtuelle Hauptversammlung)
Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, eine
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung).
Die virtuelle Hauptversammlung wird für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten am
19. Mai 2022 ab 11:00 Uhr (MESZ) live im Aktionärsportal auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 übertragen.
Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 und 7 sowie 8 haben
verbindlichen, die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 hat empfehlenden
Charakter und es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja oder Nein zu stimmen oder
auf eine Stimmabgabe zu verzichten.
2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital
der Gesellschaft auf EUR 194.000.000,00. Es ist eingeteilt in 194.000.000 auf den
Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beläuft sich somit auf
194.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte schließt die im Zeitpunkt der Einberufung
der virtuellen Hauptversammlung gehaltenen 7.284.109 eigenen Aktien ein, aus denen
der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und technisch
maßgeblicher Bestandsstichtag
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 12. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft angemeldet haben und am Tage der virtuellen Hauptversammlung
im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für
die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang.
Die Anmeldung kann über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 gemäß dem von der Gesellschaft
festgelegten Verfahren erfolgen.
Aktionäre, die die Anmeldung über das Aktionärsportal vornehmen möchten, benötigen
hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Aktionäre, die sich
für den elektronischen Einladungsversand registriert haben, verwenden hierzu ihr selbst
gewähltes Zugangspasswort. Alle übrigen Aktionäre, die im Aktienregister verzeichnet
sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein zugehöriges Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben
zur virtuellen Hauptversammlung per Post zugesandt.
Die Anmeldung kann auch unter der Anschrift
United Internet AG, |
erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden kann, wird den Aktionären, die
sich nicht für den elektronischen Einladungsversand registriert haben, mit den Einladungsunterlagen
postalisch zugesandt.
Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich im Internet unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022.
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag
der Hauptversammlung. Aus abwicklungstechnischen Gründen können vom 13. Mai 2022, 00:00 Uhr (MESZ) bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister
vorgenommen werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical
Record Date) ist daher der 12. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ).
4. Freie Verfügbarkeit der Aktien
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Für
ihr Recht zur Teilnahme und das Stimmrecht ist jedoch entscheidend, dass die Aktionäre
am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft
eingetragen sind. Für den Umfang ihres Stimmrechts ist der im Aktienregister eingetragene
Bestand am Tag der virtuellen Hauptversammlung maßgeblich.
5. Stimmabgabe im Wege der Briefwahl (auch über elektronische Kommunikation)
Teilnahmeberechtigte Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege
der Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) abgeben.
Die Stimmabgabe per Briefwahl kann der Gesellschaft wahlweise per Post oder über das
Aktionärsportal übermittelt werden.
Für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl per Post kann das Formular verwendet werden,
das den Aktionären, die sich nicht für den elektronischen Einladungsversand registriert
haben, mit den Einladungsunterlagen postalisch zugesandt wird. Das Briefwahlformular
wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet
unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 abrufbar. Bitte senden Sie das
ausgefüllte Formular an die nachstehend genannte Adresse zurück. Briefwahlstimmen,
die nicht einer ordnungsgemäßen Anmeldung zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden
nicht berücksichtigt.
United Internet AG, |
Die Stimmabgabe über das Aktionärsportal erfolgt auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 gemäß dem von der Gesellschaft
festgelegten Verfahren.
Briefwahlstimmen per Post werden berücksichtigt, soweit sie bis zum 18. Mai 2022,
24:00 Uhr (MESZ) an der oben benannten Adresse eingehen. Über das unter der oben genannten
Internetadresse erreichbare Aktionärsportal können Briefwahlstimmen bis zum Beginn
der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung abgegeben werden.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder
sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären
zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich der Briefwahl
bedienen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
bereits erfolgte Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Briefwahlstimmen zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung gelten auch im Fall der
Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter
Aktien.
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen
eingehen, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per Aktionärsportal,
(2) auf dem Postweg übersandte Erklärungen.
Nähere Einzelheiten zur Stimmabgabe per Briefwahl finden sich auf dem hierzu vorgesehenen
Formular sowie im Internet unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022.
6. Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht selbst durch Briefwahl ausüben wollen, können
ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder den
weisungsgebundenen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.
Auch im Fall der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den
Aktionär oder durch den Bevollmächtigten sowie der Eintragung des Aktionärs im Aktionärsregister
(siehe dazu oben unter I.3).
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) oder sind über das Aktionärsportal
zu erteilen, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird, und sie können der Gesellschaft
über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 gemäß dem von der Gesellschaft
festgelegten Verfahren übermittelt werden. Dafür verwenden Aktionäre ihre Zugangsdaten.
Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung stehen auch die folgenden
Adressen (postalische Anschrift, E-Mail-Adresse) zur Verfügung:
United Internet AG, |
Mit den Einladungsunterlagen wird den Aktionären, die sich nicht für den elektronischen
Einladungsversand registriert haben, ein Vollmachtsformular übersandt, das zur Vollmachtserteilung
verwendet werden kann. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf
Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 abrufbar. Die Aktionäre werden
gebeten, eine Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Für die Erteilung von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater
oder sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären
zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten und deren Widerruf sowie
die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere § 135 AktG, sowie unter Umständen ergänzende, von den zu Bevollmächtigenden
aufgestellte Anforderungen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich insoweit mit den jeweils
zu Bevollmächtigenden abzustimmen.
Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post oder per E-Mail wird
berücksichtigt, soweit sie bis zum 18. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) an der oben genannten
Adresse eingeht. Über das unter der oben genannten Internetadresse erreichbare Aktionärsportal
kann die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung bis zum Beginn der Abstimmung
in der virtuellen Hauptversammlung vorgenommen werden.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen
in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Weisungen
zu Verfahrensfragen nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
nicht entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder
Anträgen entgegen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen;
sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Auch im Fall der Bevollmächtigung
von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter bedarf es der ordnungsgemäßen
Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten sowie der Eintragung
des Aktionärs im Aktionärsregister (siehe dazu oben unter I.3).
Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von Vollmachten und Weisungen gegenüber
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind nur wie folgt möglich:
(i) |
unter dem Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
im Bereich Investor Relations/ Hauptversammlung/2022 bis zum Beginn der Abstimmung |
|
(ii) |
unter der in diesem Abschnitt I.6. für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 abrufbar. |
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter finden sich auf dem hierzu vorgesehenen Formular sowie
im Internet unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
bereits erteilte Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung gelten
auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung
der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.
Wenn Briefwahlstimmen und Bevollmächtigungen/Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig
betrachtet. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander
abweichende Erklärungen eingehen, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
(1) per Aktionärsportal, (2) per E-Mail, (3) auf dem Postweg übersandte Erklärungen.
II. Rechte der Aktionäre
(Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)
1. Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen der Gesellschaft
unter der nachstehenden Adresse bis zum Ablauf des 18. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) schriftlich zugehen:
United Internet AG |
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Abs.
2 AktG und deren Voraussetzungen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/ Hauptversammlung/2022 zur Verfügung.
2. Anträge von Aktionären (§ 126 Abs. 1 AktG)
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Bis zum Ablauf des 4. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse zugegangene Gegenanträge von Aktionären
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG werden den
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 unverzüglich zugänglich gemacht:
United Internet AG |
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG und deren Voraussetzungen
sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein Gegenantrag und dessen
Begründung nicht über die Website zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 zur Verfügung.
Ordnungsgemäß gestellte Anträge gelten als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt,
wenn der antragstellende Aktionär, wie unter I.3. beschrieben, ordnungsgemäß legitimiert
und zur Hauptversammlung angemeldet ist (§ 1 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über Maßnahmen
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie).
3. Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 AktG)
Jeder Aktionär hat das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder zur Wahl von Abschlussprüfern zu machen, soweit Gegenstand der Tagesordnung eine
Wahl ist.
Bis zum Ablauf des 4. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) der Gesellschaft unter der unter II.2. genannten Adresse zugegangene Wahlvorschläge
von Aktionären nach § 127 AktG werden den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 unverzüglich zugänglich gemacht.
Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren Voraussetzungen
sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 und § 127 Satz
3 AktG ein Wahlvorschlag und dessen Begründung nicht über die Internetseite zugänglich
gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 zur Verfügung.
Ordnungsgemäß gemachte, zulässige Wahlvorschläge gelten als in der virtuellen Hauptversammlung
gemacht, wenn der den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär, wie unter I.3. beschrieben,
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist (§ 1 Abs. 2 Satz
3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie).
4. Fragerecht der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
ist den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im
Sinne des § 131 AktG, jedoch ein Fragerecht einzuräumen.
Das Fragerecht der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
wird ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über einen gesonderten
Bereich innerhalb des Aktionärsportals auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 eingeräumt.
Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär oder sein Bevollmächtigter kann der Gesellschaft
bis 17. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) Fragen zu den Gegenständen der Tagesordnung über das auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 erreichbare Aktionärsportal gemäß
dem dafür vorgesehenen Verfahren übermitteln. Während der virtuellen Hauptversammlung
können keine Fragen gestellt werden.
Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie
er Fragen beantwortet. Er kann dabei Fragen und deren Beantwortung zusammenfassen,
wenn ihm dies sinnvoll erscheint.
5. Widerspruchsmöglichkeit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
Die Möglichkeit der Aktionäre, die ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten
ausgeübt haben, Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einzulegen,
wird ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.
Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär oder sein Bevollmächtigter kann über einen
gesonderten Bereich innerhalb des über die Internetseite
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 erreichbaren Aktionärsportals
dem amtierenden Notar gegenüber bis zur Beendigung der virtuellen Hauptversammlung
durch den Versammlungsleiter Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG
i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einlegen. Die Widerspruchsmöglichkeit
besteht von Beginn der Hauptversammlung an bis zu deren Ende.
Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.
III. Informationen und Unterlagen zur virtuellen Hauptversammlung
Der Inhalt der Einberufung, die der virtuellen Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere nach § 124a AktG zugänglich zu machende Informationen und Formulare
im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung sind über die Internetseite der
Gesellschaft unter
www.united-internet.de
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2022 zugänglich.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung
zugänglich sein.
Nach der virtuellen Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der gleichen
Internetadresse bekanntgegeben.
IV. Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre
Die United Internet AG verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten der
Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der
Aktien und Informationen zur Anmeldung) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten
der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Aktien
der United Internet AG sind Namensaktien. Die Gesellschaft ist zur Führung eines Aktienregisters
verpflichtet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße
Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre sowie für die Verfolgung im Wege der elektronischen Zuschaltung und
die Führung des Aktienregisters rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für
die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 67, 118 ff. AktG
sowie i.V.m. § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die der Organisation
der virtuellen Hauptversammlung dienlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter
Interessen erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO). Soweit die Aktionäre ihre
personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält die United Internet
AG diese in der Regel von der Depotbank des Aktionärs.
Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung
beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre und
Aktionärsvertreter ausschließlich nach Weisung der United Internet AG und nur soweit
dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter
der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf
personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben und/oder diese
verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus
sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die ihr Stimmrecht
ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis,
§ 129 AktG, soweit die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter darin aufgeführt werden)
für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar. Dies gilt auch für Fragen,
die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls vorab gestellt haben (§ 1 Abs.
2 Nr. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie).
Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter
im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen
Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig
sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren
benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter
das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und
die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung
der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern
ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. Werden personenbezogene Daten auf
Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO verarbeitet, steht den Aktionären
bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht
zu.
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter den Datenschutzbeauftragten der United Internet
AG unter:
United Internet AG
Der Datenschutzbeauftragte
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
info@united-internet.de
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Aktionäre und Aktionärsvertreter auf
der Internetseite der United Internet AG unter
https://www.united-internet.de/investor-relations/datenschutzinformationen-aktionaere.html
Montabaur, im April 2022
United Internet AG
Der Vorstand