United Internet AG, Montabaur – Dividendenbekanntmachung (ISIN DE 0005089031 / WKN 508 903 – 93.357.945,50 € als Dividende)

United Internet AG

Montabaur

ISIN DE 0005089031
WKN 508 903

 

Dividendenbekanntmachung –
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung vom 19. Mai 2022 hat beschlossen, den für das Geschäftsjahr
2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn der United Internet AG in Höhe von EUR 2.490.793.286,11
wie folgt zu verwenden:

Ein Teilbetrag von EUR 93.357.945,50 wird als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet.
Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 186.715.891 Aktien für das Geschäftsjahr 2021
dividendenberechtigt, unter Berücksichtigung von 7.284.109 von der Gesellschaft gehaltenen
eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Daraus resultiert
eine Dividende von EUR 0,50 pro Aktie. Der Restbetrag von EUR 2.397.435.340,61 wird
auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Auszahlung an die Aktionäre erfolgt durch die depotführenden Kreditinstitute am
dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag grundsätzlich unter
Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu erhebenden Solidaritätszuschlags
von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.
Zahlstelle in der Bundesrepublik Deutschland ist die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG,
Düsseldorf. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf die im Rahmen der Einkommen-
oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden. Der einbehaltene
Solidaritätszuschlag ist auf den festgesetzten Solidaritätszuschlag anrechenbar. Bei
ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur
Erstattung des Ermäßigungsbetrages und die von den Depotbanken ausgestellten Steuerbescheinigungen
müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221
Bonn, eingegangen sein.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine hierfür gültige
Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt haben, wird die
Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt.
Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht
haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits
durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Hinweis: Diese Ausführungen stellen allgemeine Hinweise dar und keine steuerliche Beratung.
Für darüber hinausgehende Informationen zur steuerlichen Behandlung der Dividendenausschüttung
wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

 

Montabaur, 20. Mai 2022

 

Der Vorstand

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