URBANARA Home AG: Ordentliche Hauptversammlung

URBANARA Home AG i.L.

Berlin

Einladung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Montag, 14. Dezember 2020, um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Gormannstraße 22, 10119 Berlin,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

I. TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten und gebilligten Jahresabschlusses der URBANARA Home AG zum 31. Dezember 2017

Vorlage des festgestellten und gebilligten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das letzte werbende Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017.

Die Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der URBANARA Home AG, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zudem über die Internetseite der Gesellschaft

www.urbanara-ag.de

dort unter Hauptversammlung, zugänglich.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der URBANARA Home AG für das Geschäftsjahr 2017

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 der URBANARA Home AG amtierenden Vorständen, Frau Claire Davidson, Herrn Benjamin Esser und Herrn Dr. Robert Wagner, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der URBANARA Home AG für das Geschäftsjahr 2017

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 der URBANARA Home AG amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Guido Sandler, Herrn Jesper Wahrendorf, Herrn Matthias Wengeler, Herrn Dr. Georg Greitemann, Herrn Niko Pohlmann und Frau Dr. Eva Nase, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Vorlage und Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz der URBANARA Home AG zum 01. Januar 2018

Vorlage der aufgestellten Liquidationseröffnungsbilanz zum 01. Januar 2018, des erläuternden Berichts der Abwickler gemäß § 270 Abs. 1 AktG und des Berichts des Aufsichtsrats sowie Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz zum 01. Januar 2018.

Die Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der URBANARA Home AG, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zudem über die Internetseite der Gesellschaft

www.urbanara-ag.de

dort unter Hauptversammlung, zugänglich.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Liquidationseröffnungsbilanz der URBANARA Home AG zum 01. Januar 2018 festzustellen.

5.

Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses der URBANARA Home AG zum 31. Dezember 2018

Vorlage des aufgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018.

Die Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der URBANARA Home AG, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zudem über die Internetseite der Gesellschaft

www.urbanara-ag.de

dort unter Hauptversammlung, zugänglich.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festzustellen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Abwickler der URBANARA Home AG für das Geschäftsjahr 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 der URBANARA Home AG amtierenden Abwicklern, Herrn Benjamin Esser und Dr. Robert Wagner, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der URBANARA Home AG für das Geschäftsjahr 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 der URBANARA Home AG amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Georg Greitemann, Herrn Niko Pohlmann und Frau Dr. Eva Nase, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

8.

Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses der URBANARA Home AG zum 31. Dezember 2019

Vorlage des aufgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019.

Die Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der URBANARA Home AG, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zudem über die Internetseite der Gesellschaft

www.urbanara-ag.de

dort unter Hauptversammlung, zugänglich.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen.

9.

Beschlussfassung über die Entlastung der Abwickler der URBANARA Home AG für das Geschäftsjahr 2019

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 der URBANARA Home AG amtierenden Abwicklern, Herrn Benjamin Esser und Dr. Robert Wagner, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

10.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der URBANARA Home AG für das Geschäftsjahr 2019

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 der URBANARA Home AG amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Georg Greitemann, Herrn Niko Pohlmann und Frau Dr. Eva Nase, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

11.

Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses der URBANARA Home AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2020

Vorlage der aufgestellten Liquidationsschlussbilanz inklusive Gewinn- und Verlustrechnung und des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 sowie Feststellung des Jahresabschlusses (Liquidationsschlussbilanz inklusive Gewinn- und Verlustrechnung) zum 30. September 2020.

Die Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der URBANARA Home AG, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zudem über die Internetseite der Gesellschaft

www.urbanara-ag.de

dort unter Hauptversammlung, zugänglich.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr zum 30. September 2020 festzustellen.

12.

Beschlussfassung über die Entlastung der Abwickler der URBANARA Home AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2020

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2020 der URBANARA Home AG amtierenden Abwicklern, Herrn Benjamin Esser und Dr. Robert Wagner, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

13.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der URBANARA Home AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2020

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2020 der URBANARA Home AG amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Georg Greitemann, Herrn Niko Pohlmann und Frau Dr. Eva Nase, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

14.

Der Schlussrechnung der Abwickler wird zugestimmt

Vorlage der Schlussrechnung der Abwickler vom 26. Oktober 2020 sowie Zustimmung zur Schlussrechnung.

Die Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der URBANARA Home AG, Gormannstraße 22, 10119 Berlin, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zudem über die Internetseite der Gesellschaft

www.urbanara-ag.de

dort unter Hauptversammlung, zugänglich

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, der Schlussrechnung der Abwickler vom 26. Oktober 2020 (§ 273 Abs. 1 AktG) zuzustimmen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft, welches von der BERGFÜRST AG verwaltet wird, eingetragen sind und sich spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, mithin bis zum Ablauf des

7. Dezember 2020,

bei der Gesellschaft schriftlich oder in Textform unter der nachfolgend genannten Adresse

BERGFÜRST AG
Schumannstraße 18
10117 Berlin
Telefax: 030 – 609895229
E-Mail: hv@bergfuerst.com

oder über den Link in der Postfachnachricht mit dieser Einladung zur Hauptversammlung im Postfach auf der Plattform der BERGFÜRST AG anmelden.

Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 13. Dezember 2020 bis zum Ende der Hauptversammlung am 14. Dezember 2020 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 14. Dezember 2020 vollzogen.

Stimmrechtsvertretung

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Aktionäre persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und ihr Stimmrecht selbst ausüben.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. In diesem Fall haben sie den Bevollmächtigten ordnungsgemäß Vollmacht zu erteilen. Die Vollmacht ist in Textform zu erteilen, sofern Aktionäre nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigen möchten (siehe hierzu unten). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis der Bevollmächtigung. Die Bevollmächtigung kann mit dem in der Postfachnachricht mit dieser Einladung zur Hauptversammlung im Postfach auf der Plattform der BERGFÜRST AG enthaltenen Vollmachtsformular erfolgen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen oder elektronisch übermittelt werden:

BERGFÜRST AG
Schumannstraße 18
10117 Berlin
Telefax: 030 – 609895229
E-Mail: hv@bergfuerst.com

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zur Zeit der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 1.994.024,00 und ist eingeteilt in 1.994.024 auf den Namen lautende teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht der Gesamtzahl der Aktien und beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.994.024.

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals (dies entspricht EUR 99.702,00) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Es ist eine dreimonatige Vorbesitzzeit des genannten Mindestbesitzes von Aktien i.S.d. § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG i. V. m. §§ 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG erforderlich.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen, § 122 Abs. 2 Satz 2 AktG.

Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an die Abwickler der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des

19. November 2020

zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Abwickler der
URBANARA Home AG, i.L.
Gormannstraße 22
10119 Berlin

Bekanntzumachende Ergänzungen zur Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.urbanara-ag.de

dort unter Hauptversammlung, bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge der Abwickler und des Aufsichtsrates zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

Abwickler der
URBANARA Home AG, i.L.
Gormannstraße 22
10119 Berlin

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden wir Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.urbanara-ag.de

dort unter Hauptversammlung, veröffentlichen, wenn der Aktionär den Gegenantrag der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des

29. November 2020

mit der Begründung an die obenstehende Adresse übersandt hat.

Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen brauchen die Abwickler einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von den Abwicklern Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht der Abwickler erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der URBANARA Home AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen.

Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind

Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen, die von der Gesellschaft zugänglich zu machenden Unterlagen sowie die Formulare für eine Stimmabgabe durch Vertretung gemäß § 124a AktG ist über die Internetseite der URBANARA Home AG unter

www.urbanara-ag.de

dort unter Hauptversammlung, zugänglich.

 

Berlin, im November 2020

URBANARA Home AG, i.L.

Die Abwickler

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