V-Bank AG – Bezugsaufforderung

V-Bank AG

München

Bezugsaufforderung

Die außerordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 7. März 2022 hat beschlossen,
das Grundkapital von zurzeit EUR 6.006.533,00 gegen Barleinlagen um bis zu EUR 1.000.000,00
durch die Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien
zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des bei ihrer Ausgabe laufenden Geschäftsjahres
gewinnberechtigt, sofern im Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss über die Gewinnverwendung
gefasst ist. Ansonsten sind sie ab dem Beginn des auf ihre Ausgabe folgenden Geschäftsjahres
gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 20,50 je Stückaktie.
Die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 6:1 zum Bezug angeboten.
Auf je sechs alte Stückaktien kann also jeder Aktionär eine neue Stückaktie zum Ausgabebetrag
von EUR 20,50 zeichnen und beziehen. Dabei wird, sofern das Ergebnis nicht ohne einen
Restbetrag durch sechs teilbar ist, stets auf den nächsten, durch sechs teilbaren
Wert abgerundet. Die verbleibenden Restbeträge (Spitzenbeträge) werden nicht von der
Gesellschaft kompensiert.

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrags bis zum
25. März 2022 in bar auf das Konto mit der IBAN: DE41 7001 2300 9030 3829 00 der Gesellschaft
(Kapitalerhöhungssonderkonto) bei der V-Bank AG zu leisten.

Gem. § 6 Ziffer 6.3 der Satzung unserer Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs
auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung
des Ausschlusses in der Zeit

vom 11. März 2022 bis 25. März 2022 (einschließlich)

bei der Gesellschaft unter Benutzung von den Aktionären zur Verfügung gestellten Vordrucken
für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine auszuüben. Bezugsrechtsvordrucke und
Zeichnungsscheine werden den Aktionären durch die Gesellschaft übermittelt. Bei Rücksendung
der Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom
Bezugsrecht auf Eingang spätestens am 25. März zu achten.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von
EUR 20,50 je neuer Aktie spätestens bis zum 25. März 2022 auf das oben genannte Konto
gezahlt wird.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten
durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht
veranlasst werden.

Nach Ablauf der Bezugsfrist werden die Aktionäre (1) FS E&G Holding GmbH, München
und (2) W&W Gesellschaft für Finanzbeteiligungen mbH, Stuttgart die nicht von Aktionären
gezeichneten Aktien zu den genannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen. Der
Bezugspreis (Ausgabebetrag) von EUR 20,50 je neuer Aktie ist für diese zusätzlich
bezogenen Aktien bis zum 29. März 2022 in bar auf das oben angegebene Kapitalerhöhungssonderkonto
zu zahlen.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht
bis zum 31. Oktober 2022 in das Handelsregister eingetragen ist.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht die Durchführung
der Kapitalerhöhung spätestens am 7. September 2022 zur Eintragung in das Handelsregister
angemeldet wird.

 

München im März 2022

 

Der Vorstand

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