V-Bank AG
München
HRB 167737
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG
(Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten)
Die Hauptversammlung der V-Bank AG vom 18. Mai 2022 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 17. Mai 2027 einmalig oder mehrmals Genussrechte, die § 221 AktG unterliegen, zu begeben.
Bei der Ausgabe der vorgenannten Genussrechte steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 14. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 6 Nr. 2 der Hauptversammlung der V-Bank AG auszuschließen.
Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der V-Bank AG zur Ausgabe Genussrechte wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München hinterlegt.
München, im Juni 2022
V-Bank AG
Der Vorstand