V.-Datum Medios AG: Mitteilung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten und die Schaffung eines Bedingten Kapitals

Medios AG

Hamburg

ISIN DE000A1MMCC8 / WKN A1MMCC
ISIN DE000A288821 / WKN A28882

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der Medios AG („Gesellschaft“) hat am 26. Oktober 2020 unter Tagesordnungspunkt 8 einen Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen („Aktienoptionsplan 2020“) und Schaffung eines bedingten Kapitals („Bedingtes Kapital 2020/I“) sowie die entsprechende Satzungsänderung gefasst.

I.
Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten

Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2024 (einschließlich) („Ermächtigungszeitraum“) bis zu 700.000 Bezugsrechte („Aktienoptionen“), die insgesamt zum Bezug von bis zu 700.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Medios AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von jeweils EUR 1,00 („Aktie“) berechtigen, nach Maßgabe des Aktienoptionsplans 2020 auszugeben. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

II.
Schaffung eines Bedingten Kapitals

Zur Bedienung der Bezugsrechte wurde beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 700.000,00 durch Ausgabe von bis zu 700.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht ist („Bedingtes Kapital 2020/I“). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des Aktienoptionsplans 2020 begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans 2020 und die Schaffung des Bedingten Kapitals 2020/I ist in der am 2. September 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 angegeben.

Die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. (8) wird zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Hamburg angemeldet.

 

Hamburg, im Oktober 2020

Medios AG

Der Vorstand

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