VALORA EFFEKTEN HANDEL AGEttlingenAktie: Wertpapier-Kenn-Nummer 760 010, ISIN DE0007600108Ergänzung der Tagesordnung für die
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Beschlussfassung über die Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf 6 und Satzungsänderung Die Beteiligungen im Baltikum AG, vertreten durch ihren Vorstand Herrn Patrick Kenntner schlägt vor, § 7 (1) der Satzung wie folgt zu ändern: § 7 (1) der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst. Begründung Wir sind mit der bisherigen Arbeit des amtierenden Aufsichtsrats unzufrieden. Möglicherweise sehen dies jedoch die Aktionäre anders. Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass die größten Aktionäre auch im Aufsichtsrat einer Gesellschaft vertreten sein sollten. Um Streitigkeiten unter den Aktionären zu vermeiden, schlagen wir daher vor, dass die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder erhöht wird, um die Interessen aller Aktionäre berücksichtigen zu können. |
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Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrates und von Ersatzmitgliedern Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen. Die Beteiligungen im Baltikum AG, vertreten durch ihren Vorstand Herrn Patrick Kenntner schlägt vor,
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, zu wählen. Für die dritte Person wird ein entsprechender Vorschlag auf der Hauptversammlung unterbreitet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Angaben zu den Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Angaben zu vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Herr Prof. Dr. Claus Becker ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Patrick Kenntner ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Für den Fall, dass die Hauptversammlung den Tagesordnungspunkt 8 beschließt, schlägt die Beteiligungen im Baltikum AG folgende 6 Personen vor. Die Beteiligungen im Baltikum AG, vertreten durch ihren Vorstand Herrn Patrick Kenntner schlägt vor,
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, zu wählen. Zu den möglichen Kandidaten zu 3) bis 6) wird auf der Hauptversammlung ein entsprechender Vorschlag unterbreitet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Angaben zu den Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Angaben zu vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Herr Prof. Dr. Claus Becker ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Patrick Kenntner ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
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Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG betreffend der Vertragsverlängerung des amtierenden Vorstands Klaus Helffenstein durch den Aufsichtsrat Im Geschäftsbericht unter 7.) wird das Vergütungssystem beschrieben. Laut Geschäftsbericht erhält der Vorstand neben einem monatlichen Festgehalt von 12.500 € eine Tantieme in Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage, höchstens aber 150.000 € pro Geschäftsjahr. „Die Bemessungsgrundlage ist ein Viertel des Jahresergebnisses in den letzten vier Geschäftsjahren, jedoch unter Außerachtlassung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der Veränderung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Wert i.S.v. § 340e Abs. 3 HGB, soweit es sich um nicht realisierte stille Reserven handelt, sowie Zuführungen/Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken. In Verlustjahren wird keine Tantieme bezahlt. Im Gegenzug erhöht sich hierdurch der Tantiemenbetrag der Folgejahre auch über TEUR 150 hinaus, jedoch mit der Begrenzung, dass hierdurch kein Verlust entstehen darf.“ Wir haben bereits auf den letzten 3 Hauptversammlung das Vergütungssystem kritisiert. Trotzdem hat der Aufsichtsrat eine Vertragsverlängerung für den Vorstand zu unveränderten Bedingungen bis zum 30.06.2023 beschlossen. Dieser wichtige Sachverhalt wird nicht per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Der Aufsichtsrat ist offensichtlich nicht in der Lage, dem Vorstand Einhalt zu gebieten bezüglich seiner Vergütungsansprüche. Seit 2011 hat die Gesellschaft keine Dividende ausgeschüttet und der Vorstand Verluste in Höhe von ca. 750.000 € erwirtschaftet. Trotz dieser Erfolglosigkeit des Vorstands hat der Aufsichtsrat dem Vorstand ein Fixgehalt in Höhe von 150.000 € im Jahr genehmigt zusätzlich noch Tantiemenansprüche. Wir halten dieses Vergütungssystem für massiv überzogen, möglicherweise ist sogar der Straftatbestand der Untreue verwirklicht, insbesondere deshalb, weil 25 % des Jahresüberschusses als Tantieme an den Vorstand ausgeschüttet wird. Der Vorstand ist an der Gesellschaft nicht beteiligt, bekommt aber 25 % des Jahresüberschusses, falls ein solcher mal entstehen sollte! Da bekanntlich auch jedes blinde Huhn mal ein Korn findet, besteht aufgrund dieses desaströsen Vertrags das Risiko, dass die Gesellschaft keinen Jahresüberschuss ausweisen kann und die Aktionäre keine Dividende erhalten werden, obwohl der Vorstand über die aufgelaufenen Tantiemenansprüche in Höhe bis zu 600.000 € immens profitiert. Wir kritisieren die unfähigen Aufsichtsräte, die einen solchen Vertrag beschließen und die Aktionäre massiv schädigen. Aus diesem Grund sind die genauen Hintergründe einer solchen Vertragsgestaltung aufzuklären. Es soll eine Sonderprüfung gem. § 142 Abs. 1 AktG stattfinden, zur Untersuchung folgender Vorgänge:
Zum Sonderprüfer wird Herr Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Wolfgang Erhard Reich, Inhaber der Kanzlei Reich, Heidenheim, Erchenstraße 70, 89522 Heidenheim, bestellt. Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal heranziehen und sich insbesondere rechtlich und in technischer/wirtschaftlicher Hinsicht beraten und unterstützen lassen. |
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Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG Die Beteiligungen im Baltikum AG, vertreten durch ihren Vorstand Herrn Patrick Kenntner schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen, wobei wir uns vorbehalten, Anträge in der Hauptversammlung gegebenenfalls in modifizierter Form zu stellen: Es soll eine Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG stattfinden zur Untersuchung folgender Vorgänge:
Zum Sonderprüfer wird Herr Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Wolfgang Erhard Reich, Inhaber der Kanzlei Reich, Heidenheim, Erchenstraße 70, 89522 Heidenheim, bestellt. Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal heranziehen und sich insbesondere rechtlich und in technischer/wirtschaftlicher Hinsicht beraten und unterstützen lassen. |
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Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG betreffend der Unterlassung bzw. Veröffentlichung einer falschen Erklärung gem. § 161 AktG im Zeitraum vom März 2015 bis Juli 2017 und der daraus resultierenden Folgen für die Gesellschaft Die Beteiligungen im Baltikum AG, vertreten durch ihren Vorstand Herrn Patrick Kenntner schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen, wobei wir uns vorbehalten, Anträge in der Hauptversammlung gegebenenfalls in modifizierter Form zu stellen: Es soll eine Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG stattfinden zur Untersuchung folgender Vorgänge:
Zum Sonderprüfer wird Herr Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Wolfgang Erhard Reich, Inhaber der Kanzlei Reich, Heidenheim, Erchenstraße 70, 89522 Heidenheim, bestellt. Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal heranziehen und sich insbesondere rechtlich und in technischer/wirtschaftlicher Hinsicht beraten und unterstützen lassen. Begründung: Durch unfähige Aufsichtsräte und den unfähigen Vorstand entstehen der Gesellschaft durch Auskunftserzwingungsverfahren und Anfechtungsklagen erhebliche Kosten, laut Geschäftsbericht 2017 bisher ca. 90.000,00 €. Diese erheblichen Kosten verursacht der Vorstand und der Aufsichtsrat, weil offensichtlich der Personenkreis nicht in der Lage ist, korrekte Mitteilungen gem. § 161 AktG zu veröffentlichen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum Aufsichtsrat und Vorstand, wie es das Gesetz ermöglicht, § 161 AktG nicht einfach ablehnt, um diese Kosten der Gesellschaft zu ersparen. |
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Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG betreffend der Geschäfte mit Herrn Karl-Walter Freitag und den Gesellschaften, die von ihm als Vorstand oder Geschäftsführer geleitet werden. Die Beteiligungen im Baltikum AG, vertreten durch ihren Vorstand Herrn Patrick Kenntner schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen, wobei wir uns vorbehalten, Anträge in der Hauptversammlung gegebenenfalls in modifizierter Form zu stellen: Es soll eine Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG stattfinden zur Untersuchung folgender Vorgänge:
Zum Sonderprüfer wird Herr Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Wolfgang Erhard Reich, Inhaber der Kanzlei Reich, Heidenheim, Erchenstraße 70, 89522 Heidenheim, bestellt. Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal heranziehen und sich insbesondere rechtlich und in technischer/wirtschaftlicher Hinsicht beraten und unterstützen lassen. Begründung: In der vergangenen Hauptversammlung 2017 hat der Vorstand der Valora Effekten Handel AG, Herr Helffenstein, den Aktionären mitgeteilt, dass es keine Geschäfte mit Herrn Karl-Walter Freitag und Gesellschaften, die dieser vertritt, gegeben hätte. Wie zwischenzeitliche Nachforschungen ergeben haben, ist diese Aussage falsch. Möglicherweise ist der Straftatbestand gem. § 400 AktG erfüllt. Um mögliche Risiken und Schäden für die Valora Effekten Handel AG aufzuklären, ist daher eine Sonderprüfung notwendig, da der Vorstand sich weigert, korrekte Auskünfte in der Hauptversammlung zu erteilen. Des Weiteren entstehen durch die unfähigen Aufsichtsräte und den unfähigen Vorstand erhebliche Kosten der Gesellschaft durch Auskunftserzwingungsverfahren und Anfechtungsklagen. |
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Beschlussfassung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG, sowie über die Bestellung eines besonderen Vertreters gemäß § 147 AktG Abs. 2 Satz 1. Die Beteiligungen im Baltikum AG, vertreten durch ihren Vorstand Herrn Patrick Kenntner schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen, wobei wir uns vorbehalten, Anträge in der Hauptversammlung gegebenenfalls in modifizierter Form zu stellen:
Zum besonderen Vertreter zur Geltendmachung dieses Ersatzanspruchs wird Herr Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Wolfgang Erhard Reich, Inhaber der Kanzlei Reich, Heidenheim, Erchenstraße 70, 89522 Heidenheim, bestellt. Der besondere Vertreter kann die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal heranziehen und sich insbesondere rechtlich und in technischer/wirtschaftlicher Hinsicht beraten und unterstützen lassen. |
Beschlussvorschlag der Verwaltung zu dem Ergänzungsverlangen der Beteiligungen im Baltikum AG:
Vorstand und Aufsichtsrat haben das Tagesordnungsergänzungsverlangen eingehend geprüft und teilen die von der Aktionärin zur Begründung des Tagesordnungsergänzungsverlangens vorgetragenen Einschätzungen nicht.
Nach Auffassung des Vorstands und des Aufsichtsrats ist ein dreiköpfiger Aufsichtsrat für eine Gesellschaft mit der Größe der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG ausreichend und sinnvoll. Einer Aufstockung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder bedarf es daher nicht. Der Aufsichtsrat hat seinen Wahlvorschlag für die Aufsichtsratswahlen nach eingehender Prüfung gefasst. Das Tagesordnungsergänzungsverlangen beinhaltet keine Aspekte, die nach Auffassung des Aufsichtsrats eine andere Bewertung rechtfertigen. Zu den Sachverhalten, die den Tagesordnungspunkten 10.–14. zugrunde liegen, wurden bereits auf der letzten Hauptversammlung dem Aktionariat Auskünfte erteilt. Vorstand und Aufsichtsrat haben diese Sachverhalte eingehend geprüft. Bei dieser Überprüfung traten keine Aspekte zu Tage, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei den Sachverhalten Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind.
Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten 8. und 10.–14. sowie nur der Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 9. vor, zu beschließen, die von der Beteiligungen im Baltikum AG vorgeschlagenen Hauptversammlungsbeschlüsse abzulehnen.
Ettlingen, im Mai 2018
Der Vorstand