VALORA EFFEKTEN HANDEL AG – Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Inhaber des Al Global Strategies Inh. Genussscheines zu 50,00 % je Genussschein

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Ettlingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Inhaber des Al Global Strategies Inh. Genussscheines zu 50,00 % je Genussschein 10.01.2020

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Ettlingen

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Inhaber des
Al Global Strategies Inh. Genussscheines
zu 50,00 % je Genussschein,
Mindestmenge nominal 5.000,00 €
(WKN: A0QZRK, ISIN: XS0362448101)

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (Wertpapierhandelshaus), Ettlingen, bietet den Inhabern des Al Global Strategies Inh. Genussscheines an, deren Genussscheine (WKN: A0QZRK, ISIN: XS0362448101) zu einem Preis von 50,00 % je Genussschein für bis zu insgesamt nominal 300.000,00 € Genussscheine zu erwerben. Sollten mehr Genussscheine zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Verkaufsaufträge. Die Mindestmenge beträgt nominal 5.000,00 €. Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG behält sich vor, Annahmeerklärungen auch dann anzunehmen, wenn diese nominal insgesamt 300.000,00 € überschreiten. Das Angebot endet am 7. Februar 2020, 15:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

Genussscheininhaber, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 7. Februar 2020, 15:00 Uhr gegenüber der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Am Hardtwald 7, 76275 Ettlingen, Telefon: (07243) 90002, Telefax: (07243) 90004, E-Mail: handel@valora.de, schriftlich zu erklären und die kostenlosen Registrierungs-/Verkaufsunterlagen mit Bekanntgabe Ihrer Postanschrift anzufordern und diese bis spätestens 14. Februar 2020 (Datum des Poststempels) an die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG zurückzusenden. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach erfolgter Registrierung des Verkäufers (Rücksendung des Kundenleitfadens mit Verkaufsauftrag im PostIdentverfahren), Erstellung der Wertpapierabrechnung und Eingang der Genussscheine auf unserem Bankdepot auf ein vom Verkäufer zu benennendes Bankkonto überwiesen. Mit Banken und institutionellen Parteien ist auch eine Abwicklung ohne Kundenregistrierung möglich. Die Abrechnung erfolgt von unserer Seite kosten- und spesenfrei.

Sollte zwischen dem Beginn der Angebotsfrist und dem Eingang der Genussscheine im Depot der Bieterin eine Ausschüttung an den bisherigen Anteilsinhaber erfolgt sein, so ermäßigt sich der Kaufpreis von 50,00 % je Genussschein um die Höhe der Ausschüttung. Sollte der Kaufpreis schon seitens der VEH AG bezahlt worden sein und die Ausschüttung im Nachgang noch auf das Konto des Verkäufers eingehen, ist die komplette Bruttoausschüttung umgehend an den Käufer VEH AG zu überweisen.

 

Ettlingen, 7. Januar 2020

Der Vorstand

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