Value Management & Research AGHamburg(„Gesellschaft”)WKN: A1RFHN – ISIN: DE000A1RFHN7
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Alleinvorstand |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
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5. |
Beschlussfassung über Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Schaffung Im Geschäftsjahr 2021 ist unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Zu Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen des genehmigten a) Einleitung Der Vorstand hat zu Punkt 5 der Tagesordnung gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m.
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich. Der Bericht wird Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 5 die Schaffung eines Im Falle einer Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals ist den Aktionären b) Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen um bis zu 10 % Das Bezugsrecht der Aktionäre kann insbesondere bei Barkapitalerhöhungen im Hinblick Bei dem erleichterten Bezugsrechtsausschluss handelt es sich um einen gesetzlich vorgesehenen c) Bezugsrechtsausschluss bei Sachleistungen Das Bezugsrecht kann weiterhin bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere d) Bezugsrechtsausschluss bei Schuldverschreibungen Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zu Gunsten der Inhaber der von der e) Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge Ferner ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht Soweit der Vorstand während eines Geschäftsjahres die Ermächtigung ausnutzt, wird |
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6. |
Beschlussfassung über die Aufstockung des bestehenden Bedingten Kapitals 2021/II und Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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7. |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen und -ergänzungen betreffend die Änderung Die Firmierung der Gesellschaft soll geändert werden. Außerdem sollen die Voraussetzungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Änderung der Firma Die Firma der Gesellschaft wird in „NSI Asset AG“ geändert. Die Überschrift der Satzung und § 1 Abs. 1 der Satzung werden entsprechend wie folgt
[…]
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8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 Die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft beschließt über die Billigung Nach § 162 Abs. 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft Damit ist in dieser ordentlichen Hauptversammlung der Value Management & Research Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Der Vergütungsbericht ist nachstehend dargestellt und über die Internetseite
verfügbar. A. Vergütungsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Der Bericht beschreibt die im Geschäftsjahr 2021 jedem einzelnen gegenwärtigen oder Im Folgenden wird die konkrete Anwendung des am 10. August 2021 von der Hauptversammlung Dabei sind die Gesamtvergütung, die Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung
Das Vergütungssystem, das in der Hauptversammlung am 10. August 2021 beschlossen wurde,
Nachfolgend sind die Vergütungsbestandteile aufgeführt, die im Geschäftsjahr 2021
In dem tatsächlich zugeflossenen Betrag sind EUR 1.255,06 für das Jahr 2022 enthalten. Nachfolgend sind die Vergütungsbestandteile, die aufgrund der im Geschäftsjahr 2021
** Der LTI wurde in Form von Aktienoptionen gewährt gemäß der nachstehend genannten
Die relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung
Den Mitgliedern des Vorstandes wird eine aktienbasierte Vergütungskomponente in Form Zu dem Kreis der Bezugsberechtigten der zur Ausgabe zur Verfügung stehenden Optionen Die Optionen werden frühestens 4 Jahre nach ihrer Gewährung ausübbar sein, sofern Die Optionen können den Bezugsberechtigten grundsätzlich einmalig oder in mehreren
Bezugsrechte von gegenwärtigen und zukünftigen Mitgliedern des Vorstands der Value Das Aktienoptionsprogramm 2021 trägt insofern zur Förderung der Geschäftsstrategie Im Rahmen der Aktienoptionen sollen mit begünstigten Vorständen individuelle Regelungen
Gemäß § 162 Abs. 1, S. 2 Nr. 3 AktG ist die Anzahl der gewährten oder zugesagten Aktien
Es sind keine Rechte zur Rückforderung von variablen Vergütungsbestandteilen (Claw-Back-Klausel)
Gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 AktG ist zu erläutern, ob vom Vergütungssystem des Vorstands Im Berichtsjahr 2021 wurde vom Vergütungssystem nicht abgewichen.
Gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 AktG ist zu erläutern, wie die festgelegte Maximalvergütung Das Vergütungssystem sieht eine Maximalvergütung für ein Vorstandsmitglied in Höhe Diese Angabe bezieht sich auf die Vergütung gemäß Vergütungssystem und daher auf die Die dem Vorstandsmitglied, Eugen Fleck, im Geschäftsjahr 2021 gewährte Gesamtvergütung Damit wurde die im Vergütungssystem festgelegte Maximalvergütung eingehalten.
Hinsichtlich der Vergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds hat der Vergütungsbericht Darüber hinaus hat der Vergütungsbericht gemäß § 162 Abs. 2 Nr. 4 AktG Angaben zu B. Vergütungsbericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Im Folgenden wird die konkrete Anwendung des Vergütungssystems für die Mitglieder Die Gesamtvergütung betrug für das Geschäftsjahr 2021
Gezahlt wurde in 2021 nur die Vergütung für Herrn Bellmann, die anderen Mitglieder Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Auslagen in Zusammenhang mit C. Vertikalvergleich, § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG Ein vertikaler Gehaltsvergleich entfällt, da es keine Arbeitnehmer gibt. |
B. Teilnahmevoraussetzungen und weitere Informationen
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft, die sämtlich mit jeweils
einem Stimmrecht versehen sind, beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Stück 4.704.570 (Angabe nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz). Aus
von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden.
Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Unterschiedliche Aktiengattungen
bestehen nicht.
Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet
und die Ausübung des Stimmrechts
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
abgehalten, § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie („COVMG“).
Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
im Internet unter
https://vmr-group.de/hauptversammlung/
Es können nur diejenigen Aktionäre die gesamte Hauptversammlung im Internet verfolgen,
die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung
angemeldet haben. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts. Zugangsdaten
und weitere Informationen erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 21. Juni 2022 (24:00 Uhr) unter
folgender Adresse zugehen:
Value Management & Research AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung
im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform
(§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut erforderlich, wobei ein Nachweis durch den Letztintermediär
gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreicht.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
d.h. auf den 7. Juni 2022 (0:00 Uhr), zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung
zur Verfolgung der gesamten Versammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts
ist somit der Aktienbesitz zu diesem Stichtag.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft spätestens am 21. Juni 2022
(24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:
Value Management & Research AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere
des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend
beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen
der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung
für den Umfang und die Ausübung der gesetzlichen Aktionärsrechte, insbesondere des
Stimmrechts, des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben,
sind nicht stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre im Übrigen nicht an der freien
Verfügung über ihre Aktien.
Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/oder ihr Stimmrecht
nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch
Bevollmächtigte, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
oder eine andere Person, vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts
durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.
Die Erteilung von Vollmachten und ihr Widerruf der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform oder können elektronisch erfolgen und übermittelt
werden, indem das unter
https://vmr-group.de/hauptversammlung/
bereitgestellte HV-Portal der Gesellschaft genutzt wird. Das HV-Portal ist ab dem
7. Juni 2022 im Internet erreichbar.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch das Aktiengesetz
gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen
Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden
Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
erfragt werden.
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung
des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
vertreten zu lassen. Soweit Aktionäre die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können elektronisch über das HV-Portal der Gesellschaft unter
https://vmr-group.de/hauptversammlung/
erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.
Das HV-Portal ist ab dem 7. Juni 2022 im Internet erreichbar.
Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen
Vollmachtsformulare erteilt werden. Die Aktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare
mit der Stimmrechtskarte, auf der dieses Formular abgedruckt ist. Die Vollmacht und
die Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind aus
organisatorischen Gründen spätestens bis zum 27. Juni 2022 (Eingang bei der Gesellschaft)
an die folgende Anschrift zu senden:
Value Management & Research AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht
für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch
Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich
abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für
die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung
zur Hauptversammlung.
Für die elektronische Briefwahl steht das HV-Portal der Gesellschaft unter
https://vmr-group.de/hauptversammlung/
bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Zugangsdaten
erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung. Das HV-Portal ist ab dem 7. Juni 2022
im Internet erreichbar.
Alternativ können die Aktionäre für die Briefwahl auch das in der Stimmrechtskarte
integrierte Formular benutzen. Die schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens bis
27. Juni 2022 (Tag des Eingangs) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse
eingegangen sein:
Value Management & Research AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Ergänzungsverlangen
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich oder in
elektronischer Form gemäß § 126a BGB mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,
also bis spätestens zum Ablauf des 28. Mai 2022 (24:00 Uhr), unter folgender Adresse
zugehen:
Value Management & Research AG
Vorstand
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Der oder die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Ergänzungsverlangens
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über das Verlangen halten.
Zugänglichmachen von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen
Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers
sowie – sofern dies Gegenstand der Tagesordnung ist – zur Wahl des Aufsichtsrates
werden – soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind – unter den weiteren
Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs bei Nachweis
der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter
https://vmr-group.de/hauptversammlung/
veröffentlicht, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung,
also bis spätestens zum Ablauf des 13. Juni 2022 (24:00 Uhr) an die folgende Adresse
übersandt wurden:
Value Management & Research AG
Vorstand
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 21027 298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
zugänglich gemacht. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Gegenantrags ist der Zeitpunkt
des Zugangs bei der Gesellschaft.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge
unterbreitet werden. Nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden in der virtuellen Hauptversammlung als gestellt behandelt, wenn
der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß
legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. Das Recht des Versammlungsleiters,
zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt davon unberührt.
Fragerecht
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVMG wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer
Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung
zu ermöglichen.
Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens zum 26.
Juni 2022 (24:00 Uhr) über das HV-Portal der Gesellschaft unter
https://vmr-group.de/hauptversammlung/
eingereicht werden. Das HV-Portal ist ab dem 7. Juni 2022 im Internet erreichbar.
Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet
der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVMG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie
er Fragen beantwortet.
Erklärung Widerspruch
Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend
von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch
gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Kommunikation bei dem beurkundenden Notar zu erklären. Eine gültige Erklärung des
Widerspruchs setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch
unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende
der Hauptversammlung über das HV-Portal der Gesellschaft unter
https://vmr-group.de/hauptversammlung/
einreicht.
Weitergehende Erläuterungen/Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung, weitere Informationen und weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre sind ab dem Tag der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://vmr-group.de/hauptversammlung/
abrufbar.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse
bekannt gegeben.
Informationen zum Datenschutz
Die Value Management & Research AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptverhandlung
folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die
E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten
(z.B. die Zugangskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen
der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung
zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Value Management
& Research AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen.
Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien
personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können
Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die Value Management & Research AG verantwortlich. Die
Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
Value Management & Research AG
Heidenkampsweg 75
20097 Hamburg
Telefax: +49 (40) 5247379 – 94
E-Mail: info@vmr.de
Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Value
Management & Research AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung
der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister
(wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Die Dienstleister erhalten
personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung
notwendig ist.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis
der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem
Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn
diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger
als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht,
es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung
von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung
erforderlich.
Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten in sogenannten
„Logfiles“ verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren
Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z.B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen
verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Diese Daten werden nach
der Durchführung der Hauptversammlung gelöscht. Die Gesellschaft verwendet diese Daten
zu keinen anderen Zwecken als hier angegeben.
Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden,
auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von
zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig
verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine
gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von
Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).
Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:
info@vmr.de
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der Value Management & Research AG erreichen Sie unter
folgender Adresse:
Value Management & Research AG
Der Datenschutzbeauftragte
Heidenkampsweg 75
20097 Hamburg
Telefax: +49 (40) 5247379 – 94
E-Mail: info@vmr.de
Hamburg, im Mai 2022
Value Management & Research AG
Der Vorstand