Vanguard AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

Vanguard AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 09. Dezember 2021, um 10.00 Uhr

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Die ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden.

Die Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre der Gesellschaft und deren Bevollmächtigten in Bild und Ton live im Internet unter der Internetadresse

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

über das zugangsgeschützte HV-Portal übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Grünebaum Gesellschaft für Event-Logistik mbH, Leibnizstraße 38, 10625 Berlin.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen folgende Unterlagen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Vanguard AG, Landsberger Straße 266, 12623 Berlin, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

der festgestellte Jahresabschluss der Vanguard AG zum 31. Dezember 2020 sowie der Lagebericht und

der Bericht des Aufsichtsrats.

Die genannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung über das HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen zugesandt, Aktionäre können zudem unter der E-Mail-Adresse

investor-relations@vanguard.de

elektronische Fassungen dieser Unterlagen anfordern.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Dem im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglied des Vorstands Marcus Bracklo wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 gewählt.

5.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats, also von Herrn Wolfgang Boorberg, von Frau Ulrike Marczak sowie von Herrn Dr. Ulrich Wandschneider, endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, also der Hauptversammlung, zu der hiermit einberufen wird. Somit sind Neuwahlen erforderlich.

Der Aufsichtsrat der Vanguard AG setzt sich gemäß §§ 95 ff AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat wird nach den Regelungen der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 10 der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung gewählt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die jeweils angegebene Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen:

5.1

Herr Wolfgang Boorberg, wohnhaft in Stuttgart, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer der Boorberg Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Die Wahl von Herrn Boorberg erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

5.2

Herr Wolfgang Essler, wohnhaft in Gräfelfing, Generalbevollmächtigter der ATHOS KG.

Die Wahl von Herrn Essler erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

5.3

Herr Dr. Ulrich Wandschneider, wohnhaft in Hamburg, Geschäftsführer der beebusy capital gmbh.

Die Wahl von Herrn Dr. Wandschneider erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021.

5.4

Herr Marcus Bracklo, wohnhaft in Bad Soden, ist zum Zeitpunkt dieser Einberufung noch Vorstand der Vanguard AG und wird zum Ende des Jahres als Vorstand der Gesellschaft ausscheiden. Zudem ist Herr Bracklo Geschäftsführer der Baigo Capital GmbH.

Die Wahl von Herrn Bracklo erfolgt mit Wirkung zum 01. Januar 2022 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

Herr Marcus Bracklo wird zum Ende des Jahres als Vorstand der Gesellschaft ausscheiden. Zum Zeitpunkt des Beginns seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat wird er also nicht mehr dem Vorstand der Gesellschaft angehören. Sein(e) Nachfolger(in) im Vorstand wird spätestens auf der Hauptversammlung bekannt gegeben. Herr Dr. Wandschneider hat sich freundlicherweise bereit erklärt, bis zum Ende des Jahres für das Amt des Aufsichtsrates zur Verfügung zu stehen und damit einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen.

6.

Beschlussfassung über die Änderung von §§ 20 und 21 der Satzung der Gesellschaft

§§ 20 und 21 der Satzung enthalten in verschiedenen Stellen Verweise auf eine mittlerweile überholte Rechtslage. Zudem wird auf eine Kommunikation per Telefax verwiesen, die technisch mittlerweile häufig nicht mehr unterstützt wird. Zur Anpassung dieser Satzungsbestimmung an die aktuelle Rechtslage sowie an moderne Kommunikationsformen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

§ 20 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und lautet künftig wie folgt:

„(4) Die Einberufung muss mindestens dreißig Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre zur Hauptversammlung anzumelden haben (§ 21 Abs. 1), im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden; dabei wird der Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre anzumelden haben, nicht mitgerechnet.“

b)

§ 21 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und lautet künftig wie folgt:

„(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig schriftlich, in Textform (§ 126b BGB) einschließlich per E-Mail oder, wenn der Vorstand dies beschließt, auf einem anderen in der Einberufung zu bestimmenden elektronischen Weg bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung.“

c)

§ 21 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und lautet künftig wie folgt:

„(3) Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, oder können, sofern der Vorstand dies beschließt, auf einem in der Einberufung zu bestimmenden elektronischen Weg erfolgen. § 135 AktG bleibt unberührt.“

II.

Zugänglich gemachte Unterlagen

Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Vanguard AG, Landsberger Straße 266, 12623 Berlin, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

1.

der festgestellte Jahresabschluss der Vanguard AG zum 31. Dezember 2020 sowie der Lagebericht,

2.

der Bericht des Aufsichtsrats.

Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung über das HV-Portal zugänglich sein. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen zugesandt, Aktionäre können zudem unter der E-Mail-Adresse

investor-relations@vanguard.de

elektronische Fassungen dieser Unterlagen anfordern.

III.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, geändert durch Gesetz vom 22.12.2020, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 3328, nachfolgend „COVID-19-Gesetz“) eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen auch im Jahr 2021 als virtuelle Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Angesichts der noch andauernden COVID-19-Pandemie und des Ziels zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre und die Mitarbeiter der Vanguard AG hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Die Hauptversammlung wird am 09. Dezember 2021, 10.00 Uhr, live in Bild und Ton in unserem, über die Webadresse

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

zugänglichen, passwortgeschützten HV-Portal übertragen. Aktionäre, die die virtuelle Hauptversammlung verfolgen wollen, müssen sich zuvor anmelden (siehe unten unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“). Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton begründet kein Teilnahmerecht der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (Online-Teilnahme).

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl (im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

2.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis spätestens 02. Dezember 2021, 24:00 Uhr MEZ (Zeitpunkt des Zugangs), in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden Adresse

Vanguard AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de
Telefax: +49 89/​21 027 288

angemeldet haben und zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

Die Anmeldung kann bis spätestens 02. Dezember 2021, 24:00 Uhr MEZ, auch auf elektronischem Weg unter Verwendung des von der Gesellschaft unter

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

angebotenen passwortgeschützten HV-Portals erfolgen.

Die notwendigen Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals werden mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) nur als Aktionär, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Recht zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts setzen damit auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Nach § 21 Abs. 2 der Satzung finden in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung selbst, d. h. vom 03. Dezember 2021, 0:00 Uhr MEZ, bis einschließlich zum 09. Dezember 2021, 24:00 Uhr MEZ, Löschungen, Neueintragungen und Änderungen im Aktienregister nicht statt.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation über das HV-Portal abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen angemeldet sind.

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl steht den angemeldeten Aktionären das HV-Portal unter

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sowie die Änderung von Briefwahlstimmen bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 09. Dezember 2021 möglich sein werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl durch einen Bevollmächtigten entsprechend.

Sofern von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmacht/​Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, wird stets die zuletzt abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet. Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über das HV-Portal abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform berücksichtigt.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es einer rechtzeitigen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Die Vollmacht ist schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu erteilen und an die oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Anschrift, Faxadresse bzw. E-Mail-Adresse erfolgen, soweit die Anmeldung bis spätestens 02. Dezember 2021, 24:00 Uhr MEZ (Zeitpunkt des Zugangs), erfolgt ist. Darüber hinaus steht für die Erteilung und den Widerruf der Bevollmächtigung das HV-Portal unter

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 09. Dezember 2021 zur Verfügung.

Die vorgenannten Formerfordernisse für die Vollmachtserteilung gelten nicht für Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG sowie § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater. Diese können für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.

Die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere des Stimmrechts, über das HV-Portal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass dieser vom Aktionär die mit der Einladung zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär oder Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus.

Dafür steht den Aktionären das HV-Portal unter

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 09. Dezember 2021 möglich sein werden.

Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens 08. Dezember 2021, 24:00 Uhr MEZ (Zeitpunkt des Zugangs), auch postalisch, per Fax oder per E-Mail an die oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Anschrift, Faxadresse bzw. E-Mail-Adresse erfolgen, soweit die Anmeldung bis spätestens 02. Dezember 2021, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), erfolgt ist.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über das HV-Portal abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen per Fax und in Papierform berücksichtigt.

6.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG sind einschließlich einer etwaigen Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Vanguard AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
antraege@linkmarketservices.de

Anträge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis zum Ablauf des 24. November 2021, 24:00 Uhr (MEZ), bei uns eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Auch nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge finden in der Hauptversammlung grundsätzlich nur dann Beachtung, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung als virtueller Hauptversammlung mit Stimmrechtsausübung nur im Wege der Briefwahl oder des Vollmachtstimmrechts besteht dazu jedoch keine Möglichkeit. Nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden jedoch in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Während der Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge gemacht werden.

7.

Fragerecht

Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz erheblich eingeschränkt. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (ausgenommen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) haben das Recht, Fragen zu stellen. Hierfür müssen sich Aktionäre zuvor anmelden (siehe Abschnitt „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“). Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Er kann z.B. Fragen zusammenfassen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten. Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung namentlich zu nennen, wenn sie der Nennung ihres Namens nicht ausdrücklich widersprechen.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens 07. Dezember 2021, 24:00 Uhr MEZ (Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal unter

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

einzureichen.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

8.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19-Gesetz) wird Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu erklären. Der Widerspruch kann ausschließlich auf elektronischem Wege über das HV-Portal unter

www.vanguard.de/​hauptversammlung

ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter erklärt werden.

9.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie für die Nutzung des HV-Portals und die dortige Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Aktionäre eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Wird zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung ein Computer genutzt, werden ferner ein Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer benötigt.

Für den Zugang zum internetgestützten HV-Portal der Gesellschaft benötigen Aktionäre Zugangsdaten, die ihnen mit der Einladung zur Hauptversammlung unaufgefordert übersandt werden.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung der Stimmrechte durch technische Probleme zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Stimmrechte bereits vor Beginn der virtuellen Hauptversammlung auszuüben. Gleiches gilt für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen.

10.

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im zugangsgeschützten HV-Portal im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die Möglichkeit der Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

11.

Hinweise zum Datenschutz

Europaweit gelten seit dem 25. Mai 2018 aufgrund des Gültigwerdens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​www.vanguard.de

zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

 

Berlin, im Oktober 2021

VANGUARD AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.