Vanguard AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Vanguard AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 29. Juni 2022, um 14.00 Uhr

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Die ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden.

Die Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre der Gesellschaft und deren Bevollmächtigten
in Bild und Ton live im Internet unter der Internetadresse

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

über das zugangsgeschützte HV-Portal übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch
Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung
im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Grünebaum Gesellschaft für
Event-Logistik mbH, Leibnizstraße 38, 10625 Berlin.

 
I.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt
hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen folgende Unterlagen von der Einberufung der Hauptversammlung
an in den Geschäftsräumen der Vanguard AG, Landsberger Straße 266, 12623 Berlin, zu
den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

der festgestellte Jahresabschluss der Vanguard AG zum 31. Dezember 2021 sowie der
Lagebericht und

der Bericht des Aufsichtsrats.

Die genannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung über das HV-Portal
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein. Auf Verlangen werden jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen zugesandt, Aktionäre
können zudem unter der E-Mail-Adresse

investor-relations@vanguard.de

elektronische Fassungen dieser Unterlagen anfordern.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglied des Vorstands Marcus Bracklo wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats, namentlich Herrn Wolfgang Boorberg, Frau Ulrike Marczak (bis 9.12.2021),
Herrn Dr. Ulrich Wandschneider und Herrn Wolfgang Essler (ab 9.12.2021) für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 gewählt.

 
II.

Zugänglich gemachte Unterlagen

Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen
der Vanguard AG, Landsberger Straße 266, 12623 Berlin, zu den üblichen Geschäftszeiten
zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

1.

der festgestellte Jahresabschluss der Vanguard AG zum 31. Dezember 2021 sowie der
Lagebericht,

2.

der Bericht des Aufsichtsrats.

Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung über das HV-Portal zugänglich
sein. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser
Unterlagen zugesandt, Aktionäre können zudem unter der E-Mail-Adresse

investor-relations@vanguard.de

elektronische Fassungen dieser Unterlagen anfordern.

 
III.

Weitere Angaben zur Einberufung

1. Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art.
2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-
und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, zuletzt geändert durch
Artikel 15 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), nachfolgend „COVID-19-Gesetz“) eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen im Zeitraum bis einschließlich 31.
August 2022 als virtuelle Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Angesichts der noch nicht überwundenen COVID-19-Pandemie
und des Ziels zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre und die Mitarbeiter
der Vanguard AG, hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die diesjährige ordentliche
Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Die Hauptversammlung wird am 29. Juni 2022, 14:00 Uhr (MESZ), live in Bild und Ton in unserem, über die Webadresse

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

zugänglichen, passwortgeschützten HV-Portal übertragen. Aktionäre, die die virtuelle
Hauptversammlung verfolgen wollen, müssen sich zuvor anmelden (siehe unten unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“). Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton begründet kein Teilnahmerecht
der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne
von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (Online-Teilnahme).

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der Briefwahl (im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal)
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung
sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten die Aktionäre auch in diesem Jahr
daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung,
zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

2. Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre – persönlich
oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis spätestens 22. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ (Zeitpunkt des Zugangs), in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden Adresse

Vanguard AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

angemeldet haben und zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung für die angemeldeten
Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

Die Anmeldung kann bis spätestens 22. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ, auch auf elektronischem Weg unter Verwendung des von der Gesellschaft
unter

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

angebotenen passwortgeschützten HV-Portals erfolgen.

Die notwendigen Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals werden mit der Einladung
zur Hauptversammlung übersandt.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG)
nur als Aktionär, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Recht zur
Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts
setzen damit auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch
am Tag der virtuellen Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem
Aktionär zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der virtuellen Hauptversammlung im
Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Nach § 21 Abs. 2 der Satzung
finden in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung
selbst, d. h. vom 23. Juni 2022, 0:00 Uhr MESZ, bis einschließlich zum 29. Juni 2022,
24:00 Uhr MESZ, Löschungen, Neueintragungen und Änderungen im Aktienregister nicht
statt.

3. Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation über
das HV-Portal abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur
diejenigen am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen
Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen angemeldet sind.

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl steht den angemeldeten Aktionären
das HV-Portal unter

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sowie
die Änderung von Briefwahlstimmen bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am
29. Juni 2022
möglich sein werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl durch
einen Bevollmächtigten entsprechend.

Sofern von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten sowohl Briefwahlstimmen als auch
Vollmacht/​Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen,
wird stets die zuletzt abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet. Gehen auf unterschiedlichen
Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar,
welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über das HV-Portal abgegebenen
Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen
in Papierform berücksichtigt.

4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch
einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Auch in diesem Fall
bedarf es einer rechtzeitigen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten
entsprechend den oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen.

Sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater,
Aktionärsvereinigungen, oder sonstige geschäftsmäßig Handelnde) erteilt wird, ist
die Vollmacht in Textform zu erteilen und an die oben unter „Anmeldung zur virtuellen
Hauptversammlung“ genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse zu senden, soweit die Anmeldung
bis spätestens 22. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ (Zeitpunkt des Zugangs), erfolgt ist.
Darüber hinaus steht für die Erteilung und den Widerruf der Bevollmächtigung das HV-Portal
unter

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am
29. Juni 2022
zur Verfügung.

Die vorgenannten Formerfordernisse für die Vollmachtserteilung gelten nicht für Bevollmächtigungen
nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen,
oder sonstige geschäftsmäßig Handelnde). Diese können für ihre Bevollmächtigung abweichende
Regelungen vorsehen.

Die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere des Stimmrechts, über
das HV-Portal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass dieser vom Aktionär die
mit der Einladung zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen.
Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der
Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.

5. Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft

Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär oder Bevollmächtigten
erteilten Weisungen aus.

Dafür steht den Aktionären das HV-Portal unter

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am
29. Juni 2022 möglich sein werden.

Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens 28. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ (Zeitpunkt des Zugangs), auch in Textform an die oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte
Anschrift bzw. E-Mail-Adresse erfolgen, soweit die Anmeldung bis spätestens 22. Juni
2022, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), erfolgt ist.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch
während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen.
Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge
oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen
ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über
das HV-Portal abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen
und zuletzt Erklärungen und in Papierform berücksichtigt.

6. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG sind einschließlich
einer etwaigen Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Vanguard AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
antraege@linkmarketservices.de

Anträge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis zum Ablauf des 14. Juni
2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei uns eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs,
ggf. der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Auch nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge
finden in der Hauptversammlung grundsätzlich nur dann Beachtung, wenn sie während
der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung
als virtueller Hauptversammlung mit Stimmrechtsausübung nur im Wege der Briefwahl
oder des Vollmachtstimmrechts besteht dazu jedoch keine Möglichkeit. Nach den §§ 126,
127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden jedoch in
der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung
gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet ist. Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der
Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Während der Hauptversammlung
können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge gemacht werden.

7. Fragerecht

Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach
§ 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz erheblich eingeschränkt. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
(ausgenommen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) haben das Recht,
Fragen zu stellen. Hierfür müssen sich Aktionäre zuvor anmelden (siehe Abschnitt „Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung“). Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem
Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Er kann z.B. Fragen zusammenfassen. Fragen in
Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, Fragen vorab
auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten. Es ist vorgesehen, die Fragensteller
im Rahmen der Fragenbeantwortung namentlich zu nennen, wenn sie der Nennung ihres
Namens nicht ausdrücklich widersprechen.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens 27. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ (Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal unter

https:/​/​www.vanguard.de/​hauptversammlung

einzureichen.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

8. Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 245
Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19-Gesetz) wird Aktionären oder Bevollmächtigten,
die das Stimmrecht ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu erklären. Der Widerspruch
kann ausschließlich auf elektronischem Wege über das HV-Portal unter

www.vanguard.de/​hauptversammlung

ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
erklärt werden.

9. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie für die Nutzung des HV-Portals
und die dortige Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Aktionäre eine Internetverbindung
und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Wird zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung ein
Computer genutzt, werden ferner ein Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer benötigt.

Für den Zugang zum internetgestützten HV-Portal der Gesellschaft benötigen Aktionäre
Zugangsdaten, die ihnen mit der Einladung zur Hauptversammlung unaufgefordert übersandt
werden.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung der Stimmrechte durch technische
Probleme zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich –, die Stimmrechte bereits
vor Beginn der virtuellen Hauptversammlung auszuüben. Gleiches gilt für die Erteilung
von Vollmachten und Weisungen.

10. Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild-
und Tonübertragung im zugangsgeschützten HV-Portal im Internet verfolgen. Die Bild-
und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals
kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit
des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von
Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss
hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit
und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum
HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt
auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten
Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen,
soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig
von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung
des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen
zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten,
die Möglichkeit der Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen oder
ganz einzustellen.

11. Hinweise zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen
Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst.
Die Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​www.vanguard.de

zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Zusätzlich finden Sie unsere Datenschutzhinweise
auch im HV-Portal.

 

Berlin, im Mai 2022

VANGUARD AG

Der Vorstand

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