VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG – außerordentliche Hauptversammlung

VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG

Heidenheim

WKN A0JCYE
ISIN DE000A0JCYE7

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 02.03.2016, um 09:00 Uhr,
in der
Notarkanzlei Dr. Christian Winkler und Jochen Stelzer,
Augsburger Straße 10, 89231 Neu-Ulm
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Tagesordnung

TOP 1
Beschlussfassung über die Änderung und Neufassung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in § 7, § 22, § 23, § 24, § 26, § 27, § 28 zu ändern und § 7, § 22, § 23, § 24, § 26, § 27, § 28 wie folgt neu zu fassen:

1)

§ 7 Aktien der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„Die Aktien lauten auf den Inhaber. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. Die Form der Aktien und der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Das Gleiche gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. Über mehrere Aktien kann eine Urkunde ausgestellt werden (Sammelurkunde).“

2)

§ 22 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
㤠22 Einberufung & Anmeldung
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand, in den gesetzlichen oder in der Satzung vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung durch Bekanntmachung elektronisch im Bundesanzeiger, soweit das Gesetz keine kürzere Frist zulässt (Einberufungsfrist). Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist. Der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.

Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; diese Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen.“

3)

§ 23 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
㤠23 Teilnahme und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen; die Anmeldung kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, wenn dies in der Einladung bestimmt wird. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder einer sonstigen in der Einberufung bekannt gemachten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Vorstand ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung.“

4)

§ 24 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
㤠24 Leitung der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet, im Falle seiner Verhinderung durch dessen Stellvertreter. Wenn sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrats als auch sein Stellvertreter verhindert sind, wird der Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung gewählt. Die Wahl wird vom Vorstand durchgeführt.

Der Vorsitzende bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ablauf der Hauptversammlung, insbesondere Art, Form und Reihenfolge der Abstimmung.“

5)

§ 26 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt.“

6)

§ 27 der Satzung wird aufgehoben.

7)

§ 28 der Satzung wird zu § 27.

Kontakt:
VAP Vorboersliche-Aktienplattform.de AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Fax: (07321) 92534-190

 

Heidenheim, im Dezember 2015

Der Vorstand

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