VARITEC AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

VARITEC AG

mit Sitz in Merchweiler
Auf Pfuhlst 3, 66589 Merchweiler

Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre hierdurch zu der am

Dienstag, dem 29. September 2015, um 16:00 Uhr,
im Seminarraum der Fink & Walter Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1. Stock)
Auf Pfuhlst 15
66589 Merchweiler

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 12. August 2015 gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Punkt keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.680.915,26 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 in den Geschäftsräumen der VARITEC AG, Auf Pfuhlst 3, 66589 Merchweiler, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Dipl.-Kffr. Birgit Grazdanow Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Herrn Dipl.-Kfm. Dietmar Ullrich, beide Sozietät Ulrich, Kraus & Partner GbR, Merziger Straße 82, 66763 Dillingen/Saar zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Januar 2015 zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 29. September 2015 endet die Amtszeit von Frau Silke Riedel, Herrn Dipl.-Ing. Elmar Köller und Herrn Ingo Wolter als Mitglieder des Aufsichtsrats.

Nach § 8 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Personen zusammen, welche gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG allesamt von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die bisherigen Mitglieder

Herrn Elmar Köller, Ingenieur, Gesundheitsökonom und Geschäftsführer der AKONSULT UG (haftungsbeschränkt) in Stetten, Stetten,

Frau Silke Riedel, Steuerberaterin und Sozia der König und Partner Gbr. in Illingen, Saarwellingen

und

Herrn Ingo Wolter, Geschäftsführer der LUWOTEC Highspeedcutting GmbH in Neunkirchen, Wemmetsweiler,

für eine Amtsperiode gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen.

7.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien durch die Gesellschaft im vereinfachten Einziehungsverfahren. Ausschluss des Andienungsrechts.

Die Gesellschaft beabsichtigt eine mit dem Aktionär Stefan Weiskircher am 17. April 2012 eingegangene Vereinbarung über den Erwerb eigener Aktien rückabzuwickeln. Zu diesem Zweck sollen die seinerzeit veräußerten insgesamt 42.750 Aktien mit den Nummern 66326 bis 86485 (20.160 Stück), 216326 bis 236485 (20.160 Stück) und 544321 bis 546750 (2.430 Stück) von Herrn Weiskircher zurückerworben und hiernach eingezogen werden. Wegen des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Aktionäre nach § 53a AktG ist das Andienungsrecht der übrigen Gesellschafter auszuschließen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 767.356,00 eingeteilt in 767.356 auf den Namen lautenden Stückaktien, wird zum Zwecke der teilweisen Rückzahlung um einen Gesamtbetrag von bis zu EUR 42.750 durch Einziehung voll eingezahlter noch zu erwerbender Aktien mit den Nummern 66326 bis 86485 (20.160 Stück), 216326 bis 236485 (20.160 Stück) und 544321 bis 546750 (2.430 Stück), die von der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31. Dezember 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG von Herrn Weiskircher erworben werden sollen, im vereinfachten Einziehungsverfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 u. 5 AktG herabgesetzt.

b)

Der Vorstand ist zum Erwerb der vorgenannten Aktien zu einem Preis von höchstens EUR 4,65 pro Aktie nach § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG ermächtigt. Die so erworbenen Aktien sind unverzüglich einzuziehen. Die Einziehung erfolgt zulasten anderer Gewinnrücklagen. Der Betrag, der dem auf die eingezogenen Aktien entfallenden Betrag des Grundkapitals gleichkommt, ist in die Kapitalrücklage einzustellen. Die weiteren Einzelheiten regelt der Vorstand.

c)

Das Recht der Aktionäre auf Andienung ihrer Aktien ist zum Zwecke des Erwerbs und der Einziehung der vorbezeichneten 42.750 Aktien ausgeschlossen.

8.

Satzungsänderung betreffend das Grundkapital sowie dessen Einteilung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für den Fall, dass der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 die erforderliche Mehrheit erhält, vor zu beschließen:

a)

Die Satzung der Gesellschaft wird in § 5 Abs. 1 wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 724.606,00 (i.W. siebenhundertvierundzwanzigtausendsechshundertsechs Euro).“

b)

Die Satzung der Gesellschaft wird in § 5 Abs. 2 wie folgt neu gefasst:

„Es ist eingeteilt in 724.606 Stückaktien.“

c)

Die Neufassung von § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung ist vom Vorstand erst nach dem Erwerb und der Einziehung der unter Tagesordnungspunkt 7 näher bezeichneten Aktien zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.

9.

Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre im Zusammenhang mit der Übernahme eines Vertrags durch Frau Knapp-Weiskircher.

Die Gesellschaft beabsichtigt die Aktionärin Ute Knapp-Weiskircher in die Rechte und Pflichten einer mit Herrn Dipl.-Ing. Elmar Köller am 20. März 2012 geschlossenen Vereinbarung über den Erwerb von 42.750 eigenen Aktien eintreten zu lassen. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die Aktien mit den Nummern 501571 bis 544320. Durch den Eintritt in den Vertrag wird die Gesellschaft gegenüber Herrn Dipl.-Ing. Köller von den hierin begründeten Verbindlichkeiten frei.

Um bei der Durchführung der vorbezeichneten Maßnahme das aktienrechtliche Gleichbehandlungsgebot nach § 53a AktG zu wahren, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Recht der Aktionäre auf Eintritt in die zwischen der Gesellschaft und Herrn Dipl.-Ing. Elmar Köller geschlossene Vereinbarung über den Erwerb der Aktien mit den Nummern 501571 bis 544320 ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, den Vertragseintritt von Frau Knapp-Weiskircher mit dieser und Herrn Elmar Köller bis zum 31. Dezember 2015 zu vereinbaren.

10.

Satzungsänderung betreffend die Pflicht zur Mitteilung und Aktualisierung der im Aktienregister eingetragenen Angaben.

Nach § 67 Abs. 1 AktG sind Namensaktien unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse des Inhabers sowie der Stückzahl oder der Aktiennummer in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen. Der Inhaber der Aktien ist verpflichtet, der Gesellschaft diese Angaben mitzuteilen.

Um diese aktienrechtliche Pflicht der Aktionäre in der Satzung der Gesellschaft wiederzugeben und ein hohes Maß an Verlässlichkeit zu schaffen, dass die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Angaben auch in der Zeit nach ihrer Eintragung den tatsächlichen Umständen der Aktieninhaber entsprechen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

In § 6 der Satzung wird folgender Absatz 9 ergänzt:

„Die Inhaber der Aktien sind verpflichtet, der Gesellschaft die für die Aktienregistereintragung gesetzlich geforderten Angaben mitzuteilen. Sie haben der Gesellschaft ferner Änderungen, welche die im Aktienregister eingetragenen Angaben betreffen, unverzüglich mitzuteilen.“

11.

Satzungsänderung betreffend die Frist zur Einberufung der Hauptversammlung.

Das am 1. November 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) sieht unter anderem eine Änderung der Vorschrift über die Frist zur Einberufung der Hauptversammlung vor.

Zur Anpassung an die neue Rechtslage schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen:

§ 12 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Einberufung erfolgt durch eingeschriebenen Brief an die zuletzt bekannten Anschriften der Aktionäre unter Einhaltung einer Frist von mindestens dreißig Tagen vor dem Tag der Hauptversammlung. Bei der Berechnung der Frist sind der Tag der Versammlung und der Tag der Einberufung nicht mitzurechnen.

Mit der Einberufung sind die Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen.“

***

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie Ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmachtserteilung bedarf gemäß § 13 der Satzung der Gesellschaft der Schriftform.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift Auf Pfuhlst 3, 66589 Merchweiler, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 06825 – 8000 200, oder per E-Mail unter der Anschrift kontakt@varitec.de. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 14. September 2015, 24.00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

 

Merchweiler, im August 2015

– Der Vorstand –

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