VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG – außerordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 15.01.2020

VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG

Berlin

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre zu der am Donnerstag, den 20.02.2020, 10.00 Uhr, im Hotel Bristol Berlin, Kurfürstendamm 27, 10719 Berlin, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Die außerordentliche Hauptversammlung wird einberufen, da zwischenzeitlich Anfechtungsklagen gegen TOP 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns), TOP 3 (Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018), TOP 4 (Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018), TOP 5 (Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019) und TOP 6 (Wahl zum Aufsichtsrat) der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2019 erhoben wurden. Die unter den jeweiligen TOP 2 – 6 am 11.06.2019 gefassten Beschlüsse sollen in dieser außerordentlichen Hauptversammlung nach § 244 AktG bestätigt werden.

Tagesordnung:

TOP 1:

Bestätigung des Beschlusses unter TOP 2 „Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns“ der Hauptversammlung vom 11.06.2019 gem. § 244 AktG

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2019 wurde unter TOP 2 „Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns“ beschlossen:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von € 1.536.199,86 eine Dividende i.H.v. € 0,40 je Stückaktie, insgesamt also € 1.248.000,00 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von € 288.199,86 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der vom Vorstand und Aufsichtsrat gestellte Antrag auf Verwendung des Bilanzgewinns wurde durch Beschluss der Hauptversammlung einstimmig angenommen.

Mit dem Argument zu der Hauptversammlung sei nicht mit hinreichender Frist eingeladen worden, fechten vier Aktionäre die Beschlussfassung über diesen TOP gerichtlich an.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss gem. § 244 AktG zu bestätigen und folgenden Bestätigungsbeschluss zu fassen:

Die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2019 zu TOP 2 wird bestätigt und die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns lautet:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von € 1.536.199,86 eine Dividende i.H.v. € 0,40 je Stückaktie, insgesamt also € 1.248.000,00 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von € 288.199,86 auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 2:

Bestätigung des Beschlusses unter TOP 3 „Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018“ der Hauptversammlung vom 11.06.2019 gem. § 244 AktG

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2019 wurde unter TOP 3 „Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018“ beschlossen:

Der von Aufsichtsrat und Vorstand gestellte Antrag auf Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung einstimmig angenommen.

Mit dem Argument zu der Hauptversammlung sei nicht mit hinreichender Frist eingeladen worden, fechten vier Aktionäre die Beschlussfassung über diesen TOP gerichtlich an.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss gem. § 244 AktG zu bestätigen und folgenden Bestätigungsbeschluss zu fassen:

Die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2019 zu TOP 3 wird bestätigt und die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands lautet:

Der von Aufsichtsrat und Vorstand gestellte Antrag auf Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung einstimmig angenommen.

TOP 3:

Bestätigung des Beschlusses unter TOP 4 „Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018“ der Hauptversammlung vom 11.06.2019 gem. § 244 AktG

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2019 wurde unter TOP 4 „Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018“ beschlossen:

Der von Aufsichtsrat und Vorstand gestellte Antrag auf Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung einstimmig angenommen.

Mit dem Argument zu der Hauptversammlung sei nicht mit hinreichender Frist eingeladen worden, fechten vier Aktionäre die Beschlussfassung über diesen TOP gerichtlich an.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss gem. § 244 AktG zu bestätigen und folgenden Bestätigungsbeschluss zu fassen:

Die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2019 zu TOP 4 wird bestätigt und die Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats lautet:

Der von Aufsichtsrat und Vorstand gestellte Antrag auf Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung einstimmig angenommen.

TOP 4:

Bestätigung des TOP 5 „Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019“ der Hauptversammlung vom 11.06.2019 gem. § 244 AktG

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2019 wurde unter TOP 5 „Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019“ beschlossen:

Der vom Aufsichtsrat gestellte Antrag die Pricewaterhouse Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen, wurde durch Beschluss der Hauptversammlung einstimmig angenommen.

Mit dem Argument zu der Hauptversammlung sei nicht mit hinreichender Frist eingeladen worden, fechten vier Aktionäre die Beschlussfassung über diesen TOP gerichtlich an.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss gem. § 244 AktG zu bestätigen und folgenden Bestätigungsbeschluss zu fassen:

Die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2019 zu TOP 5 wird bestätigt und die Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 lautet:

Der vom Aufsichtsrat gestellte Antrag die Pricewaterhouse Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen, wurde durch Beschluss der Hauptversammlung einstimmig angenommen.

TOP 5:

Bestätigung des TOP 6 „Wahl zum Aufsichtsrat“ der Hauptversammlung vom 11.06.2019 gem. § 244 AktG

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2019 wurde unter TOP 6 „Wahl zum Aufsichtsrat“ beschlossen:

Der Vorschlag des Aufsichtsrats, an den die Hauptversammlung nicht gebunden ist, im Rahmen der Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Herrn Canals Imohr zum Aufsichtsratsmitglied für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2023 wurde durch einstimmigen Beschluss der Hauptversammlung angenommen.

Mit dem Argument zu der Hauptversammlung sei nicht mit hinreichender Frist eingeladen worden, fechten vier Aktionäre die Beschlussfassung über diesen TOP gerichtlich an.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss gem. § 244 AktG zu bestätigen und folgenden Bestätigungsbeschluss zu fassen:

Die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.06.2019 zu TOP 6 wird bestätigt und die Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat lautet:

Der Vorschlag des Aufsichtsrats, an den die Hauptversammlung nicht gebunden ist, im Rahmen der Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Herrn Canals Imohr zum Aufsichtsratsmitglied für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2023 wurde durch einstimmigen Beschluss der Hauptversammlung angenommen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft von € 3.120.000,00 ist in 3.120.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 3.120.000.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung die Aktionäre berechtigt, ihre Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung bei der unten bekannt gegebenen Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen. Der dritte Werktag vor der Versammlung ist Montag, der 17. Februar 2020. Dieser Tag ist der letzte Tag der Hinterlegungsfrist. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Werden Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelstelle hinterlegt, so ist eine Bescheinigung hierüber spätestens am Tag nach dem Ablauf der Hinterlegungsfrist, also am Dienstag, dem 18. Februar 2020, bei der Gesellschaft – c/o P+K Steuerberatungsgesellschaft, Danckelmannstraße 9, 14059 Berlin – einzureichen.

Die Hinterlegungsstelle ist die Deutsche Bank AG.

Von der Hinterlegungsstelle werden gegen Hinterlegung der Aktien oder über diese lautende Hinterlegungsscheine Eintrittskarten ausgestellt, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigen.

Bevollmächtigung

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten oder durch eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.

Fragen auf der Hauptversammlung

Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, werden gebeten, der Verwaltung die Fragen vor der Hauptversammlung schriftlich mitzuteilen. Sie können dann eingehend bearbeitet und beantwortet werden.

 

VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG

Der Vorstand

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