VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AGBerlinWKN 760800 / ISIN DE0007608002
Einberufung zur HauptversammlungHiermit laden wir unsere Aktionäre zurordentlichen Hauptversammlung
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1. |
Vorlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 Aktiengesetz) ist zum Tagesordnungspunkt |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Der im festgestellten Jahresabschluss der VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum |
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6. |
Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden Unterlagen im
Internet unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich „Hauptversammlung“ eingesehen und heruntergeladen werden und werden jedem
Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen:
Zu Tagesordnungspunkt 1
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Jahresabschluss der VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG zum 31. |
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Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gemäß § 170 Abs. 2 AktG |
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Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 |
II. Weitere Angaben und Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
und zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe von § 1 des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie
(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I, vom 27. März 2020, S. 570f., in der Fassung
des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli
2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 („COVID-19-Gesetz“)“
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abgehalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und
ihre Bevollmächtigten nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 9. Juni 2022
ab 11.00 Uhr (MESZ) live im Internet über eine auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich „Hauptversammlung“ zur Verfügung gestellte URL-Adresse mit Link zu einem
elektronischen System (InvestorPortal) in Bild und Ton und in deutscher Sprache übertragen.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
(Hinweise zur Ausübung des Stimmrechts finden Sie nachstehend).
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung
lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung
sowie der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen daher freiwillig,
um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Hinterlegung der Aktien zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 13 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am
dritten Werktag vor der Versammlung bei der unten bekannt gegebenen Stelle bis zur
Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Der dritte Werktag vor der Versammlung
ist Freitag, der 3. Juni 2022. Dieser Tag ist der letzte Tag der Hinterlegungsfrist.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle
für sie bei Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten
werden.
Werden Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelstelle hinterlegt, so
ist eine Bescheinigung hierüber spätestens am Tag nach dem Ablauf der Hinterlegungsfrist,
also am Samstag, den 4. Juni 2022, bei der Gesellschaft einzureichen:
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Nach ordnungsgemäßer Hinterlegung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes
wird den Aktionären eine individuelle Anmeldebestätigung mit den Zugangsdaten (= Zugangskarte)
für die Nutzung des elektronischen InvestorPortals übersandt, das über eine auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich „Hauptversammlung“ bekanntgegebene URL-Adresse erreichbar ist.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre
um möglichst frühzeitige Hinterlegung der Aktien.
Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch elektronische Briefwahl ausüben, unter der Voraussetzung
einer fristgemäßen Hinterlegung und eines fristgerechten Nachweises des Anteilsbesitzes
(siehe hierzu oben im Abschnitt „Hinterlegung der Aktien zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung“).
Die Abgabe von Briefwahlstimmen, deren Änderungen und der Widerruf sind lediglich
auf elektronischem Weg über das InvestorPortal, erreichbar über eine auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich „Hauptversammlung“ bekannt gegebene URL-Adresse, möglich. Briefwahlstimmen
können dort bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis kurz vor Eintritt in die
Abstimmung, abgegeben, widerrufen oder geändert werden. Die für das elektronische
InvestorPortal erforderlichen individuellen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach
form- und fristgemäßer Anmeldung und Hinterlegung der Aktien.
Auch bevollmächtigte Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen
und Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen
können sich der Briefwahl bedienen.
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung
zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat und auf die mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß
§ 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht
ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. § 135 AktG bleibt unberührt. Der Nachweis
der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft postalisch oder auch per E-Mail an folgende
Adresse
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
bis spätestens Mittwoch, den 8. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), oder über das elektronische
InvestorPortal auf der Internetseite der Gesellschaft, erreichbar über eine auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich „Hauptversammlung“ bekannt gegebene URL-Adresse, bis unmittelbar vor Beginn
der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt werden. Zusammen mit
der Zugangskarte wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht
übersandt.
Bevollmächtigte (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) können ebenfalls
nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können ihr Stimmrecht für von
ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch
Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
Die Nutzung des InvestorPortals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der
Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Zugangskarte versandten Zugangsdaten
erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden.
Die Nutzung des Zugangscodes durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis
der Bevollmächtigung.
Weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung die von der Gesellschaft
benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Vollmachten und Weisungen an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sowie Änderungen und der Widerruf können über das elektronische InvestorPortal auf
der Internetseite der Gesellschaft, erreichbar über eine auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich „Hauptversammlung“ bekannt gegebene URL-Adresse, bis unmittelbar vor Beginn
der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung und postalisch, oder per E-Mail
bis spätestens Mittwoch, den 8. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (Zeitpunkt des Zugangs)
an
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
erfolgen. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Unterlagen, die den
Aktionären nach der Anmeldung mit der Zugangskarte zugesandt werden.
Die Stimmrechtsvertreter nehmen weder vor noch während der virtuellen Hauptversammlung
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.
Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über
das InvestorPortal) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt
werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge
berücksichtigt: 1. elektronisch über das InvestorPortal, 2. per E-Mail, und 3. per
Brief.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten
und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Eine
spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe.
Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung
eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht
und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben
Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer
diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.
Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß §
134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung
nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung
entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge samt Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG werden unter der Internetadresse
https://www.vbm-ag.de
im Bereich „Hauptversammlung“ und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Voraussetzung
dafür ist, dass sie der Gesellschaft spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung
(wobei wegen der gesetzlichen Bestimmungen der Tag der Hauptversammlung selbst nicht
mitgezählt wird), also bis Mittwoch, den 25. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der
folgenden Adresse, oder E-Mail-Adresse zugegangen sind:
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG
c/o P+K Steuerberatungsgesellschaft Berlin mbH
Falkentaler Steig 34
13467 Berlin
E-Mail: info@vbm-ag.de
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes
zugänglich zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag
stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert
und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die Antragsteller haben gemäß
§ 122 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten.
Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. Das Verlangen
muss schriftlich an folgende Anschrift
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG
c/o P+K Steuerberatungsgesellschaft Berlin mbH
Falkentaler Steig 34
13467 Berlin
gerichtet werden und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung,
also bis Sonntag, den 15. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang in gleicher Weise
wie die Einberufung bekannt gemacht.
Einreichung von Fragen der Aktionäre
Die an der virtuellen Hauptversammlung aufgrund rechtzeitiger Hinterlegung ihrer Aktien
ordnungsgemäß teilnehmenden Aktionäre haben das Recht, Fragen im Vorfeld der virtuellen
Hauptversammlung zu stellen. Die Fragen sind bis spätestens Dienstag, den 7. Juni
2022, 24:00 Uhr (MESZ), (Zeitpunkt des Zugangs) im Wege elektronischer Kommunikation
über das elektronische InvestorPortal, erreichbar über eine auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich „Hauptversammlung“ bekannt gegebene URL-Adresse, gemäß dem dafür vorgesehenen
Verfahren einzureichen. Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 PandemieG entscheidet der Vorstand
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Die Beantwortung
erfolgt gemäß den inhaltlichen Vorgaben des § 131 AktG. Fragen und deren Beantwortung
können thematisch zusammengefasst werden. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.
Die Gesellschaft behält sich vor, bei der Fragenbeantwortung jeweils den Namen und
ggf. Wohnort bzw. Sitz des fragenden Aktionärs und/oder seines Bevollmächtigten zu
nennen, soweit der Namensnennung bei der Übermittlung der Frage im InvestorPortal
nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr.
1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 PandemieG kann von Aktionären oder Bevollmächtigen,
die das Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung
über das elektronische InvestorPortal, erreichbar über eine auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.vbm-ag.de
im Bereich „Hauptversammlung“ bekannt gegebene URL-Adresse, erklärt werden.
Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über den passwortgeschützten
Internetservice ermächtigt und erhält die Widersprüche hierüber.
Informationen zum Datenschutz der Aktionäre
Zur Vorbereitung und Durchführung unserer Hauptversammlung werden Ihre personenbezogenen
Daten verarbeitet. Darüber hinaus werden Ihre Daten für damit in Zusammenhang stehende
Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z. B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten)
verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz sind unter
https://www.vbm-ag.de/datenschutzerklaerung/#aktionaere
abrufbar. Die Gesellschaft sendet Ihnen diese Informationen auf Anforderung auch in
gedruckter Form zu.
Berlin, im April 2022
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG
Der Vorstand
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG, Berlin
Virtuelle ordentliche Hauptversammlung 2021
Angaben gemäß Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
A. Inhalt der Mittteilung | ||
1. | Eindeutige Kennung des Ereignisses | Ordentliche Hauptversammlung der VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG 2022 (Formale Angabe gem. DVO: a86b9420c6c0ec11812d005056888925) |
2. | Art der Mitteilung | Einladung zur Hauptversammlung (Formale Angabe gem. DVO: NEWM) |
B. Angaben zum Emittenten | ||
1. | ISIN | DE0007608002 |
2. | Name des Emittenten | VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG |
C. Angaben zur Hauptversammlung | ||
1. | Datum der Hauptversammlung | 09. Juni 2022 (Formale Angabe gem. DVO: 20220609) |
2. | Uhrzeit der Hauptversammlung | 11:00 Uhr (MESZ) (Formale Angabe gem. DVO: 9:00 Uhr (UTC)) |
3. | Art der Hauptversammlung | ordentliche virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder Ihrer Bevollmächtigten (Formale Angabe gem. DVO: GMET) |
4. | Ort der Hauptversammlung | URL zum Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte: https://www.vbm-ag.de/#versammlung Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Kanzlei K&L Gates, LLP, Markgrafenstraße |
5. | Aufzeichnungsdatum | 19. Mai 2022, 00:00 Uhr (MESZ) (Formale Angabe gem. DVO: 20220518) |
6. | Uniform Resource Locator (URL) | https://www.vbm-ag.de/#versammlung |
D. Teilnahme an der Hauptversammlung | ||
D2 | Frist für die Teilnahme | 3. Juni 2022 24:00 Uhr (MESZ) (Formale Angabe gem. DVO: 20220603; 22:00 Uhr (UTC)) |