VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG – Einberufung zur Hauptversammlung

VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG in Abwicklung

Berlin

WKN 760800 /​ ISIN DE0007608002

Einberufung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung der
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG in Abwicklung

ein, die am

Dienstag, den 30. August 2022, 11.00 Uhr (MESZ),

in Form einer

virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

stattfindet.

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I, vom 27. März 2020, S. 570f., in der Fassung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 („COVID-19-Gesetz“)“, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Die virtuelle Hauptversammlung wird in voller Länge für Aktionäre aus der Kanzlei K&L Gates, LLP, Markgrafenstraße 42 in 10117 Berlin, im InvestorPortal unter

https:/​/​www.vbm-ag.de

nach näherer Maßgabe wie in Ziffer II dieser Einberufung beschrieben in Bild und Ton live im Internet übertragen.

Aktionäre, die ihre Aktien gemäß § 13 der Satzung der Gesellschaft rechtzeitig hinterlegt haben, und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung am 30. August 2022 ab 11.00 Uhr (MESZ) verfolgen. Weitere Hinweise finden Sie unter II. dieser Einladung.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der von den Abwicklern aufgestellte Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, versehen ist, und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft gebilligt wurde, wird festgestellt.“

2.

Vorlage der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 2022, des die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz erläuternden Berichtes der Abwickler und des Berichts des Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die Feststellung der Abwicklungs-Eröffnungsbilanz

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehene und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft gebilligte Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 2022 sowie der die Eröffnungsbilanz erläuternde Bericht der Abwickler wird entsprechend dem vorgelegten Entwurf festgestellt.“

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Den im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.“

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Den im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.“

5.

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Regelung der Vertragsverhältnisse mit den Abwicklern

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Aufsichtsrat wird vorsorglich beauftragt und ermächtigt, mit den Abwicklern Vereinbarungen über die Einzelheiten ihrer Vertragsverhältnisse zu treffen, insbesondere Vereinbarungen über eine angemessene Vergütung, und die Anstellungsverträge für die Gesellschaft abzuschließen.“

6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer für das erste Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 bestellt.“

Vorlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden Unterlagen im Internet unter

https:/​/​www.vbm-ag.de

im Bereich „Hauptversammlung“ eingesehen und heruntergeladen werden und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen:

Zu Tagesordnungspunkt 1

Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022

Bericht des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022

Zu Tagesordnungspunkt 2

Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 2022

Erläuternder Bericht der Abwickler

Bericht des Aufsichtsrats zur Eröffnungsbilanz

II.

Weitere Angaben und Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung und zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I, vom 27. März 2020, S. 570f., in der Fassung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 („COVID-19-Gesetz“)“, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 30. August 2022 ab 11.00 Uhr (MESZ) live im Internet über eine auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.vbm-ag.de

im Bereich „Hauptversammlung“ zur Verfügung gestellte URL-Adresse mit Link zu einem elektronischen System (InvestorPortal) in Bild und Ton und in deutscher Sprache übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (Hinweise zur Ausübung des Stimmrechts finden Sie nachstehend).

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen daher freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Hinterlegung der Aktien zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung bei der unten bekannt gegebenen Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Der dritte Werktag vor der Versammlung ist Donnerstag, der 25. August 2022. Dieser Tag ist der letzte Tag der Hinterlegungsfrist. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Werden Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelstelle hinterlegt, so ist eine Bescheinigung hierüber spätestens am Tag nach dem Ablauf der Hinterlegungsfrist, also am Freitag, den 26. August 2022, bei der Gesellschaft einzureichen:

VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG in Abwicklung
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach ordnungsgemäßer Hinterlegung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes wird den Aktionären eine individuelle Anmeldebestätigung mit den Zugangsdaten (= Zugangskarte) für die Nutzung des elektronischen InvestorPortals übersandt, das über eine auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.vbm-ag.de

im Bereich „Hauptversammlung“ bekanntgegebene URL-Adresse erreichbar ist.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, um möglichst frühzeitige Hinterlegung der Aktien.

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch elektronische Briefwahl ausüben, unter der Voraussetzung einer fristgemäßen Hinterlegung und eines fristgerechten Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe hierzu oben im Abschnitt „Hinterlegung der Aktien zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“).

Die Abgabe von Briefwahlstimmen, deren Änderungen und der Widerruf sind lediglich auf elektronischem Weg über das InvestorPortal, erreichbar über eine auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.vbm-ag.de

im Bereich „Hauptversammlung“ bekannt gegebene URL-Adresse, möglich. Briefwahlstimmen können dort bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis kurz vor Eintritt in die Abstimmung, abgegeben, widerrufen oder geändert werden. Die für das elektronische InvestorPortal erforderlichen individuellen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach form- und fristgemäßer Anmeldung und Hinterlegung der Aktien.

Auch bevollmächtigte Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.

Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Abwickler und/​oder Aufsichtsrat und auf die mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. § 135 AktG bleibt unberührt. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft postalisch oder auch per E-Mail an folgende Adresse

VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG in Abwicklung
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

bis spätestens Montag, den 29. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), oder über das elektronische InvestorPortal auf der Internetseite der Gesellschaft, erreichbar über eine auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.vbm-ag.de

im Bereich „Hauptversammlung“ bekannt gegebene URL-Adresse, bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt werden. Zusammen mit der Zugangskarte wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können ihr Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Die Nutzung des InvestorPortals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Zugangskarte versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. Die Nutzung des Zugangscodes durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.

Weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung die von der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

Vollmachten und Weisungen an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie Änderungen und der Widerruf können über das elektronische InvestorPortal auf der Internetseite der Gesellschaft, erreichbar über eine auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.vbm-ag.de

im Bereich „Hauptversammlung“ bekannt gegebene URL-Adresse, bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung und postalisch, oder per E-Mail bis spätestens Montag, den 29. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (Zeitpunkt des Zugangs) an

VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG in Abwicklung
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

erfolgen. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären nach der Anmeldung mit der Zugangskarte zugesandt werden.

Die Stimmrechtsvertreter nehmen weder vor noch während der virtuellen Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen.

Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das InvestorPortal, 2. per E-Mail, und 3. per Brief.

Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.

Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.

Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge samt Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG werden unter der Internetadresse

https:/​/​www.vbm-ag.de

im Bereich „Hauptversammlung“ und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Voraussetzung dafür ist, dass sie der Gesellschaft spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (wobei wegen der gesetzlichen Bestimmungen der Tag der Hauptversammlung selbst nicht mitgezählt wird), also bis Montag, den 15. August 2022, 24: 00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse, oder E-Mail-Adresse zugegangen sind:

VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG in Abwicklung
c/​o P+K Steuerberatungsgesellschaft Berlin mbH
Falkentaler Steig 34
13467 Berlin
E-Mail: info@vbm-ag.de

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der Abwickler über das Verlangen halten. Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. Das Verlangen muss schriftlich an folgende Anschrift

VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG in Abwicklung
c/​o P+K Steuerberatungsgesellschaft Berlin mbH
Falkentaler Steig 34
13467 Berlin

gerichtet werden und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also bis Freitag, den 05. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht.

Einreichung von Fragen der Aktionäre

Die an der virtuellen Hauptversammlung aufgrund rechtzeitiger Hinterlegung ihrer Aktien ordnungsgemäß teilnehmenden Aktionäre haben das Recht, Fragen im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung zu stellen. Die Fragen sind bis spätestens Sonntag, den 28. August 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (Zeitpunkt des Zugangs) im Wege elektronischer Kommunikation über das elektronische InvestorPortal, erreichbar über eine auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.vbm-ag.de

im Bereich „Hauptversammlung“ bekannt gegebene URL-Adresse, gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen. Aufgrund § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz entscheiden die Abwickler nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie sie Fragen beantworten. Die Beantwortung erfolgt gemäß den inhaltlichen Vorgaben des § 131 AktG. Fragen und deren Beantwortung können thematisch zusammengefasst werden. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.

Die Gesellschaft behält sich vor, bei der Fragenbeantwortung jeweils den Namen und ggf. Wohnort bzw. Sitz des fragenden Aktionärs und/​oder seines Bevollmächtigten zu nennen, soweit der Namensnennung bei der Übermittlung der Frage im InvestorPortal nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz kann von Aktionären oder Bevollmächtigen, die das Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung über das elektronische InvestorPortal, erreichbar über eine auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.vbm-ag.de

im Bereich „Hauptversammlung“ bekannt gegebene URL-Adresse, erklärt werden.

Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über den passwortgeschützten Internetservice ermächtigt und erhält die Widersprüche hierüber.

Informationen zum Datenschutz der Aktionäre

Zur Vorbereitung und Durchführung unserer Hauptversammlung werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Darüber hinaus werden Ihre Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z. B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz sind unter

https:/​/​www.vbm-ag.de/​datenschutzerklaerung/​#aktionaere

abrufbar. Die Gesellschaft sendet Ihnen diese Informationen auf Anforderung auch in gedruckter Form zu.

 

Berlin, im Juli 2022


VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG in Abwicklung

Die Abwickler

 

VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG in Abwicklung, Berlin

Virtuelle ordentliche Hauptversammlung 2022

Angaben gemäß Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212
A. Inhalt der Mittteilung
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses Ordentliche Hauptversammlung der VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG in Abwicklung 2022
(Formale Angabe gem. DVO: 85522ac12001ed118130005056888925)
2. Art der Mitteilung Einladung zur Hauptversammlung
(Formale Angabe gem. DVO: NEWM)
B. Angaben zum Emittenten
1. ISIN DE0007608002
2. Name des Emittenten VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG in Abwicklung
C. Angaben zur Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung 30. August 2022
(Formale Angabe gem. DVO: 20220830)
2. Uhrzeit der Hauptversammlung 11:00 Uhr (MESZ)
(Formale Angabe gem. DVO: 9:00 Uhr (UTC))
3. Art der Hauptversammlung Ordentliche virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder Ihrer Bevollmächtigten
(Formale Angabe gem. DVO: XMET)
4. Ort der Hauptversammlung URL zum Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte:
https:/​/​www.vbm-ag.de/​#versammlungOrt der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Kanzlei K&L Gates, LLP, Markgrafenstraße 42, 10117 Berlin
5. Aufzeichnungsdatum 9. August 2022, 00:00 Uhr (MESZ)
(Formale Angabe gem. DVO: 20220808)
6. Uniform Resource Locator (URL) https:/​/​www.vbm-ag.de/​#versammlung
D. Teilnahme an der Hauptversammlung
D2 Frist für die Teilnahme 25. August 2022 24:00 Uhr (MESZ)
(Formale Angabe gem. DVO: 20220825; 22:00 Uhr (UTC))

 

TAGS:
Comments are closed.