VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG
Berlin
Einberufung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 14. Juli 2016, 11.00 Uhr, im Kempinski Hotel Bristol, Kurfürstendamm 27, 10719 Berlin, im Salon Cecilienhof stattfindenden Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats. |
2. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 |
3. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 |
4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft von € 3.120.000,00 ist in 3.120.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 3.120.000.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung bei der unten bekannt gegebenen Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Der dritte Werktag vor der Versammlung ist Montag, der 11. Juli 2016. Dieser Tag ist der letzte Tag der Hinterlegungsfrist. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Werden Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelstelle hinterlegt, so ist eine Bescheinigung hierüber spätestens am Tag nach dem Ablauf der Hinterlegungsfrist, also am Dienstag, dem 12. Juli 2016, bei der Gesellschaft – c/o IVG Immobilien AG, Stromstraße 5, 10555 Berlin – einzureichen.
Die Hinterlegungsstelle ist die Deutsche Bank AG.
Von der Hinterlegungsstelle werden gegen Hinterlegung der Aktien oder über diese lautende Hinterlegungsscheine Eintrittskarten ausgestellt, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigen.
Bevollmächtigung
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten oder durch eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.
Fragen auf der Hauptversammlung
Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, werden gebeten, der Verwaltung die Fragen vor der Hauptversammlung schriftlich mitzuteilen. Sie können dann eingehend bearbeitet und beantwortet werden.
Der Vorstand