VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG – Hauptversammlung 2018

VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG

Berlin

Einberufung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre zu der am Montag, dem 09.Juli 2018, 11.00 Uhr, im Kempinski Hotel Bristol, Kurfürstendamm 27, 10719 Berlin, im Salon Cecilienhof stattfindenden Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats.

2.

Beschlussfassung über Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von € 6.231.698,60 eine Dividende in Höhe von € 1,9231 je Stückaktie, insgesamt also € 6.000.000,00 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von € 231.698,60 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG, c/o P+K Steuerberatungsgesellschaft Berlin mbH, Danckelmannstraße 9, 14059 Berlin zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Das Grundkapital der Gesellschaft von € 3.120.000,00, eingeteilt in Stückaktien wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals um € 3.057.600,00 auf 62.400,00 in der Weise herabgesetzt, dass die Stückaktien im Verhältnis 50 zu 1 zusammengelegt werden.“

Es sollen neue Aktienurkunden ausgegeben werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden.

7.

Anpassung der Satzung an die Kapitalherabsetzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 3 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital, Aktien) erhält mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung:

„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 62.400,00 und ist in 62.400,00 Stückaktien eingeteilt.“

8.

Änderung der Satzung in § 19 (Abwicklung der Gesellschaft)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung um folgenden § 19 zu ergänzen:

㤠19 Abwicklung der Gesellschaft

(1) Im Falle der Abwicklung der Gesellschaft wird das nach der Berichtigung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft nach den gesetzlichen Bestimmungen unter den Aktionären verteilt.

(2) Sollten einzelne Aktionäre zum Zeitpunkt der Verteilung des Vermögens unter den Aktionären unbekannt sein, ist der auf die unbekannten Aktionäre entfallende Anteil an verteilungsfähigen Vermögen für eine Dauer von 3 Jahren zu hinterlegen. Die 3-jährige Hinterlegungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Aufruf der Gläubiger bekannt gemacht worden ist (§ 272 Abs. 1 AktG).

(3) Die Kosten für die Hinterlegung werden von den auf die unbekannten Aktionäre entfallenden Anteile am verteilungsfähigen Vermögen abgezogen.

(4) Soweit innerhalb der Frist unbekannte Aktionäre berechtigterweise einen Anspruch auf Auszahlung des auf sie entfallenden hinterlegten und verteilungsfähigen Vermögens geltend machen, sind die Zuständigen verpflichtet, auf die entsprechend anteilige Freigabe dieses hinterlegten Vermögens hinzuwirken.

(5) Soweit innerhalb der Frist keine berechtigten Ansprüche auf den hinterlegten Betrag geltend gemacht werden, wird der nach Ablauf der Frist verbleibende hinterlegte Betrag unter den zum Zeitpunkt des Fristablaufs bekannten Aktionäre der Gesellschaft anteilig verteilt.“

9.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Der gem. § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Personen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt als Vertreter der Aktionäre zur Wiederwahl die Herren Dierk, Ernst, Kaufmann, Deining und Herrn Hans-Joachim Hut, Steuerberater, Duisburg, vor.

Als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat Herrn Michael Schnell, Head of Finance und Asset Management der IVG Immobilien GmbH, 53115 Bonn, vor.

Die Wahlen zum Aufsichtsrat erfolgen zu einer Amtsperiode nach § 8 Abs. 2 der Satzung folglich für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr 2018, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft von € 3.120.000,00 ist in 3.120.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 3.120.000.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung die Aktionäre berechtigt, ihre Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung bei der unten bekannt gegebenen Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen. Der dritte Werktag vor der Versammlung ist Donnerstag, der 05. Juli 2018. Dieser Tag ist der letzte Tag der Hinterlegungsfrist. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Werden Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelstelle hinterlegt, so ist eine Bescheinigung hierüber spätestens am Tag nach dem Ablauf der Hinterlegungsfrist, also am Freitag, dem 06. Juli 2018, bei der Gesellschaft – c/o P+K Steuerberatungsgesellschaft, Danckelmannstraße 9, 14059 Berlin – einzureichen.

Die Hinterlegungsstelle ist die Deutsche Bank AG.

Von der Hinterlegungsstelle werden gegen Hinterlegung der Aktien oder über diese lautende Hinterlegungsscheine Eintrittskarten ausgestellt, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigen.

Bevollmächtigung

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten oder durch eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.

Fragen auf der Hauptversammlung

Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, werden gebeten, der Verwaltung die Fragen vor der Hauptversammlung schriftlich mitzuteilen. Sie können dann eingehend bearbeitet und beantwortet werden.

 

Der Vorstand

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