Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einberufung zur Hauptversammlung | 10.05.2019 |
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AGBerlinEinberufung zur HauptversammlungHiermit laden wir die Aktionäre zu der am Dienstag, dem 11. Juni 2019, 11.00 Uhr, im Kempinski Hotel Bristol, Kurfürstendamm 27, 10719 Berlin, im Salon Charlottenburg stattfindenden Hauptversammlung ein. Tagesordnung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft von € 3.120.000,00 ist in 3.120.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 3.120.000. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung die Aktionäre berechtigt, ihre Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung bei der unten bekannt gegebenen Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen. Der dritte Werktag vor der Versammlung ist Donnerstag, der 6. Juni 2019. Dieser Tag ist der letzte Tag der Hinterlegungsfrist. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Werden Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelstelle hinterlegt, so ist eine Bescheinigung hierüber spätestens am Tag nach dem Ablauf der Hinterlegungsfrist, also am Freitag, dem 7. Juni 2019, bei der Gesellschaft – c/o P+K Steuerberatungsgesellschaft, Danckelmannstraße 9, 14059 Berlin – einzureichen. Die Hinterlegungsstelle ist die Deutsche Bank AG. Von der Hinterlegungsstelle werden gegen Hinterlegung der Aktien oder über diese lautende Hinterlegungsscheine Eintrittskarten ausgestellt, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigen. Bevollmächtigung Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten oder durch eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Fragen auf der Hauptversammlung Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, werden gebeten, der Verwaltung die Fragen vor der Hauptversammlung schriftlich mitzuteilen. Sie können dann eingehend bearbeitet und beantwortet werden.
Der Vorstand |