VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung zur Hauptversammlung 10.05.2019

VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG

Berlin

Einberufung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre zu der am Dienstag, dem 11. Juni 2019, 11.00 Uhr, im Kempinski Hotel Bristol, Kurfürstendamm 27, 10719 Berlin, im Salon Charlottenburg stattfindenden Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats.

2.

Beschlussfassung über Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von € 1.536.199,86 eine Dividende in Höhe von € 0,40 je Stückaktie, insgesamt also € 1.248.000,00 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von € 288.199,86 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der VBM Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft AG, c/o P+K Steuerberatungsgesellschaft Berlin mbH, Danckelmannstraße 9, 14059 Berlin zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

6.

Wahl zum Aufsichtsrat

Herr Michael Schnell hat sein Aufsichtsratsmandat zum Ende der Hauptversammlung 2019 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei von den Aktionären zu wählenden Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt als Vertreter der Aktionäre zur Wahl Herrn David Canals Imohr, Geschäftsführer IVG Immobilien GmbH, Mozartstraße 4-10, 53115 Bonn, vor.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft von € 3.120.000,00 ist in 3.120.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 3.120.000.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung die Aktionäre berechtigt, ihre Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung bei der unten bekannt gegebenen Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen. Der dritte Werktag vor der Versammlung ist Donnerstag, der 6. Juni 2019. Dieser Tag ist der letzte Tag der Hinterlegungsfrist. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Werden Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelstelle hinterlegt, so ist eine Bescheinigung hierüber spätestens am Tag nach dem Ablauf der Hinterlegungsfrist, also am Freitag, dem 7. Juni 2019, bei der Gesellschaft – c/o P+K Steuerberatungsgesellschaft, Danckelmannstraße 9, 14059 Berlin – einzureichen.

Die Hinterlegungsstelle ist die Deutsche Bank AG.

Von der Hinterlegungsstelle werden gegen Hinterlegung der Aktien oder über diese lautende Hinterlegungsscheine Eintrittskarten ausgestellt, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigen.

Bevollmächtigung

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten oder durch eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.

Fragen auf der Hauptversammlung

Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, werden gebeten, der Verwaltung die Fragen vor der Hauptversammlung schriftlich mitzuteilen. Sie können dann eingehend bearbeitet und beantwortet werden.

 

Der Vorstand

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