VEDES AG – Hauptversammlung 2015

VEDES AG
Nürnberg
– Wertpapier-Kenn-Nr. 620 050 –

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese findet statt am
Donnerstag, 25. Juni 2015, ab 10.00 Uhr
in unseren Geschäftsräumen in der Beuthener Straße 43 in Nürnberg.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahres- und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96, 101 AktG und §§ 1 Nr. 1, 4 DrittelbG. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl von Aktionärsvertretern an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2015 scheidet die Aktionärsvertreterin Frau Manon Motulsky als Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus. Frau Motulsky stellt sich zur Wiederwahl.

Der Aufsichtsrat schlägt Frau Manon Motulsky, Wiesbaden zur Wahl für eine weitere Amtszeit vor.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schlecht und Collegen GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 zu beauftragen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei einer Niederlassung der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG, 80311 München, bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Die Hinterlegung muss spätestens am 18. Juni 2015 erfolgen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen der Sonnabend, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:
– per Post: VEDES AG, z.Hd. Frau Wachsmann
Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg, Deutschland
– per Telefax: Telefax-Nr. +49(0)911.6556.6360
– via E-Mail: wachsmann@vedes.com

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 10. Juni 2015 unter den oben genannten Adressen eingegangen sind, werden den anderen Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang im Bundesanzeiger zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Nürnberg, den 11. Mai 2015

VEDES AG

Der Vorstand

Dr. Thomas Märtz Achim Weniger Wolfgang Groß

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