Veganz Group AG – Ordentliche Hauptversammlung

Veganz Group AG

Berlin

– ISIN DE000A3E5ED2 –
Ereignis: 80e8b470eec1ec11812d005056888925

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

ordentlichen Hauptversammlung,

die am Dienstag, dem 12. Juli 2022, um 10:00 Uhr mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ
(entsprechend 08:00 Uhr koordinierte Weltzeit – UTC) ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Warschauer Straße 32, 10243 Berlin, stattfinden wird.

Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre live im Internet auf
der Internetseite der Gesellschaft unter

www.veganz.de/​hv

im passwortgeschützten Aktionärsportal in Bild und Ton übertragen.

TAGESORDNUNG

mit Vorschlägen zur Beschlussfassung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 und des Lageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Damit
ist der Jahresabschluss festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung hierzu
entfällt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Auch die weiteren unter diesem
Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne
dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.

Die vorstehenden Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.veganz.de/​hv

zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung dort zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr
2021 amtiert haben, Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2021 amtiert haben, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 die ECOVIS
Audit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zu bestellen.

WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die Gesellschaft hat gemäß § 121 Abs. 3 und § 122 Abs. 3 AktG als nichtbörsennotierte
Gesellschaft in der Einberufung Angaben lediglich zu Firma und Sitz der Gesellschaft,
Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung, samt Vorschlägen zur Beschlussfassung,
zu machen. Die nachstehenden Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Wahrnehmung
ihrer versammlungsbezogenen Rechte zu erleichtern.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.223.399 und ist in 1.223.399 Stückaktien
eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 1.223.399. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, Bild- und Tonübertragung
der Hauptversammlung im Internet

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Juli 2022 wird mit Zustimmung
des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569, 570), das zuletzt durch Artikel
15 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist („COVID-19-Gesetz“), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet
und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben (bzw. für ihre Bevollmächtigten), nach
Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 12. Juli 2022 ab 10:00 Uhr MESZ aus den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Warschauer Straße 32, 10243 Berlin, live im Internet
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.veganz.de/​hv

im passwortgeschützten Aktionärsportal in Bild und Ton übertragen. Im passwortgeschützten
Aktionärsportal können diese Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) weiterhin gemäß
dem dafür vorgesehenen Verfahren Fragen einreichen, ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen
Briefwahl ausüben, Vollmacht erteilen oder Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
einlegen, wie nachstehend im Einzelnen ausgeführt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Die Verfolgung der Live-Übertragung der virtuellen Hauptversammlung ermöglicht keine
Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische
bzw. Online-Teilnahme).

Voraussetzungen für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und die Ausübung der versammlungsbezogenen
Rechte

Zur Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung
in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachgewiesen haben. Als Nachweis reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den
Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG oder ein in Textform erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung,
d. h. auf den 21. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag) und muss der Gesellschaft ebenso
wie die Anmeldung für die Hauptversammlung in Textform unter folgender Postanschrift
oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum 5. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

Veganz Group AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter
der oben genannten Postanschrift oder E-Mail-Adresse werden die Zugangsdaten für die
Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

www.veganz.de/​hv

übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, beispielsweise durch einen
Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater
oder die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ausüben lassen. Auch in diesem Fall
sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Sofern nicht ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung,
ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte andere
Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform (§ 126b BGB). Hierfür können die Aktionäre das Vollmachtformular verwenden,
welches ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt
wird. Ebenfalls kann die Vollmachtserteilung elektronisch über das passwortgeschützte
Aktionärsportal erfolgen.

Wird ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater
oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte andere Person oder Institution
bevollmächtigt, ist § 135 AktG zu beachten. Danach sind die vorgenannten Personen
oder Institutionen insbesondere verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten;
sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen möglicherweise weitere
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen
sind.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung bis
zum Ablauf des 11. Juli 2022 (24:00 Uhr MESZ) über einen der folgenden Kontaktwege per Brief oder per E-Mail übermitteln:

Veganz Group AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt auch
zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt
sich in diesem Fall.

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen
bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.

Vor dem und am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen können Vollmachten
zudem elektronisch über das passwortgeschützte Aktionärsportal gemäß den dafür vorgesehenen
Verfahren erteilt, geändert oder widerrufen werden. Eine Änderung oder ein Widerruf
über das passwortgeschützte Aktionärsportal ist auch in Bezug auf per Brief oder per
E-Mail gegenüber der Gesellschaft erteilte oder nachgewiesene Vollmachten möglich.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung
des Aktionärsportals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung versandten Zugangsdaten erhält,
sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. Die
Nutzung des Zugangscodes durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der
Bevollmächtigung.

Stimmrechtsvertretung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zudem an, die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte
der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind nur zur
Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
vorliegt. Vollmachten und Weisungen müssen in Textform übermittelt werden. Entsprechende
Vordrucke erhalten die Aktionäre mit den Anmeldeunterlagen bzw. ihre Bevollmächtigten
mit der Anmeldebestätigung zugesandt. Die Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter
einschließlich der zu erteilenden Weisungen müssen bei der Gesellschaft bis zum Ablauf
des 11. Juli 2022 (24:00 Uhr MESZ) über einen der folgenden Kontaktwege per Brief oder per E-Mail eingehen:

Veganz Group AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können zudem
elektronisch über das passwortgeschützte Aktionärsportal gemäß dem dafür vorgesehenen
Verfahren vorab, auch noch am Tag der Hauptversammlung am 12. Juli 2022 bis zum Beginn
der Abstimmungen, erteilt werden.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können auf
den vorgenannten Übermittlungswegen bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch
geändert oder widerrufen werden. Eine Änderung oder ein Widerruf über das passwortgeschützte
Aktionärsportal ist auch in Bezug auf per Brief oder per E-Mail an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft erteilte Vollmachten und Weisungen möglich.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Stellung von Fragen oder
Anträgen entgegen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu
diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt
der Einzelabstimmung.

Erhalten die Stimmrechtsvertreter mehrere Vollmachten und Weisungen, wird bzw. werden
die der Gesellschaft zuletzt zugegangene formgültige Vollmacht und Weisungen als verbindlich
erachtet. Soweit nach einer Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft Briefwahlstimmen abgegeben werden, gilt dies als Widerruf der Vollmacht
und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft; in diesem Fall
werden die Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.

Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsvertretung durch die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Stimmabgabe im Wege der Briefwahl

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht auch per Briefwahl ausüben.
Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann entweder schriftlich unter Verwendung des hierfür mit der Anmeldebestätigung übermittelten Briefwahlformulars
oder im Wege elektronischer Kommunikation über das passwortgeschützte Aktionärsportal vorgenommen werden.

Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe kann per Brief oder per
E-Mail übermittelt werden und muss bis spätestens 11. Juli 2022 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse eingegangen sein:

Veganz Group AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über das passwortgeschützte Aktionärsportal
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.veganz.de/​hv

ist gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren vorab, auch noch am Tag der Hauptversammlung
am 12. Juli 2022 bis zum Beginn der Abstimmungen, möglich. Im Vorfeld der Hauptversammlung
abgegebene Briefwahlstimmen können über das Aktionärsportal auch noch am Tag der Hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmungen geändert oder widerrufen werden. Eine Änderung oder
ein Widerruf über das passwortgeschützte Aktionärsportal ist auch in Bezug auf per
Brief oder per E-Mail vorgenommene Stimmabgaben (schriftliche Briefwahl) möglich.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe
zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden
Punkt der Einzelabstimmung.

Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über
das Aktionärsportal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit
Artikel 2 Abs. 1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212
durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden
diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. elektronisch über das Aktionärsportal, 2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3
AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/​1212, 3. per E-Mail und 4. per Brief.

Rechte der Aktionäre

 
1.

Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss gemäß
§ 122 Abs. 2 Satz 2 AktG eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 AktG schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten. Es muss der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG mindestens 24
Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 17. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ), zugehen.

Wir bitten, etwaige Ergänzungsverlangen schriftlich an folgende Adresse zu übermitteln:

Veganz Group AG
– Vorstand –
Warschauer Straße 32
10243 Berlin

Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/​sie Inhaber einer ausreichenden
Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von
90 Tagen (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 121 Abs. 7 sowie § 70 AktG) ist/​sind
und diese bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält/​halten.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht (§ 124 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 121 Abs.
4 AktG). Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.veganz.de/​hv

veröffentlicht.

2.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz
3 COVID-19-Gesetz

Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt werden von der Gesellschaft
zugänglich gemacht, wenn sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, das heißt mit
Zugang bis spätestens zum Ablauf des 27. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ), über einen der folgenden Kontaktwege per Brief oder per E-Mail eingegangen
sind:

Veganz Group AG
– Vorstand –
Warschauer Straße 32
10243 Berlin

E-Mail: hv@veganz.de

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.veganz.de/​hv

veröffentlicht.

Die vorstehenden Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche
Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Ein Wahlvorschlag muss auch dann
nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort
der vorgeschlagenen Person (§ 124 Abs. 3 Satz 4 AktG) enthält.

In den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen müssen ein Gegenantrag und dessen Begründung
beziehungsweise ein Wahlvorschlag von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht werden.
Danach muss ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag unter anderem dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen
würde oder wenn der Gegenantrag oder Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung braucht ebenfalls nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht bis zum Ablauf des 27. Juni 2022 (24:00
Uhr MESZ) unter Beachtung der vorstehenden Anforderungen zugegangen sind, werden von
der Gesellschaft nicht veröffentlicht.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag
gilt als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der antragstellende oder
den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet
ist. Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung
abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Während der Hauptversammlung können
keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge unterbreitet werden.

3.

Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2
Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung kein
Auskunftsrecht. Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären
stattdessen ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der
Vorstand hat bestimmt, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im
Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen entscheiden, wie er Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere
Fragen zusammenfassen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus
den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen
bis spätestens zum Ablauf des 10. Juli 2022 (24:00 Uhr MESZ) über das passwortgeschützte Aktionärsportal einreichen. Die Zugangsdaten
zum Aktionärsportal werden den Aktionären zusammen mit den Anmeldeunterlagen zugesandt.
Während der Hauptversammlung können weder Fragen noch Nachfragen gestellt werden.
Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.

Um den Aktionären eine angemessene Berücksichtigung des vorgesehenen Inhalts des Berichts
des Vorstands im Rahmen ihrer Fragen zu ermöglichen, wird dessen wesentlicher Inhalt
spätestens am 8. Juli 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.veganz.de/​hv

veröffentlicht. Unter dieser Internetadresse wird auch der vollständige Bericht des
Vorstands noch während der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Der Vorstand behält
sich Änderungen gegenüber der vorab zur Verfügung gestellten Fassung des Berichts
vor.

Im Rahmen der Fragenbeantwortung wird der Name des Fragestellers genannt, soweit ein
entsprechender Wunsch bei Übermittlung der Fragen eindeutig angegeben wird. Es wird
um Beachtung der nachstehenden Erläuterungen zum Datenschutz gebeten.

4.

Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2
Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht nach Maßgabe
der vorgesehenen Verfahren im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmacht-
und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben,
haben die Möglichkeit, über das passwortgeschützte Aktionärsportal ab Eröffnung der
Hauptversammlung am 12. Juli 2022 bis zu ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.

Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das passwortgeschützte
Aktionärsportal ermächtigt und erhält die Widersprüche hierüber.

5.

Recht auf Erhalt einer Bestätigung der Stimmzählung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG

Ein abstimmender Aktionär oder dessen Bevollmächtigter kann von der Gesellschaft gemäß
§ 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung
eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft
hat die Bestätigung gemäß den Anforderungen in Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs.
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 zu erteilen. Sofern die Bestätigung einem
Intermediär (z.B. einem Kreditinstitut) erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach
§ 129 Abs. 5 Satz 3 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln. Die Bestätigung
wird über das passwortgeschützte Aktionärsportal zur Verfügung gestellt.

Weitere Angaben zu den Abstimmungen nach Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU)
2018/​1212

Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit
auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Unter den Tagesordnungspunkten
2 bis 4 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge
verbindlichen Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils
mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten
(Stimmenthaltung), d. h. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Zeitangaben in dieser Einberufung

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich auf die mitteleuropäische
Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem
Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde bzw. UTC = MESZ minus zwei Stunden.

Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Veganz Group AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr.
7 Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Aktiengattung, Besitzart der Aktien; gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des
vom jeweiligen Aktionär ggf. benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der in Deutschland
geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Veganz Group AG wird
vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstands.

Sie erreichen die Veganz Group AG auf folgenden Kontaktwegen per Brief oder per E-Mail:

Veganz Group AG
Warschauer Straße 32
10243 Berlin

E-Mail: hv@veganz.de

Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung
zur Hauptversammlung angegeben oder aus dem Aktienregister für Namensaktien bezogen
wurden, übermittelt die das Depot führende Bank die personenbezogenen Daten der Aktionäre
an die Veganz Group AG. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre
und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses
Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art.
6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Die Veganz Group AG speichert diese personenbezogenen Daten
nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist beziehungsweise
soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt beziehungsweise
verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit
der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei
Jahre.

Die Dienstleister der Veganz Group AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Veganz Group AG nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der Veganz Group AG.

Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Diese Daten können
von Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 AktG eingesehen werden.
Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung
von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen verwiesen.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter
von der Veganz Group AG Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO,
Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen
Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf
sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß
Art. 20 DS-GVO verlangen.

Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Veganz Group
AG unentgeltlich über einen der folgenden Kontaktwege per Brief oder per E-Mail geltend
machen:

Veganz Group AG
Warschauer Straße 32
10243 Berlin

E-Mail: datenschutz@veganz.de

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht
bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren
Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Landes Berlin, in dem die Veganz
Group AG ihren Sitz hat, zu.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten über einen der folgenden
Kontaktwege per Brief oder per E-Mail unter:

DataCo GmbH
Dachauer Str. 65
80335 München

E-Mail: datenschutz@dataguard.de

 

Berlin, im Mai 2022

Veganz Group AG

– Der Vorstand –

TAGS:
Comments are closed.