Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG – 52. ordentliche Hauptversammlung

VEREINIGTE BONNER WOHNUNGSBAU AKTIENGESELLSCHAFT

Bonn

Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Mittwoch, den 3. August 2022, 11.00 Uhr,

im Ratssaal des Stadthauses, 53111 Bonn, Berliner Platz 2,

stattfindenden

52. ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 und der Lageberichte für die Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 der Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft und des Konzerns

2.

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung aus dem Jahresabschluss 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von € 3.069.349,88 eine Dividende in Höhe von € 1.050.600,00 (entspricht einer Dividende von € 2,04 je dividendenberechtigter Stückaktie) auszuschütten und den danach verbleibenden Restbetrag des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von € 2.018.749,88 in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am Montag, den 8. August 2022.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die Entlastung des Vorstandes der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 vor.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung aus 21 Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 8 Abs. (1) der Satzung wie folgt zusammen: Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem DrittelbG zu wählen sind. Der Stadt Bonn ist das Recht eingeräumt, in den Aufsichtsrat den/​die Oberbürgermeister/​in oder einen/​eine von ihm/​ihr vorgeschlagenen/​ne Vertreter/​in der Stadt Bonn zu entsenden. Von den Arbeitnehmern sind gemäß § 4 Abs. 1 DrittelbG 7 Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Aufgrund Amtsniederlegung eines in der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2021 gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats hat das Amtsgericht Bonn auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft mit Beschluss vom 28. März 2022 (AZ: HRB 355) Herrn Florian Schaper, Bonn, mit Wirkung bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 3. August 2022 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Damit der Aufsichtsrat auch über die ordentliche Hauptversammlung vom 3. August 2022 hinaus vollständig besetzt ist, ist die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung erforderlich. Dessen Amtszeit soll nach dem Willen des vorschlagsberechtigten Aufsichtsrats der der anderen von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats entsprechen und somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, längstens jedoch bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die auf die Konstituierung des Rates der Stadt Bonn nach der nächsten Neuwahl folgt, andauern.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Herrn Florian Schaper, wohnhaft in Bonn, Stadtverordneter, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, längstens jedoch bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die auf die Konstituierung des Rates der Stadt Bonn nach der nächsten Neuwahl folgt, zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft zu wählen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Bestellung der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart (Zweigniederlassung Bonn), als Prüfer des Jahresabschlusses 2022 der Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft sowie des Konzernabschlusses 2022 vor.

Teilnahme- und stimmberechtigt sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre, die als solche im Aktienregister eingetragen sind. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, der bei der Hauptversammlung eine schriftliche Vollmacht vorlegt. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person können Besonderheiten gelten; diese sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft, Godesberger Allee 20, 53175 Bonn, per Post oder Telefax unter der Telefaxnummer 0228/​9158-137. Möglich ist auch eine Übersendung per E-Mail unter der Anschrift

Info@vebowag.de

Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung sowie Wahlvorschläge sind durch die Gesellschaft vor der Hauptversammlung nach Maßgabe der §§ 126,127 AktG nur dann zugänglich zu machen, wenn diese mindestens vierzehn Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 19. Juli 2022 (24.00 Uhr), der Gesellschaft übersandt wurden. Wahlvorschläge brauchen u.a. auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.

 

Bonn, im Juni 2022

DER VORSTAND
Dr. Kleine-Hartlage

 

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