Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft: 50. ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft
Bonn
Gesellschaftsbekanntmachungen 50. ordentliche Hauptversammlung 09.07.2020

Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft

Bonn

Einberufung

Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Mittwoch, den 26. August 2020, 11.00 Uhr

im Plenarsaal des ehemaligen Plenargebäudes,
Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, stattfindenden

50. ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 und der Lageberichte für die Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 der Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft und des Konzerns

2.

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung aus dem Jahresabschluss 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 2.106.531,31 eine Dividende in Höhe von EUR 1.050.600,00 (entspricht einer Dividende von EUR 2,04 je dividendenberechtigter Stückaktie) auszuschütten und den danach verbleibenden Restbetrag des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 1.055.931,31 in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am Montag, den 31. August 2020.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die Entlastung des Vorstandes der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 vor.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung vom 26. August 2020.

Der gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung aus 21 Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 8 Abs. (1) der Satzung wie folgt zusammen: Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem DrittelbG zu wählen sind. Der Stadt Bonn ist das Recht eingeräumt, in den Aufsichtsrat den/die Oberbürgermeister/in oder einen/eine von ihm/ihr vorgeschlagenen/ne Vertreter/in der Stadt Bonn zu entsenden. Von den Arbeitnehmern sind gemäß § 4 Abs. 1 DrittelbG 7 Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, nachfolgende Personen gemäß § 8 Abs. (2) der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die auf die Konstituierung des Rates der Stadt Bonn nach der nächsten Neuwahl folgt, zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft zu wählen:

Giersberg, Alfred, Bonn, Stadtverordneter
Goetz, Georg, Bonn, Stadtverordneter
Grenz, Gieslint, Bonn, Stadtverordnete
Ingenkamp, Barbara, Bonn, Stadtverordnete
Jackel, Birgitta, Bonn, Stadtverordnete
Prof. Dr. Jobst, Detmar, Bonn, Ausschussmitglied
Kansy, Achim, Bonn, Stadtverordneter
Kox, Peter, Bonn, Ausschussmitglied
Lechner, Jan Claudius, Bonn, Stadtverordneter
Robinet, Karin, Bonn, Ausschussmitglied
Schaper, Dieter, Bonn, Stadtverordneter
Schmidt, Holger, Bonn, Stadtverordneter
Virnich, Rainer, Euskirchen, Mitglied des Vorstandes der Sparkasse KölnBonn

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Bestellung der Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, als Prüfer des Jahresabschlusses 2020 der Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft sowie des Konzernabschlusses 2020 vor.

Teilnahme- und stimmberechtigt sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre, die als solche im Aktienregister eingetragen sind. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, der bei der Hauptversammlung eine schriftliche Vollmacht vorlegt. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person können Besonderheiten gelten; diese sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft, Baunscheidtstraße 15, 53113 Bonn, per Post oder Telefax unter der Telefaxnummer 0228/9158-137. Möglich ist auch eine Übersendung per E-Mail unter der Anschrift

Info@vebowag.de

Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung sowie Wahlvorschläge sind durch die Gesellschaft vor der Hauptversammlung nach Maßgabe der §§ 126,127 AktG nur dann zugänglich zu machen, wenn diese mindestens vierzehn Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 11. August 2020 (24.00 Uhr), der Gesellschaft übersandt wurden. Wahlvorschläge brauchen u.a. auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.

 

Bonn, im Juli 2020

DER VORSTAND

Dr. Kleine-Hartlage

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