VEREINIGTE BONNER WOHNUNGSBAU AKTIENGESELLSCHAFT BONN – 45. Hauptversammlung

VEREINIGTE BONNER WOHNUNGSBAU AKTIENGESELLSCHAFT BONN
Bonn
EINBERUFUNG
Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, den 24. Juni 2015, 11.00 Uhr
im Ratssaal des Stadthauses, 53111 Bonn, Berliner Platz 2, stattfindenden
45. ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.

Tagesordnung:
1.

Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 und der Lageberichte für die Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
2.
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung aus dem Jahresabschluss 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, unter Verzicht auf die Zahlung einer Dividende den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 962.695,81 in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die Entlastung des Vorstandes der Gesellschaft vor.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates vor.
5.

Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder
Die Amtszeit der anstelle der von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 104 AktG gerichtlich bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung vom 24. Juni 2015.
Der gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung aus 21 Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 8 Abs. (1) der Satzung wie folgt zusammen: Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem DrittelbG zu wählen sind. Der Stadt Bonn ist das Recht eingeräumt, in den Aufsichtsrat den/die Oberbürgermeister/in oder einen/eine von ihm/ihr vorgeschlagenen/ne Vertreter/in der Stadt Bonn zu entsenden. Von den Arbeitnehmern sind gemäß § 4 Abs. 1 DrittelbG 7 Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

– Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als Aufsichtsratsmitglieder für eine Amtsperiode gemäß § 8 Abs. (2) der Satzung zu wählen:

Jackel Birgitta, Bonn, Stadtverordnete
Giersberg Alfred, Bonn, Stadtverordneter
Lechner Jan Claudius, Bonn, Stadtverordneter
Stein-Lücke Simone, Bonn, Bezirksbürgermeisterin
Grenz Gieslint, Bonn, Stadtverordnete
Kox Peter, Bonn, Stadtverordneter
Schaper Dieter, Bonn, Stadtverordneter
Robinet Karin, Bonn, Ausschussmitglied
Prof. Dr. Jobst Detmar, Bonn, Ausschussmitglied
Kansy Achim, Bonn, Stadtverordneter
Schmidt Holger, Bonn, Stadtverordneter
Ingenkamp Barbara, Bonn, Stadtverordnete
Virnich Rainer, Euskirchen, stellv. Mitglied des Vorstandes der Sparkasse KölnBonn
6.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Bestellung der FGS Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, als Prüfer des Jahresabschlusses 2015 der Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft sowie des Konzernabschlusses 2015 vor.

Teilnahme- und stimmberechtigt sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre, die als solche im Aktienregister eingetragen sind. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, der bei der Hauptversammlung eine schriftliche Vollmacht vorlegt. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person können Besonderheiten gelten; diese sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft, Baunscheidtstraße 15, 53113 Bonn, per Post oder Telefax unter der Telefaxnummer 0228/9158-137. Möglich ist auch eine Übersendung per E-Mail unter der Anschrift Info@vebowag.de. Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung sowie Wahlvorschläge sind durch die Gesellschaft vor der Hauptversammlung nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG nur dann zugänglich zu machen, wenn diese mindestens vierzehn Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 09. Juni 2015 (24.00 Uhr), der Gesellschaft übersandt wurden. Wahlvorschläge brauchen u.a. auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.

Bonn, den 18. Mai 2015

DER VORSTAND

Dr. Kleine-Hartlage

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