Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft

Giengen an der Brenz

ISIN DE0007617003
Wertpapierkenn-Nr. 761 700

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

134. ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 12.07.2018, 09.00 Uhr,

in den Sitzungssaal der
Vereinigte Filzfabriken AG, Giengener Weg 66,
89568 Hermaringen-Gerschweiler,

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 und ferner des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrats

Die genannten Unterlagen können im Internet über die Homepage der Gesellschaft

www.vfg.de

und in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Giengener Weg 66, 89568 Hermaringen-Gerschweiler, Tel. 07322/144-101, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der 134. Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG und § 4 Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m. § 6 der Satzung aus zwei Vertretern der Aktionäre und einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat für eine Amtsperiode gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft zu wählen:

Herrn Dr. rer. pol. Christian Schäfer, Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Wirth Systems GmbH, Fulda;

Herrn Martin Schäfer, Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer Wirth Fulda GmbH, Fulda.

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen beiden Herren nehmen jeweils folgende beiden Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: Mitglied des Verwaltungsrates der FIR Fulda SpA, Italien, und der Felt Industries SA, Frankreich.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Herr Dr. Christian Schäfer erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.

Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Herren jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können (CG-Kodex Ziffer 5.4.1. Abs. 5 S. 1).

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die TGS Audit & Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Würzburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126 b BGB) angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, den Tag der Versammlung nicht mitgerechnet, d.h. also auf den Beginn des Donnerstag, den 21. Juni 2018.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, den Tag der Versammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet, d.h. also bis zum Donnerstag, dem 05. Juli 2018, 24:00 Uhr, über folgende Adresse zugehen:

Vereinigte Filzfabriken AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

Bedeutung des Nachweisstichtages:

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechtes bemisst sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch ab dem Nachweisstichtag und auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechtes ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten haben, benutzen. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können per Post, per Telefax oder elektronisch an folgende Anschrift übermittelt werden:

Vereinigte Filzfabriken AG
Hauptversammlung
Postfach 1620
89531 Giengen (Brenz)
Telefax Nummer: 07322/144-102
E-Mail: info@vfg.de

Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10 AktG, 125 Abs. 5 AktG) oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigen nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss in diesen Fällen zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten unsere Aktionäre, sofern sie Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigen wollen, sich bezüglich der Einzelheiten der Vollmacht mit diesen abzustimmen. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und weitere in § 135 AktG genannten Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Stimmabgabe nicht.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und besondere Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes erteilt werden. Hierfür kann auch der Vordruck verwendet werden, der im Internet über die Homepage der Gesellschaft

www.vfg.de

abrufbar ist. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen müssen bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift per Post, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens Mittwoch, den 11. Juli 2018, 24:00 Uhr eingehen.

Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes notwendig sind.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Abs. 3 AktG).

RECHTE DER AKTIONÄRE

Den Aktionären stehen im Vorfeld und während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich auch unter der Internetadresse

www.vfg.de.

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, den Tag der Versammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet, und damit bis zum Montag, dem 11. Juni 2018, 24:00 Uhr, zugehen. Das Verlangen ist an den Vorstand zu richten. Wir bitten um Übersendung an folgende Adresse:

Per Post:

Vereinigte Filzfabriken AG
Vorstand
Hauptversammlung
Postfach 1620
89531 Giengen (Brenz)

Weitere Einzelheiten zur Ausübung der Aktionärsrechte und ihren Grenzen sind im Internet unter

www.vfg.de

unter „Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre“ veröffentlicht.

Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz bzw. Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Vorschlägen von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird vorbehaltlich § 126 Absatz 2 und 3 AktG Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Homepage der Gesellschaft www.vfg.de zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, den Tag der Versammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet, also bis zum Ablauf des Mittwoch, dem 27. Juni 2018, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an unten genannte Adresse übersandt hat.

Gemäß § 127 AktG gelten diese Regelungen sinngemäß und mit den in § 127 AktG enthaltenen Einschränkungen für einen etwaigen Wahlvorschlag eines Aktionärs.

Weitere Einzelheiten zur Ausübung der Aktionärsrechte und ihren Grenzen sind im Internet auf der Homepage der Gesellschaft

www.vfg.de

unter „Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre“ veröffentlicht.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft sowie die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Nach § 13 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken.

Weitere Einzelheiten zur Ausübung der Aktionärsrechte und ihren Grenzen sind im Internet auf der Homepage der Gesellschaft

www.vfg.de

unter „Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre“ veröffentlicht.

Adresse für Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 AktG bzw. Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG bitten wir der Gesellschaft per Post, per Telefax oder elektronisch an folgende Anschrift zu übersenden:

Vereinigte Filzfabriken AG
Hauptversammlung
Postfach 1620
89531 Giengen (Brenz)
Telefax Nummer: 07322/144-102
E-Mail: info@vfg.de

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre der Gesellschaft sind dieser Einladung als Anlage beigefügt. Sie sind zudem über die Homepage der Gesellschaft

www.vfg.de

unter dem Abschnitt „Investor Relations“ zugänglich und dort unter „Hauptversammlung“.

INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Folgende Informationen zur Hauptversammlung sind ab der Einberufung über die Homepage der Gesellschaft

www.vfg.de

unter dem Abschnitt „Investor Relations“ zugänglich und dort unter „Hauptversammlung“.

Der Inhalt dieser Einberufung

Eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll

Die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen

Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und Auskunftsrecht

ANGABEN ZUM SITZ DER GESELLSCHAFT

Der Sitz der Gesellschaft ist Giengen an der Brenz.

MITTEILUNG ÜBER DIE GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 31.500 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass 31.500 teilnahme- und stimmberechtigte Aktien bestehen. Jede teilnahmeberechtigte Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.

Giengen (Brenz), im Mai 2018

Der Vorstand

Anlage zur Einladung 134. Hauptversammlung am 12.07. 2018

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre der Vereinigte Filzfabriken AG

Ab dem 25. Mai 2018 sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in ihrer neuen Fassung anzuwenden. Mit den nachfolgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinigte Filzfabriken AG und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zustehenden Rechte informieren.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Vereinigte Filzfabriken AG
Giengener Weg 66
89568 Hermaringen-Gerschweiler
E-Mail: info@vfg.de

Den Datenschutzbeauftragten der Vereinigte Filzfabriken AG erreichen Sie per Post oder per Mail unter der o.g. Adresse des Verantwortlichen mit dem Zusatz: Datenschutzbeauftragter

Welche Datenkategorien verarbeiten wir für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage?

Die Vereinigte Filzfabriken AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des BDSG, der einschlägigen Rechtsvorschriften des Aktiengesetzes (AktG) sowie von weiteren maßgeblichen Rechtsvorschriften.

Die Aktien der Vereinigte Filzfabriken AG sind auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem nur rechnerischen Nennbetrag. Die Vereinigte Filzfabriken AG verwendet Ihre personenbezogenen Daten zu den im Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Durchführung von Hauptversammlungen. Diese Datenverarbeitung basiert auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Absatz 1 c) und Absatz 4 DSGVO in Verbindung mit dem Aktiengesetz.

Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten auch aufgrund weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Sofern Sie beispielsweise den von der Gesellschaft zur Hauptversammlung benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Daten, die dem Nachweis der Bevollmächtigung dienen, nachprüfbar festzuhalten und drei Jahre zugriffsgeschützt aufzubewahren (§ 134 Absatz 3 Satz 5 AktG). Für die Verarbeitung der Daten bildet der Art. 6 Absatz 1 c) DSGVO die maßgebliche Rechtsgrundlage.

Sollte beabsichtigt werden, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck zu verarbeiten, werden Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber vorher informiert.

An welche Kategorien von Empfängern geben wir Ihre Daten ggf. weiter?

Externe Dienstleister:

Zur technischen Abwicklung der Hauptversammlung bedient sich die Vereinigte Filzfabriken AG auch externer Dienstleister. Beispiele für Dienstleister, die wir in diesem Zusammenhang beauftragen, sind solche für Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes, ferner Dienstleister für die Veröffentlichung der HV-Einladung nebst zugehörigen Unterlagen sowie Notariat und Anwaltskanzlei.

Weitere Empfänger:

Darüber hinaus kann es erforderlich sein, Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten geboten ist. Nehmen Sie an der Hauptversammlung teil, können andere Aktionäre der Vereinigte Filzfabriken AG nach § 129 AktG die im aktienrechtlich vorgeschriebenen Teilnehmerverzeichnis zu Ihrer Person erfassten Daten einsehen. Ferner kann die Vereinigte Filzfabriken AG beispielsweise auch beim Überschreiten gesetzlich vorgegebener Stimmrechtsschwellen zur Übermittlung von personenbezogenen Daten verpflichtet sein. Eine solche Verpflichtung kann bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen etwa auch gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Finanzbehörden oder gegenüber Strafverfolgungsbehörden bestehen.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und soweit nicht andere gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung.

Sofern rechtliche Ansprüche von Ihnen geltend gemacht werden oder von der Vereinigte Filzfabriken AG erhoben werden, führt dies zu einer Speicherung der personenbezogenen Daten. Grundsätzlich dient dies zur Klärung der Ansprüche und der Durchsetzung in Einzelfällen. Auf Basis der gesetzlichen Verjährungsrechtsgrundlagen kann dies zu einer Speicherung von drei bis dreißig Jahren führen. Für die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen anfallen, beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Sofern möglich, werden Ihre personenbezogenen Daten anonymisiert.

Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Widerspruchsrecht

Werden Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet, können Sie dieser Verarbeitung jederzeit unter der oben angegebenen Adresse widersprechen, sofern sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser Datenverarbeitung entgegenstehen. Die Datenverarbeitung wird dann beendet, es sei denn, die Gesellschaft kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder sofern die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich über den Umgang mit Ihren Daten beschweren?

Sie haben die Möglichkeit, sich an den Datenschutzbeauftragten (Kontaktdaten siehe oben) oder auch an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.

Die für die Vereinigte Filzfabriken AG zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Hausanschrift:
Königstraße 10 a
70173 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart

Stand dieser Information: Mai 2018

 

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