VERIANOS Real Estate Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

VERIANOS Real Estate Aktiengesellschaft

Köln

Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juli 2016 in Köln

 

Bekanntmachung eines Ergänzungsverlangens gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1, 121 Abs. 4 AktG

Nachdem die Gesellschaft am 10. Juni 2016 die Einberufung zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht hat, wurde gemäß § 122 Abs. 2 AktG die Bekanntmachung eines weiteren Gegenstandes zur Beschlussfassung der Hauptversammlung verlangt. Der Beschlussvorschlag ist nachstehend wiedergegeben.

Das Ergänzungsverlangen wurde durch den Aktionär Reinhard Krieger eingebracht, welcher mehr als den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG hält.

Die Tagesordnung wird dementsprechend um einen Tagesordnungspunkt 5 ergänzt:

TOP 5 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2015 in Höhe von EUR 123.951,43 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Köln, im Juli 2016

Der Vorstand

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