Veritas AG – Hauptversammlung 2016

Gelnhausen

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur

ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 28. Juni 2016 um 10:00 Uhr

im VeriFORUM der Veritas AG, Stettiner Straße 1–9, in 63571 Gelnhausen eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Veritas AG und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Veritas AG und des Veritas Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 weist die Veritas AG einen Bilanzgewinn in Höhe von 38.122.806,33 EUR aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, daraus € 0,20 je Stückaktie (6,67 % auf das Grundkapital von € 12.000.000,00, insgesamt € 800.000,00) auszuschütten. Der Betrag von € 37.322.806,33 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Der Aufsichtsrat der Veritas AG ist zukünftig paritätisch zu besetzen. Wie mit Schreiben vom 30.11.2015 durch den Vorstand gemäß § 97 AktG in allen Konzernunternehmen bekannt gemacht (und im Bundeanzeiger veröffentlicht) wurde, ist die nach dem MitbestG erforderliche Mitarbeiteranzahl überschritten, so dass bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates die Regelungen des MitbestG zu beachten sind. Die Bekanntmachung wurde gerichtlich nicht angefochten, so dass diese nun verbindlich ist und der Aufsichtsrat gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 7 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zusammenzusetzen ist.

Der Aufsichtsrat der Veritas AG setzt sich daher zukünftig aus 12 Mitgliedern, und zwar sechs Mitgliedern der Anteilseigner und sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer (§ 7 Absatz 1 MitbestG), zusammen.

Hierdurch wird eine Satzungsänderung notwendig, da § 9 der Satzung derzeit vorsieht, dass der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern besteht. Ohne entsprechende Satzungsänderung würde § 9 Satz 1 der Satzung außer Kraft treten.

§ 9 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern. Sie werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem sie ihr Amt antreten, nicht mitgerechnet.“

Zurzeit lautet § 9 der Satzung:

„Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Sie werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem sie ihr Amt antreten, nicht mitgerechnet.“

Hinzu kommt, dass diverse andere Regelungen der Satzung zu aktualisieren sind und wie folgt angepasst werden sollen:

1.

Der Hinweis auf die Hauptversammlungen und die Satzungsänderungen seit September 1938 soll entfallen. Zurzeit ist auf dem unteren Rand abgedruckt: „Genehmigt in der Hauptversammlung vom 16. Sept. 1938 unter Berücksichtigung der genehmigten Satzungsänderungen in den Hauptversammlungen vom 28. Mai 1942, vom 19. Sept. 1947, vom 25. Mai 1951, vom 27. Juli 1966, vom 21. Juli 1971, vom 14. Sept. 1973, vom 25. Juli 1979, vom 28. Sept. 1983, vom 26. Jan. 1987, vom 15. Juli 1997, vom 22. Juni 1999, 28. Juni 2001, vom 19. Juni 2002, vom 18. Juli 2006 und vom 30. Juni 2010.“

Dieser Passus entfällt ersatzlos.

2.

§ 2 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung von Waren aller Art aus Kunststoff, Gummi und Metall oder aus verwandten oder zur Erzeugung in dem Fabrikbetrieb der Gesellschaft sich eignenden Stoffe sowie der Handel mit eigenen oder fremden Erzeugnissen vorstehend genannter Art.“

Zurzeit lautet § 2 Absatz 1 der Satzung:

„Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung von Waren aller Art aus Gummi oder aus verwandten oder zur Erzeugung in dem Fabrikbetriebe der Gesellschaft sich eignenden Stoffe sowie der Handel mit eigenen oder fremden Erzeugnissen vorstehend genannter Art.“

3.

§ 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.“

Zurzeit lautet § 3 der Satzung:

„Die Bekanntmachung der Gesellschaft erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger sowie im Bundesanzeiger.“

4.

§ 6 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand besteht aus zwei oder mehreren Personen.“

Zurzeit lautet § 6 Abs. 1 der Satzung:

„Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen.“

5.

§ 7 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gesellschaft wird gesetzlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sein sollen.“

Zurzeit lautet § 7 der Satzung:

„Die Gesellschaft wird gesetzlich, falls der Vorstand aus einer Person besteht, durch diese, falls er aus mehreren Personen besteht, durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Die Vertretung der Gesellschaft kann mit den gesetzlichen Einschränkungen auch durch zwei Prokuristen erfolgen.

Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sein sollen.“

6.

§ 14 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält außer dem Ersatz seiner bei der Ausübung des Amtes entstandenen Auslagen für jedes Geschäftsjahr eine über Kosten zu verbuchende Vergütung von € 20.000,00. Der Vorsitzende erhält € 40.000,00, ein Stellvertreter erhält € 30.000,00. Die auf die Vergütung etwa zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet. Die vorstehend genannten Beträge gelten erstmals für das Geschäftsjahr 2016.“

Zurzeit lautet § 14 Abs.1 der Satzung:

„Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält außer dem Ersatz seiner bei der Ausübung des Amtes entstandenen Auslagen für jedes Geschäftsjahr eine über Kosten zu verbuchende Vergütung von € 8.000,00. Der Vorsitzende erhält € 24.000,00, ein Stellvertreter erhält € 12.000,00. Die auf die Vergütung etwa zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet. Die vorstehend genannten Beträge gelten erstmals für das Geschäftsjahr 2006.

7.

§ 21 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so kann der Aufsichtsrat den sich nach Abzug der in die gesetzliche Rücklage einzustellenden Beträge und eines etwaigen Verlustvortrages ergebenden Jahresüberschusses bis zu 50% in freie Rücklagen einstellen.“

Zurzeit lautet § 21 der Satzung:

„Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie den sich nach Abzug der in die gesetzliche Rücklage einzustellenden Beträge und eines etwaigen Verlustvortrages ergebenden Jahresüberschusses bis zu 50% in freie Rücklagen einstellen.“

6.

Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

Aufgrund der unangefochtenen Bekanntmachung endet das Amt des Aufsichtsrates gemäß § 98 Absatz 4 Satz 2 AktG mit der Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung einberufen wird, spätestens sechs Monate nach Ablauf der Monatsfrist zur Anfechtung der Bekanntmachung. Mit Ablauf der am 28.06.2016 stattfindenden Hauptversammlung endet folglich die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es sind deshalb die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre neu zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 7 MitbestG aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Damen und Herren als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zu wählen:

Damasky, Dr.-Ing. Joachim Gauting Dipl.-Ing. Elektrotechnik, Geschäftsführer beim Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)
Drees, Joachim Stuttgart Dipl.-Kfm., Vorstandsvorsitzender der MAN Truck&Bus AG
Hehl, Katharina Gelnhausen Dipl.-Betriebswirt (BA), Geschäftsführerin der Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG
Knöll, André Hamburg Dipl.-Kfm., Geschäftsführer von KNÖLL Finanzierungsberatung für Familienunternehmen GmbH
Krebaum-Marschollek, Juliane Gelnhausen Rechtsanwältin, Geschäftsführerin der Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG
Schween, Dr. Karsten Amerang Dipl.-Kfm., Geschäftsführer der Schween Inhaber Strategie Beratung GmbH

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden (§ 124 Abs. 2 AktG).

7.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss der Veritas AG und für den Konzernabschluss der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Westprüfung Dr. Seifert & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gießen, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der Veritas AG und des Konzernabschlusses der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Auslegung von Unterlagen

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegt der Geschäftsbericht für die Gesellschaft und den Konzern, der den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015, den gemeinsamen Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern und den Bericht des Aufsichtsrats für die Gesellschaft und den Konzern enthält, in den Geschäftsräumen der

Veritas AG
Stettiner Straße 1–9
63571 Gelnhausen

zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Der Geschäftsbericht kann während desselben Zeitraums auch über unsere Internet-Seite (www.veritas-ag.de unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“) eingesehen werden.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift des Geschäftsberichts. Zudem werden Abschriften des Geschäftsberichts in der Hauptversammlung ausgelegt.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank gestellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:

Veritas AG
– Finanzen –
Stettiner Straße 1–9
63571 Gelnhausen
Telefax: 0 60 51 . 8 21-19 00

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 7. Juni 2016 (0:00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorher genannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 21. Juni 2016 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre, die ihre Teilnahmeberechtigung durch Nachweis erbringen wollen, sollten frühzeitig für die Übersendung des Nachweises sorgen, um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.

 

Gelnhausen, im Mai 2016

Veritas AG

Der Vorstand

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