Gelnhausen
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 28. Juni 2016 um 10:00 Uhr |
im VeriFORUM der Veritas AG, Stettiner Straße 1–9, in 63571 Gelnhausen eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Veritas AG und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Veritas AG und des Veritas Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 weist die Veritas AG einen Bilanzgewinn in Höhe von 38.122.806,33 EUR aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, daraus € 0,20 je Stückaktie (6,67 % auf das Grundkapital von € 12.000.000,00, insgesamt € 800.000,00) auszuschütten. Der Betrag von € 37.322.806,33 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung Der Aufsichtsrat der Veritas AG ist zukünftig paritätisch zu besetzen. Wie mit Schreiben vom 30.11.2015 durch den Vorstand gemäß § 97 AktG in allen Konzernunternehmen bekannt gemacht (und im Bundeanzeiger veröffentlicht) wurde, ist die nach dem MitbestG erforderliche Mitarbeiteranzahl überschritten, so dass bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates die Regelungen des MitbestG zu beachten sind. Die Bekanntmachung wurde gerichtlich nicht angefochten, so dass diese nun verbindlich ist und der Aufsichtsrat gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 7 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zusammenzusetzen ist. Der Aufsichtsrat der Veritas AG setzt sich daher zukünftig aus 12 Mitgliedern, und zwar sechs Mitgliedern der Anteilseigner und sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer (§ 7 Absatz 1 MitbestG), zusammen. Hierdurch wird eine Satzungsänderung notwendig, da § 9 der Satzung derzeit vorsieht, dass der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern besteht. Ohne entsprechende Satzungsänderung würde § 9 Satz 1 der Satzung außer Kraft treten. § 9 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern. Sie werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem sie ihr Amt antreten, nicht mitgerechnet.“ Zurzeit lautet § 9 der Satzung: „Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Sie werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem sie ihr Amt antreten, nicht mitgerechnet.“ Hinzu kommt, dass diverse andere Regelungen der Satzung zu aktualisieren sind und wie folgt angepasst werden sollen:
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat Aufgrund der unangefochtenen Bekanntmachung endet das Amt des Aufsichtsrates gemäß § 98 Absatz 4 Satz 2 AktG mit der Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung einberufen wird, spätestens sechs Monate nach Ablauf der Monatsfrist zur Anfechtung der Bekanntmachung. Mit Ablauf der am 28.06.2016 stattfindenden Hauptversammlung endet folglich die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es sind deshalb die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre neu zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 7 MitbestG aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Damen und Herren als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zu wählen:
Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden (§ 124 Abs. 2 AktG). |
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7. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss der Veritas AG und für den Konzernabschluss der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Westprüfung Dr. Seifert & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gießen, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der Veritas AG und des Konzernabschlusses der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. |
Auslegung von Unterlagen
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegt der Geschäftsbericht für die Gesellschaft und den Konzern, der den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015, den gemeinsamen Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern und den Bericht des Aufsichtsrats für die Gesellschaft und den Konzern enthält, in den Geschäftsräumen der
Veritas AG Stettiner Straße 1–9 63571 Gelnhausen |
zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Der Geschäftsbericht kann während desselben Zeitraums auch über unsere Internet-Seite (www.veritas-ag.de unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“) eingesehen werden.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift des Geschäftsberichts. Zudem werden Abschriften des Geschäftsberichts in der Hauptversammlung ausgelegt.
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank gestellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:
Veritas AG – Finanzen – Stettiner Straße 1–9 63571 Gelnhausen Telefax: 0 60 51 . 8 21-19 00 |
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 7. Juni 2016 (0:00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorher genannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 21. Juni 2016 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre, die ihre Teilnahmeberechtigung durch Nachweis erbringen wollen, sollten frühzeitig für die Übersendung des Nachweises sorgen, um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.
Gelnhausen, im Mai 2016
Veritas AG
Der Vorstand