Veritas AG-Hauptversammlung

Veritas AG

Gelnhausen

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur

ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 29. Juli 2014, um 10:00 Uhr


im VeriFORUM der Veritas AG, Stettiner Straße 1–9, in 63571 Gelnhausen eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Veritas AG und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Veritas AG und des Veritas Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 weist die Veritas AG einen Bilanzgewinn in Höhe von € 47.181.784,67 aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, daraus € 0,15 je Stückaktie (5% auf das Grundkapital von € 12.000.000,00, insgesamt € 600.000,00) auszuschütten. Der Betrag von € 46.581.784,67 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Herr Prof. Dr. Wolfgang König und Herr Dr. Wolfgang Maaß legen als Vertreter der Anteilseigner ihre Mandate mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung am 29. Juli 2014 nieder.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) und § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern der Aktionäre und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Karsten Schween, Geschäftsführer der INTES Beratung für Familienunternehmen GmbH, Amerang, und Herrn Diplom-Kaufmann André Knöll, Geschäftsführer der KNÖLL Finanzierungsberatung für Familienunternehmen GmbH, Hamburg, satzungsgemäß für den Rest der Amtszeit von Herrn Prof. Dr. König und Herrn Dr. Maaß, d.h. für die Zeit bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden (§ 124 Abs. 2 AktG).

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss der Veritas AG und für den Konzernabschluss der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Westprüfung Dr. Seifert & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gießen, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der Veritas AG und des Konzernabschlusses der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden in den Geschäftsräumen der Veritas AG, Stettiner Straße 1–9, 63571 Gelnhausen, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre ausliegen:

der festgestellte Jahresabschluss der Veritas AG und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der Veritas AG und des Veritas Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013;

der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns.

Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet.

Die Veritas AG ist eine nicht börsennotierte Gesellschaft, deshalb erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank gestellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:

Veritas AG
– Finanzen –
Stettiner Straße 1–9
63571 Gelnhausen
Telefax: 0 60 51.8 21-19 00

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 08. Juli 2014 (0:00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorher genannten Adresse spätestens zum Ablauf des 22. Juli 2014 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre, die ihre Teilnahmeberechtigung durch Nachweis erbringen wollen, sollten frühzeitig für die Übersendung des Nachweises sorgen, um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.

 

Gelnhausen, im Juni 2014

Veritas AG

Der Vorstand

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