VGH Viktoria Garten Hüttenindustriebedarf Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

VGH Viktoria Garten Hüttenindustriebedarf Aktiengesellschaft

Schwelm

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am 28.12.2017, um 10.00 Uhr

stattfindenden

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
der
VGH Viktoria Garten Hüttenindustriebedarf Aktiengesellschaft
Hattinger Str. 15, 58332 Schwelm

in der Hattinger Str. 15, 58332 Schwelm recht herzlich ein.

I.

Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1:

Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von € 106.720,19 wie folgt zu verwenden:

Gewinnvortrag: € 106.720,19

Tagesordnungspunkt 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 5:

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Stücker Newger GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düren, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

II.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilname an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Auf die mögliche Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und der Gesellschaft im Original vorzulegen.

III.

Sonstiges

Gegenanträge gem. § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung per Post an die VGH Viktoria Garten Hüttenindustriebedarf AG, Hattinger Str. 15, 58332 Schwelm zu senden. Die vorgenannten Anschriften gelten auch für Wahlvorschläge eines Aktionärs gem. § 127 AktG. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 14.12.2017 bei der vorgenannten Adresse eingehen.

Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge auf ihrer Website unter www.vgh-ag.de veröffentlichen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 über die VGH Hüttenindustriebedarf Aktiengesellschaft nebst dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Jahresüberschusses (TOP 1) liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich eine Abschrift dieser Vorlagen.

 

Der Vorstand

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