VGH Viktoria Garten Hüttenindustriebedarf AG
Schwelm
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am 19.12.2018, um 10.00 Uhr
stattfindenden
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
der
VGH Viktoria Garten Hüttenindustriebedarf Aktiengesellschaft
Hattinger Str. 15, 58332 Schwelm
in der Hattinger Str. 15, 58332 Schwelm
recht herzlich ein.
I. |
Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1: Tagesordnungspunkt 2: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von € 62.313,01 wie folgt zu verwenden:
Tagesordnungspunkt 3: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 4: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 5: Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Daniela Held als Aufsichtsratsmitglied abzuberufen und Herrn Constantin Held zum Aufsichtsratsmitglied zu bestellen. Tagesordnungspunkt 6: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Stücker Newger GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düren, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
||
II. |
Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilname an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Auf die mögliche Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und der Gesellschaft im Original vorzulegen. |
||
III. |
Sonstiges Gegenanträge gem. § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung per Post an die VGH Viktoria Garten Hüttenindustriebedarf AG, Hattinger Str. 15, 58332 Schwelm zu senden. Die vorgenannten Anschriften gelten auch für Wahlvorschläge eines Aktionärs gem. § 127 AktG. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 05.12.2018 bei der vorgenannten Adresse eingehen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge auf ihrer Website unter
veröffentlichen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 über die VGH Hüttenindustriebedarf Aktiengesellschaft nebst dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Jahresüberschusses (TOP 1) liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich eine Abschrift dieser Vorlagen. |
Der Vorstand