VIA optronics AG: Corporate Governance Kodex – Entsprechenserklärung

VIA optronics AG

Nürnberg

Corporate Governance Kodex – Entsprechenserklärung

Wir bei der Via optronics AG sind davon überzeugt, dass sich die Einhaltung höchster Corporate Governance Standards positiv auf unsere Performance auswirkt und legen großen Wert auf die Vertrauensbildung mit Investoren, der Öffentlichkeit und anderen Interessenvertretern. Wir verpflichten uns zu einer transparenten Unternehmenskommunikation und zu einer Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat mit dem Ziel, den Unternehmenswert langfristig zu steigern.

Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der VIA optronics AG
zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der VIA optronics AG (die „Gesellschaft„) erklären Folgendes:

Mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Punkte hat die VIA optronics AG sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex„) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 entsprochen und wird ihnen auch in Zukunft entsprechen:

Unser Aufsichtsratsvorsitzender (siehe Ziffer C.10 des Kodex), Herr Dr. Frank, hat im Rahmen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Kloepfel Corporate Finance GmbH eine wesentliche Geschäftsbeziehung zur Gesellschaft unterhalten und erfüllt nicht die in Ziffer C.7 des Kodex genannten Unabhängigkeitsanforderungen. Die Geschäftsbeziehung zwischen der Gesellschaft und Kloepfel Corporate Finance GmbH wurde im September 2021 beendet und hat die Tätigkeit von Herrn Dr. Frank als Aufsichtsratsvorsitzender nicht beeinträchtigt.

Herr Jerome S. Tan, der Vorsitzende des Vergütungs- und Nominierungsausschusses, war im Berichtsjahr Finanzvorstand der Integrated Micro-Electronics, Inc., zu welcher das hundertprozentige Tochterunternehmen der Gesellschaft eine Geschäftsbeziehung unterhielt (siehe Ziffer C.10 des Kodex). Die Tätigkeit von Herrn Tan als Vorsitzender des Vergütungs- und Nominierungsausschusses wurde dadurch nicht beeinträchtigt.

Abweichend von Ziffer F.2 des Kodex wurden der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nicht binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres öffentlich zugänglich gemacht. Ferner wurde der verpflichtende Zwischenabschluss nicht innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht. Vor dem Hintergrund des Börsengangs im September 2020 hat die Erstellung des Jahresabschlusses, des Konzernlageberichts und des Zwischenabschlusses länger gedauert als erwartet. Für die Zukunft beabsichtigt die Gesellschaft, diese Finanzberichte innerhalb der oben genannten Frist zu veröffentlichen.

Das aktuell bestehende Vergütungssystem für den Vorstand und die laufenden Vorstandsverträge erfüllen derzeit nicht alle Empfehlungen in Ziffern G.1 bis G.16 des Kodex. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, das Vergütungssystem für den Vorstand zu überarbeiten und der ordentlichen Hauptversammlung 2022 zur Billigung vorzulegen. Der Aufsichtsrat wird erst im Zuge der Verabschiedung des Vergütungssystems entscheiden, in welchem Umfang den auf die Vorstandsvergütung bezogenen Empfehlungen in Ziffern G.1 bis G.16 des Kodex künftig entsprochen wird.

 

Nürnberg im Dezember 2021

 

Für den Aufsichtsrat
Dr. Heiko Frank
Für den Vorstand
Jürgen Eichner
TAGS:
Comments are closed.