VIB Vermögen AG
Neuburg a.d.Donau
Amtsgericht Ingolstadt, HRB 101699
Bekanntmachung gem. § 221 Abs. 2 S. 3 AktG
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 01. Juli 2015 hat beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 2.478.390,00 bedingt zu erhöhen. § 4 der Satzung – Grundkapital und Aktien – ist entsprechend um den neuen Absatz 8 ergänzt worden. Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 2.478.390,00,00 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (Bedingtes Kapital 2015). Das Bedingte Kapital 2015 dient ausschließlich der Gewährung von Aktien soweit die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- oder Optionsanleihen (Schuldverschreibungen) in Bezug auf aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2020 begebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den zu Punkt 7 der Tagesordnung gefassten Beschluss der Hauptversammlung vom 01. Juli 2015 Bezug genommen, der beim Handelsregister hinterlegt wurde.
Neuburg, im Juli 2015
Der Vorstand
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats