VIB Vermögen AG – Hauptversammlung 2016

VIB Vermögen AG

Neuburg an der Donau

ISIN DE0002457512 / WKN 245 751

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 30. Juni 2016, 10.30 Uhr
im
„Wirtshaus am Auwaldsee“
Am Auwaldsee 20
85053 Ingolstadt
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VIB Vermögen AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015, der Lageberichte für die VIB Vermögen AG und den VIB Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 13.417.286,55 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,51 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. des gesamten Bilanzgewinns von EUR 13.417.286,55.

Die Dividende ist am 1. Juli 2016 fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats endet planmäßig mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind daher von der Hauptversammlung neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammen und besteht ausschließlich aus von den Aktionären gewählten Mitgliedern. Gemäß § 95 Abs. 1 AktG i.V.m. § 6 Absatz 1 Satz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, jeweils gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020, beschließt, die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats wieder in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Franz-Xaver Schmidbauer, Geschäftsführer der FXS Vermögensverwaltung GmbH, Ingolstadt, wohnhaft in Ingolstadt; und

Herr Jürgen Wittmann, Mitglied des Vorstands der Sparkasse Ingolstadt, Ingolstadt, wohnhaft in Ingolstadt und

Herrn Rolf Klug, Kaufmann, Neuburg an der Donau, wohnhaft in Neuburg an der Donau.

6.

Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, für das Geschäftsjahr 2016 zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten zu wählen.

Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind zusammen mit dieser Einberufung folgende Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.vib-ag.de in dem Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich und stehen dort zum Download bereit:

der festgestellte Jahresabschluss der VIB Vermögen AG und der gebilligte VIB Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015, der Lagebericht für die VIB Vermögen AG und der Lagebericht für den VIB Konzern für das Geschäftsjahr 2015 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 (Tagesordnungspunkt 1);

der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 (Tagesordnungspunkt 2);

Die vorstehend genannten Unterlagen sind zudem auch während der Hauptversammlung zugänglich.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG wie die Gesellschaft sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie zur Angabe von Tagesordnung und der unten stehenden Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2016 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft anmelden (Zugang der Anmeldung). Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es des Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, der sich auf den Beginn des 9. Juni 2016 (00.00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2016 (24.00 Uhr MESZ) zugehen muss. Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse zu richten:

VIB Vermögen AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 21027 289
E-Mail: meldedaten@hce.de

Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar.

Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe unter „Teilnahme an der Hauptversammlung“).

Gemäß der Satzung der Gesellschaft bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). Aktionäre können hierfür das jeweilige Vollmachts- und Weisungsformular, das zusammen mit der Eintrittskarte versandt wird, verwenden. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen.

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellten Person oder Institution besteht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft ein besonderes Formerfordernis. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Institutionen oder Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) eigene Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Nach § 135 AktG ist insbesondere die Vollmacht durch die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Möglicherweise verlangen in einem solchen Fall die zu Bevollmächtigenden eine besondere Form der Vollmacht. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht ab.

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) für die Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, gemäß den Weisungen der Aktionäre abzustimmen. Ihm müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisungserteilung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können die Stimmrechte von dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft jeweils nicht vertreten werden. Der Stimmrechtsvertreter wird sich für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand, für den eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, der Stimme enthalten. Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, können hierzu das Vollmachts- und Weisungsformular, das den Aktionären von der Anmeldestelle zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird, verwenden. Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bei der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) unter folgender Adresse, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse zugehen:

VIB Vermögen AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 21027 289
E-Mail: vollmacht@hce.de

Daneben kann eine Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters bis zum Beginn der Abstimmung auch noch auf der Hauptversammlung selbst an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen. Sollte der Aktionär oder eine von ihm bevollmächtigte Person an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen, wird eine zuvor erteilte Vollmacht an die von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannten Mitarbeiter nebst Weisungen gegenstandslos.

Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsvertretung ergeben sich aus dem Vollmachts- und Weisungsformular, das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden:

VIB Vermögen AG
Hauptversammlung
Luitpoldstraße C 70
86633 Neuburg an der Donau
Telefax: +49 8431 504 973
E-Mail: hauptversammlung@vib-ag.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter http://www.vib-ag.de in dem Bereich Investor Relations/Hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht.

 

Neuburg an der Donau, im Mai 2016

VIB Vermögen AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.