Villeroy & Boch Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

Villeroy & Boch Aktiengesellschaft

Mettlach

ISIN: DE0007657207 /​/​ WKN: 765720
ISIN: DE0007657231 /​/​ WKN: 765723

Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

Die ordentliche Hauptversammlung der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft hat am 1.
April 2022 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von Euro
29.418.643,08 wie folgt zu verwenden:

 
Euro 0,95 Dividende je dividendenberechtigter Stamm-Stückaktie
(ISIN: DE0007657207 /​/​ WKN: 765720)
= Euro 13.342.560,00
Euro 1,00 Dividende je dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktie (ISIN: DE0007657231 /​/​
WKN: 765723), d. h. unter Abzug der von der Gesellschaft gehaltenen Vorzugs-Stückaktien
= Euro 12.417.601,00
Vortrag auf neue Rechnung = Euro 3.658.482,08
Euro 29.418.643,08

Die Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf die Hauptversammlung
folgenden Geschäftstag, d. h. am 6. April 2022, fällig und unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag
auf die Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer durch die in die Dividendenabwicklung
einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.

Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende
ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls der
Kirchensteuer, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für
sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise
für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit
das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus
Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich der Steuerabzug auf Antrag beim
Bundeszentralamt für Steuern unter Vorlage der Steuerbescheinigung nach Maßgabe des
zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens
ermäßigen.

 

Mettlach, im März 2022

Villeroy & Boch Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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