Villeroy & Boch Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Villeroy & Boch Aktiengesellschaft
Mettlach
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 01.04.2019

Villeroy & Boch Aktiengesellschaft

Mettlach

Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

ISIN: DE0007657207 // WKN: 765720
ISIN: DE0007657231 // WKN: 765723

Die ordentliche Hauptversammlung der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft hat am 29. März 2019 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von Euro 23.301.577,72 wie folgt zu verwenden:

Euro 0,55 Dividende je dividendenberechtigter Stamm-Stückaktie (ISIN: DE0007657207 // WKN: 765720) = Euro 7.724.640,00
Euro 0,60 Dividende je dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktie (ISIN: DE0007657231 // WKN: 765723), d.h. unter Abzug der von der Gesellschaft gehaltenen Vorzugs-Stückaktien = Euro 7.417.062,60
Vortrag auf neue Rechnung = Euro 8.159.875,12
Euro 23.301.577,72

Die Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, d.h. am 3. April 2019, fällig und unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.

Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich der Steuerabzug auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern unter Vorlage der Steuerbescheinigung nach Maßgabe des zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens ermäßigen.

 

Mettlach, im März 2019

Villeroy & Boch Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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