VION Zeven Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Vion Zeven Aktiengesellschaft i. L.

Zeven

An die Aktionäre
der Vion Zeven Aktiengesellschaft i. L.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am

Mittwoch, 12. Dezember 2018, 11.00 Uhr,
Ringhotel Paulsen, Meyerstraße 22, 27404 Zeven,

ein.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1.

Bericht des Abwicklers

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

5.

Vorlage des

mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses und Lageberichtes für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis zum 19. April 2017 nebst Bericht des Aufsichtsrates,

der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Abwicklungseröffnungsbilanz zum 20. April 2017 und des diese erläuternden Berichtes des Abwicklers nebst Bericht des Aufsichtsrates und

des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses und Lageberichtes für das Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 20. April 2017 bis zum 31. Dezember 2017 nebst Bericht des Aufsichtsrates

6.

Beschlussfassung über die Feststellung des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses und Lageberichtes für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis zum 19. April 2017 nebst Bericht des Aufsichtsrates

Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft gebilligten Jahresabschluss nebst Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis zum 19. April 2017 festzustellen.

7.

Beschlussfassung über die Feststellung der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Abwicklungseröffnungsbilanz zum 20. April 2017 und des diese erläuternden Berichtes des Abwicklers nebst Bericht des Aufsichtsrates

Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, die mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehene und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft gebilligte Abwicklungseröffnungsbilanz zum 20. April 2017 und nebst dem erläuternden Bericht des Abwicklers festzustellen.

8.

Beschlussfassung über die Feststellung des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses und Lageberichtes für das Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 20. April 2017 bis zum 31. Dezember 2017 nebst Bericht des Aufsichtsrates

Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft gebilligten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Abwicklungsrumpfgeschäftsjahr vom 20. April 2017 bis zum 31. Dezember 2017 festzustellen.

9.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für den Zeitraum vom 01. Januar 2017 bis zum 19. April 2017

Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für den Zeitraum vom 01. Januar 2017 bis zum 19. April 2017 Entlastung zu erteilen.

10.

Beschlussfassung über die Entlastung der Abwickler für den Zeitraum vom 20. April 2017 bis zum 31. Dezember 2017

Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwicklern für den Zeitraum vom 20. April 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Entlastung zu erteilen.

11.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für den Zeitraum vom 01. Januar 2017 bis zum 19. April 2017 sowie für den Zeitraum vom 20. April 2017 bis zum 31. Dezember 2017

Der Abwickler und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für den Zeitraum vom 01. Januar 2017 bis zum 19. April 2017 sowie für den Zeitraum vom 20. April 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Entlastung zu erteilen.

12.

Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates

Die Gesellschaft als eine vor dem 10. August 1994 eingetragene Aktiengesellschaft, die keine Familiengesellschaft ist, hat infolge ihrer Abwicklung die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die für die Anwendung des Drittelbeteiligungsgesetzes erforderliche Mitarbeiterzahl von fünf unterschritten. Der Abwickler hat daher am 04. April 2018 ein Statusverfahren gemäß den §§ 97 ff. Aktiengesetzes (AktG) eingeleitet.

Innerhalb der Monatsfrist des § 97 Absatz 2 Satz 1 AktG ist keine Anrufung des nach § 98 Absatz 1 AktG zuständigen Gerichts zwecks gerichtlicher Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfolgt. Es steht damit fest, dass sich der Aufsichtsrat künftig nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 8 Absätze 1 und 2 der Satzung aus fünf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern und einem von dem Inhaber der Aktie der Gattung D zu entsendenden Mitglied zusammenzusetzen hat.

Das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet spätestens gemäß § 97 Absatz 2 Satz 3 AktG sechs Monate nach Ablauf der vorgenannten Monatsfrist des § 97 Absatz 2 Satz 1 AktG, also mit Ablauf des 04. November 2018. Daher ist eine Neuwahl notwendig.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die neue Amtsperiode, die bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2022 beschließen wird, als Aufsichtsratsmitglieder folgende Personen zu wählen:

1.

Herrn David De Camp

2.

Herrn Klaus Fiedler

3.

Herrn Bernd Janssen

4.

Herrn Dr. Heinz Schweer

5.

Herrn Dr. Uwe Terkhorn

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

13.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 zu wählen.

Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an der Hauptversammlung nur eingetragene Aktionäre berechtigt sind, deren schriftliche Anmeldung vorliegt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der seine Teilnahme bis spätestens 05. Dezember 2018 bei der Gesellschaft angemeldet hat.

Mit freundlichen Grüßen

 

02.11.2018

Vion Zeven Aktiengesellschaft i. L.

Der Abwickler

J. de Jonge

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