Viscom AG, Hannover – Dividendenbekanntmachung (WKN784686 / ISIN DE0007846867 – 0,20 € je dividendenberechtigter Stückaktie)

Viscom AG

Hannover

WKN784686
ISIN DE0007846867

Mitteilung gem. § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG –
Dividendenbekanntmachung

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 8. Juni 2022 beschlossen, aus dem im festgestellten Jahresabschluss der Viscom AG zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von 0,20 € je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute nach Maßgabe des § 58 Abs. 4 Satz 2, 3 AktG ab dem 13. Juni 2022. Hauptzahlstelle unserer Gesellschaft ist die Quirin Privatbank AG, Berlin. Da sämtliche von unserer Gesellschaft ausgegebenen Aktien als Sammelbestand in Form von Globalurkunden bei der Clearstream Banking AG verwahrt werden, erfolgt die Auszahlung der Dividende an die Aktionäre ausschließlich durch Kontogutschrift seitens der jeweiligen Depotbank.

Die Dividende von 0,20 € je dividendenberechtigter Stückaktie wird unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (gesamt 26,375 %) ausgezahlt. Sofern der/​die Aktionär/​Aktionärin seine/​ihre Kirchenzugehörigkeit der Depotbank mitgeteilt hat, wird zusätzlich die Kirchensteuer einbehalten und bei der Bemessung der Kapitalertragsteuer berücksichtigt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags auf die Kapitalertragsteuer und ggf. der Kirchensteuer entfällt bei den Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits ausgeschöpft ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

 

Hannover, im Juni 2022

Viscom AG

Der Vorstand

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