Vita 34 AG: Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach §§ 205 Abs. 5, 183a Abs. 2 Aktiengesetz

Vita 34 AG

Leipzig

Amtsgericht Leipzig, HRB 20339

ISIN DE000A0BL849 /​ WKN A0BL84

Bekanntmachung nach §§ 205 Abs. 5, 183a Abs. 2 Aktiengesetz

Die außerordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG (die „Vita 34„) hat am 13. Juli 2021 beschlossen, das Grundkapital der Vita 34 in Höhe von derzeit
im Handelsregister eingetragenen EUR 4.145.959,00, eingeteilt in 4.145.959 auf den
Namen lautende nennwertlose Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
von jeweils EUR 1,00 (Stückaktien), um bis zu EUR 12.280.560,00 durch Ausgabe von
bis zu Stück 12.280.560 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien)
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (die „Neuen Vita 34-Aktien„) gegen Sacheinlage zu erhöhen.

Der Ausgabebetrag der Neuen Vita 34-Aktien beträgt EUR 1,00 je Neuer Vita 34-Aktie.
Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Vita 34-Aktien und dem Einbringungswert
des Sacheinlagegegenstands soll den Kapitalrücklagen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
(schuldrechtliches Agio) zugewiesen werden. Erfolgt die Ausgabe der Neuen Vita 34-Aktien
vor der Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 31.
Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beschließt, so sind die Neuen Vita 34-Aktien erstmals
für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr gewinnberechtigt. Andernfalls sind
sie ab Beginn des im Zeitpunkt ihrer Ausgabe laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft
gewinnberechtigt.

Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Die Aktien aus
der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen werden im Rahmen des Erwerbs von bis zu 9.446.585
auf den Inhaber lautenden Aktien der Polski Bank Komórek Macierzystych S.A. mit Sitz
in Warschau, Republik Polen („PBKM„) im Nennbetrag von jeweils PLN 0,50 im Wege des Aktientauschs (der „Aktientausch„) im Verhältnis 1:1,30 ausgegeben. Das bedeutet, dass jeder Aktionär der PBKM, der
an dem Aktientausch teilnimmt, berechtigt ist, für jede getauschte Aktie der PBKM,
1,30 Neue Vita 34-Aktien aus dieser Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zu beziehen.

Die Zeichnung der Neuen Vita 34-Aktien erfolgt:

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1.

Im Umfang von 7.466.186 Neuen Vita 34-Aktien durch die AOC Health GmbH, c/​o Active
Ownership Advisors GmbH, Erlenbacher Straße 12, 60389 Frankfurt am Main, die als Sacheinleger
unmittelbar 5.743.220 Aktien der PBKM in die Gesellschaft einzubringen hat. Dementsprechend
wird die AOC Health GmbH hiermit zur Zeichnung von 7.466.186 Neuen Vita 34-Aktien
zugelassen.

2.

Im Umfang von 514.631 Neuen Vita 34-Aktien durch Herrn Jakub Baran, ul. Rakowiecka
32A/​17, 02-532 Warschau, Polen, der als Sacheinleger unmittelbar 395.870 Aktien der
PBKM in die Gesellschaft einzubringen hat. Dementsprechend wird Herr Jakub Baran hiermit
zur Zeichnung von 514.631 Neuen Vita 34-Aktien zugelassen.

3.

Im Umfang von 78.299 Neuen Vita 34-Aktien durch Herrn Tomasz Baran, ul. Rzeźbiarska
85B, 04-620 Warschau, Polen, der als Sacheinleger unmittelbar 60.230 Aktien der PBKM
in die Gesellschaft einzubringen hat. Dementsprechend wird Herr Tomasz Baran hiermit
zur Zeichnung von 78.299 Neuen Vita 34-Aktien zugelassen.

4.

Im Umfang von 117.000 Neuen Vita 34-Aktien durch Herrn Marek Szewczyk, Skarbki 18,
62-710 Władysławów, Polen, der als Sacheinleger unmittelbar 90.000 Aktien der PBKM
in die Gesellschaft einzubringen hat. Dementsprechend wird Herr Marek Szewczyk hiermit
zur Zeichnung von 117.000 Neuen Vita 34-Aktien zugelassen.

5.

Im Umfang von 96.005 Neuen Vita 34-Aktien durch Herrn Wojciech Ciesielski, Zielone
Ogrody 38, 05-509 Józefosław, Polen, der als Sacheinleger unmittelbar 73.850 Aktien
der PBKM in die Gesellschaft einzubringen hat. Dementsprechend wird Herr Wojciech
Ciesielski hiermit zur Zeichnung von 96.005 Neuen Vita 34-Aktien zugelassen.

6.

Im Übrigen durch die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt
am Main (der „Umtauschtreuhänder„), in ihrer Funktion als Umtauschtreuhänder für diejenigen Aktionäre der PBKM, die
ein an sie zu richtendes freiwilliges öffentliches Umtauschangebot der Gesellschaft
angenommen haben. Dementsprechend wird der Umtauschtreuhänder hiermit zur Zeichnung
von bis zu 4.008.439 Neuen Vita 34-Aktien zugelassen. Der Umtauschtreuhänder wird
die zum Umtausch eingereichten Aktien der PBKM als Sacheinleger in die Gesellschaft
einbringen.

Die jeweils getauschten PBKM-Aktien der Sacheinlage werden vor der Anmeldung der Durchführung
der Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister auf die Vita 34 übertragen.

Der Vorstand ist ermächtigt worden, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt worden,
die Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen anzupassen.

Gemäß §§ 205 Abs. 5 Satz 2, 183a Abs. 1 Satz 1 und 33a Abs. 1 Nr. 1 AktG wird von
einer externen Prüfung der Sacheinlage (Werthaltigkeitsprüfung) abgesehen. Gegenstand
der Einlage sind ausschließlich Aktien der PBKM im Sinne von § 2 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz,
die zu dem gewichteten Durchschnittspreis gemäß § 33a Abs. 1 Nr. 1 AktG bewertet werden.
Die PBKM ist eine börsennotierte Nabelschnurblutbank mit Sitz in Warschau, Republik
Polen. Die Aktien der PBKM notieren am regulierten Markt der Warschauer Wertpapierbörse
unter ISIN PLPBKM000012. Die Aktien der PBKM sind gegenwärtig unter anderem in den
Indizes SWIG80, SWIG80TR, WIGTECH, WIGTECHTR, INVESTORMS, WIG-POLAND and WIG enthalten.

Der Wert der Sacheinlage erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden
Aktien der Vita 34 von EUR 1,00 pro Aktie. Basierend auf der Datenbank Bloomberg liegt
der derzeitigen Bewertung mit Stichtag 10. August 2021 (Börsenschluss) der nach Umsätzen
gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der Aktie der PBKM für den Zeitraum vom 10.
Mai 2021 bis zum 10. August 2021 zugrunde. Dieser Durchschnittskurs beträgt PLN 88,97
je Aktie der PBKM bzw. EUR 19,44 (auf Basis eines Umrechnungskurses von EUR 1= PLN
4,5755 (EZB-Wechselkurs mit Stand 10. August 2021, 18:00 Uhr CEST)).

Gemäß §§ 205 Abs. 5 Satz 2, 183a Abs. 2, 37a Abs. 2 AktG versichern wir, dass uns
außergewöhnliche Umstände, die den gewichteten Durchschnittspreis der einzubringenden
Aktien der PBKM während der letzten drei Monate vor dem Tag der (erwarteten) tatsächlichen
Einbringung erheblich beeinflussen könnten, nicht bekannt geworden sind.

 

Leipzig, im August 2021

Vita 34 AG

Der Vorstand

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