Vita 34 AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

VITA 34 AG

Leipzig

ISIN DE000A0BL849 /​ WKN A0BL84

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021 sowie über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderungen)

Die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG (im Folgenden auch „Gesellschaft“) vom 15. Dezember 2021 hat den Vorstand mit Wirkung auf die Eintragung des Bedingten Kapitals 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 mit Wandlungsrecht oder mit in auf den Inhaber oder auf den Namen lautenden Optionsscheinen verbrieften Optionsrechten oder eine Kombination dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auf insgesamt bis zu 5.600.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Vita 34 AG („Vita 34-Aktien“) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 5.600.000,00 Euro („Schuldverschreibungen“) zu begeben („Ermächtigung“). Die Ermächtigung gilt bis zum 14. Dezember 2026.

Die jeweiligen Schuldverschreibungs- beziehungsweise Optionsbedingungen können auch eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von Aktien vorsehen (in beliebiger Kombination), und zwar zum Ende der Laufzeit oder zu anderen Zeitpunkten. Weiter umfasst die Ermächtigung die Möglichkeit, Vita 34-Aktien zu gewähren, soweit die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen oder ihre Wandlungs- bzw. Optionspflicht erfüllen oder Andienungen von Aktien erfolgen.

Die Schuldverschreibungen sind gegen Barleistung auszugeben.

Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen.

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand verwiesen, der am 3. November 2021 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 11 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der VITA 34 AG am 15. Dezember 2021 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat. Der Beschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig (HRB 20339) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung am 15. Dezember 2021 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- /​ Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital bis zu EUR 5.600.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.600.000 auf den Namen lautende Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 3. November 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Tagesordnungspunktes 11 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der VITA 34 AG am 15. Dezember 2021 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021) und die Satzung in § 7 Absatz 3 entsprechend zu ändern. Das Bedingte Kapital 2021 wird mit Eintragung der Änderung von § 7 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft im Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts Leipzig (HRB 20339) wirksam. Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

 

Leipzig, im Dezember 2021

VITA 34 AG

Der Vorstand

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