Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft

Ahrensburg

ISIN DE000A1E8G88 /​ WKN A1E8G8

Bekanntmachung der Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre zwei Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen den von der Hauptversammlung am 12. Juli 2021 unter dem Tagesordnungspunkt 4 gefassten Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 erhoben und jeweils beantragt haben, diesen Beschluss für nichtig zu erklären, hilfsweise seine Nichtigkeit, höchsthilfsweise seine Unwirksamkeit festzustellen.

Die beiden Klagen sind vor dem Landgericht Lübeck unter den Aktenzeichen 8 HKO 38/​21 und 13 HKO 35/​21 anhängig.

Ahrensburg, im September 2021

Der Vorstand

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