viZaar industrial imaging AG – Ordentliche Hauptversammlung 2016

viZaar industrial imaging AG

Albstadt

An die Aktionäre der
viZaar industrial imaging AG
Hechinger Strasse 152
72461 Albstadt

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden Sie zur

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am Freitag, den 23. September 2016 um 14:00 Uhr im Tagungsraum des Landhaus Stiegel, Zitterhofstr. 1, 72461 Albstadt, ein.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschluss der viZaar industrial imaging AG zum 31.12.2015 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2015. Vorlage des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 1.631.472,04 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung an die Aktionäre : € 2.224,00 durch Zahlung einer Dividende von € 0,04 je dividendenberechtigte Stückaktie. Auszahlungszeitpunkt der Dividende zum 07.10.2016.

b)

Einstellung in Gewinnrücklagen: € 199.800,85

c)

Gewinnvortrag: € 1.429.447,19.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt eine Einzelentlastung durchführen zu lassen.

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglied des Vorstandes Kersten Zaar Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglied des Vorstandes Felix Sandel Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

c)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglied des Vorstandes Torsten Teller Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

d)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglied des Vorstandes Christoph König keine Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dipl. Kfm. Reinhard Zöllinger, Albstadt, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Gewährung eines Darlehens an die Fa. RVI Amerika Holding haftungsbeschränkt) & Co. KG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, der Gewährung eines Darlehens von bis zu € 400.000,00 durch die viZaar industrial imaging AG an die RVI Amerika Holding UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Albstadt zuzustimmen. Das Darlehen ist mit einem Zinssatz von 1% über dem Leitzins der EZB (Hauptrefinanzierungssatz) zu verzinsen. Die Darlehenslaufzeit darf 20 Jahre nicht überschreiten. Die Ermächtigung des Aufsichtsrats gilt bis zum 30. September 2020.

7.

Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Herrn Christoph König.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß § 147 Abs. 1 AktG zu beschließen:
Die Hauptversammlung beschließt die Geltendmachung der sich aus dem nachfolgend dargestellten Sachverhalt ergebenden Ersatzansprüche der viZaar industrial imaging AG gegen Herrn Christoph König, insbesondere solche aus den §§ 93 AktG, 823 Abs. 1 BGB, 823 Abs. 2 BGB iVm. § 17 UWG und § 826 BGB. Ersatzansprüche sind aus dem folgenden Sachverhaltskomplex geltend zu machen: Herr König hat vor dem 18.03.2016 umfangreiche Daten der viZaar industrial imaging AG auf eine externe Festplatte (die Herrn König gehört) gesichert, so z.B. die Kunden- und Kontaktliste der viZaar industrial imaging AG. Bei Rückgabe seines Geschäftsnotebooks am 18.03.2016 sicherte Herr König hingegen schriftlich zu, dass er keine Daten oder Dokumente der viZaar industrial imaging AG mehr habe. Diese Auskunft war falsch. Herr König hat die externe Festplatte mit den Daten der viZaar industrial imaging AG bis heute rechtswidrig in seinem Besitz. Der viZaar industrial imaging AG sind Schäden bisher insoweit entstanden, als das Geschäftsnotebook des Herrn König durch eine Forensik-Firma untersucht werden musste und auch Rechtsberatungskosten angefallen sind. Ferner muss die Rückgabe der Daten durch Herrn König durchgesetzt werden und unterbunden werden, dass Herr König die von ihm rechtswidrig erlangten Daten an unbefugte Dritte weitergibt.

 

Albstadt, den 14. August 2016

viZaar industrial imaging AG

– Der Vorstand –

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