voestalpine HPM Deutschland Beteiligungs AG, Wetzlar – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Der voestalpine AG gehören mehr als der vierte Teil und auch mehr als die Hälfte der Aktien)

voestalpine HPM Deutschland Beteiligungs AG

Wetzlar

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die voestalpine AG, Linz, Österreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar gemäß § 16 Abs. 4 AktG mehr als der vierte Teil und auch mehr als die Hälfte der Aktien der voestalpine HPM Deutschland Beteiligungs AG gehören.

2.

Die voestalpine High Performance Metals GmbH, Wien, Österreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar gemäß § 16 Abs. 4 AktG mehr als der vierte Teil und auch mehr als die Hälfte der Aktien der voestalpine HPM Deutschland Beteiligungs AG gehören.

3.

Die voestalpine High Performance Metals VerwaltungsAG, Kapfenberg, Österreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil und auch mehr als die Hälfte der Aktien der voestalpine HPM Deutschland Beteiligungs AG gehören.

 

voestalpine HPM Deutschland Beteiligungs AG

Der Vorstand

Comments are closed.