VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Wolfsburg

ISIN: DE0007664005 /​ DE0007664039

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Im Nachgang zur ordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG vom 22. Juli 2021 sind gegen Beschlüsse dieser Hauptversammlung zwei Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben worden.

Die erste Klage mit dem Aktenzeichen 23 O 63/​21 richtet sich gegen die Beschlüsse über die Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung zwischen der Volkswagen AG, der AUDI AG und Herrn Professor Dr. Martin Winterkorn (Tagesordnungspunkt 10 a)), die Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung zwischen der Volkswagen AG, der AUDI AG und Herrn Rupert Stadler (Tagesordnungspunkt 10 b)) sowie die Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung zwischen der Volkswagen AG, der AUDI AG und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG einerseits und den D&O-Versicherern von Volkswagen andererseits (Tagesordnungspunkt 11).

Die zweite Klage mit dem Aktenzeichen 23 O 64/​21 richtet sich ebenfalls gegen die vorgenannten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 10 a), 10 b) und 11 sowie zusätzlich gegen die Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 (Tagesordnungspunkt 3) sowie die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 (Tagesordnungspunkt 4).

Die Klagen sind bei dem Landgericht Hannover, 3. Kammer für Handelssachen, anhängig.

Wolfsburg, im September 2021

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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