VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Hinweisbekanntmachung gemäß §§ 125 S. 1, 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Wolfsburg

Hinweisbekanntmachung gemäß §§ 125 S. 1, 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Die VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT (im Folgenden auch: VW AG) mit Sitz in Wolfsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 100484, gibt bekannt, dass die AUDI Aktiengesellschaft (im Folgenden auch: AUDI AG) mit Sitz in Ingolstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 1, als übertragende Gesellschaft und die VW AG als übernehmende Gesellschaft beabsichtigen, jeweils im Wege der Abspaltung zur Aufnahme (§ 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG) die gegenwärtig von der AUDI AG gehaltenen 100%ige Beteiligungen jeweils an der

Audi Australia Pty. Ltd., Zetland (Australien),

Audi Volkswagen Taiwan Co., Ltd., Taipei (Taiwan),

Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul (Republik Korea),

Audi Volkswagen Middle East FZE (Dubai),

Audi Japan K.K., Tokyo (Japan),

auf die VW AG abzuspalten.

Der Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der VW AG und AUDI AG wurde am 07.10.2021 beurkundet. Da das gesamte Grundkapital der übertragenden AUDI AG von der übernehmenden VW AG gehalten wird, ist gemäß §§ 125 S. 1, 62 Abs. 1 UmwG ein Beschluss der Hauptversammlung der VW AG nicht erforderlich, es sei denn, dass Aktionäre der VW AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der VW AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Abspaltung beschlossen wird.

Die Aktionäre werden hiermit ausdrücklich auf ihr Recht hingewiesen, die Einberufung einer Hauptversammlung der VW AG zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Abspaltung beschlossen wird. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird. Das Einberufungsverlangen ist zu richten an:

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Hauptversammlung, Aktionärs- und Börsenangelegenheiten, Brieffach 1848/​3, 38436 Wolfsburg.

Die folgenden Unterlagen sind für einen Zeitraum von mindestens einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter folgendem Link zur Einsicht durch die Aktionäre der VW AG zugänglich:

https:/​/​www.volkswagenag.com/​de/​InvestorRelations/​news-and-publications/​Other_​Legal_​Issues.html

1.

der notariell beurkundete Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der VW AG und der AUDI AG vom 07.10.2021;

2.

die Jahresabschlüsse und die Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte der VW AG für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020;

3.

die Jahresabschlüsse der AUDI AG für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020;

4.

der Spaltungsprüfungsbericht der ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Wolfsburg, im Oktober 2021

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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